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Autor Thema: Kontopfaendung  (Gelesen 2501 mal)

Schokokeks81

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Kontopfaendung
« am: 20. Mai 2012, 11:02:35 »

Guten Tag,

Ich bin neu hier und brauche dringend Hilfe. Aufgrund von Schulden, die durch meinen exmann entstanden sind, habe ich auf meinen Konto eine Kontopfändung. Hierbei handelt es sich bereits um ein P-Konto . Ich habe einen kleinen sohn und möchte den Freibetrag erhöhen. Bei der schuldnerberatungsstellen bekomme ich so kurzfristig keinen Termin und einen Anwalt, der die unterhaltsberechtigte Person bescheinigt, kann ich Mir momentan wirklich nicht leisten. Meine Frage ist nun, wo in Hamburg ich mir dieses Formular noch ausstellen lassen kann und zwar moeglichst kurzfristig, da mein gehalt  in vier Tagen kommt. weiß vielleicht jemand, ob die Bezirksämter sowas machen? Oder an wen ich mich sonst wenden kann?

Vielen lieben Dank vorab undverzweifelte Grüße

Keks
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Der_Alte

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Re: Kontopfaendung
« Antwort #1 am: 20. Mai 2012, 13:43:05 »

Sie können ganz kruzfristig zum Gericht gehen und dort einen entsprechenden Antrag stellen. Nehmen Sie den Kindergeldbescheid mit.
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Schokokeks81

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Re: Kontopfaendung
« Antwort #2 am: 20. Mai 2012, 16:22:38 »

Vielen dank fuer die Info . Da ich mich zu allem Überfluss morgen auch noch  Arbeitssuchende melden muss habe ich noch  eine frage: besteht die Möglichkeit, dass ich diesen Bescheid auch beim Jobcenter bekommen kann? Selbst wenn ich erst ab dem 04.06 arbeitslos und beziehering von ALG 2 sein werde?
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Insoman

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Re: Kontopfaendung
« Antwort #3 am: 20. Mai 2012, 23:00:30 »

Die Kindergeldkasse kann eine entsprechende Bescheinigung nach § 850k ZPO ausstellen.
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