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Autor Thema: Kontopfändung bei der Norisbank  (Gelesen 5513 mal)

Nadine25

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Kontopfändung bei der Norisbank
« am: 29. Oktober 2012, 17:42:27 »

Hilfe!!!

Habe bei der Norisbank ein Konto und seit Juni ne Pfändung, diese wurde ruhend gestellt da ich alles mit dem Gläubiger geklärt habe (Ratenzahlung). Jetzt Anfang Oktober sperrt mir die Bank einfach das Konto. Der Gläubiger hat schon 3 Schreiben raus in denen drin steht das die Pfändung ruhend gestellt wird, trotzdem macht die Bank mein Konto nicht mehr frei.
Begründung gibt mir keiner, die Mitarbeiter wissen selber nichts!!!!

Wie komme ich an mein Geld???
Würde gerne das Konto kündigen, geht das??
Was passiert dann mit meinem Geld???
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Kontopfändung bei der Norisbank
« Antwort #1 am: 29. Oktober 2012, 19:18:05 »

Tja, so sindse die günstigen Onlinebanken....Als erstes: Konto kündigen, bei ner vernünftigen Bank nen neues (P-Konto) eröffnen. 2. Rausfinden, wer bei der Norisbank als kompetenter Ansprechpartner zu erreichen ist (wird schwer) 3. Nochmals vom Gläubiger die Bestätigung einholen das die Pfändung ruhend gesetzt ist. 4. nen befreundeten Anwalt nehmen. Den ein Schreiben an die Norisbank, am besten an den "kompetenten" Sackbearbeiter. 5. Die Norisbank auffordern, das Geld unter Fristsetzung auf neue Konto zu überweisen und direkt entsprechende Verzugszinsen nach Fristverstreichung geltend machen.

Leider sind solche Banken nur billig und nicht gut....Sobalds mal Unklarheiten gibt, gibts da keinen mit durchblick.

Also ich bin immer am besten gefahren, wenn ich garnicht lange mit solchen Personen diskutiert habe. kurze knappe 2-Zeiler vom Anwalt, bestimmend (un)freundlich und basta...das ist die Sprache die die verstehen.
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Insokalle

Re: Kontopfändung bei der Norisbank
« Antwort #2 am: 29. Oktober 2012, 20:12:44 »

Und was soll der schreiben?
Das Ruhen einer Pfändung ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist nur eine mehr oder weniger stillscheigende Vereinbarung, die jederzeit kippen kann und auf die es keinen Anspruch gibt. Mir scheint, dass die Banken dieses Ruhen nicht mehr so akzeptieren wie früher. Wundert mich, dass die das überhaupt zunächst zugelassen haben.

Am einfachsten wäre es, den Gläubiger dazu zu bringen, die Pfändung aufzuheben. Entweder unter Hinweis auf die bisher eingehaltene Ratenzahlung oder ein Verwandter/Bekannter springt ein.

Die Umwandlung in ein P-Konto ist zwar meiner Meinung nach möglich. Da die vier Wochen aber um sind, gibt es keinen rückwirkenden Pfändungsschutz und das Guthaben geht mE an den Gläubiger.
Pfändungsschutzanträge sind nicht mehr möglich, allenfalls § 765a ZPO als Notnagel aber das ist meist schwierig.

Ob Sie kündigen können, ist eine andere Sache ebenso, ob das Sinn macht. In manchen Pfüb wird die Kündigung untersagt. Also muss man da mal reinschauen und mögl. steht auch was in den AGB.
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Nadine25

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Re: Kontopfändung bei der Norisbank
« Antwort #3 am: 29. Oktober 2012, 20:15:45 »

Ja werde jetzt morgen mal zur Sparkasse und schauen ob ich trotz allem ein Konto bekomme....Norisbank sagte das ich mit der Pfändung nicht kündigen kann. Ich habe so die Schnauze voll von denen und Ansprechpartner kann man da vergessen, weil man jedesmal mit jemanden anderen telefoniert und die sowieso keine Ahnung von dem haben was sie machen....
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Nadine25

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Re: Kontopfändung bei der Norisbank
« Antwort #4 am: 29. Oktober 2012, 20:19:10 »

es wurde alles mit dem Gläubiger geregelt...nicht er hat die Pfändung widerbelebt sondern die Bank obwohl 3 Schreiben vom Gläubiger vorliegen die die Ruhendstellung fordern.
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Feuerwald

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Re: Kontopfändung bei der Norisbank
« Antwort #5 am: 29. Oktober 2012, 22:22:46 »

Eine „Ruhendstellung“ einer Pfändung sieht die ZPO eigentlich nicht vor. Wenn die Bank nicht mitspielt, hilft nur die Wandlung in ein P-Konto um an das aktuelle Guthaben zu gelangen und dann ein eines Konto einzurichten.
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- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

tomwr

Re: Kontopfändung bei der Norisbank
« Antwort #6 am: 30. Oktober 2012, 13:49:06 »

In manchen Pfüb wird die Kündigung untersagt. Also muss man da mal reinschauen und mögl. steht auch was in den AGB.
Also sowas habe ich ja noch nie gehört ?!
Gibt's das wirklich ?
Ist das nicht ein Eingriff in die Selbstbestimmung ?
Vielleicht auch eine neue Regelung in Verbindung mit P-Konten ...

Man kann wohl kaum dem Schuldner verbieten, ein neues Konto zu eröffnen und neue Zahlungen umzuleiten, was sollte es da bringen die Kündigung eines Kontos zu verbieten, nur weil eine Pfändung darauf liegt ? Muss der Gläubiger halt ggf. einen neuen Antrag schicken.
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Nadine25

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Re: Kontopfändung bei der Norisbank
« Antwort #7 am: 30. Oktober 2012, 17:26:23 »

War heut bei der Sparkasse und die machen ein neues Konto und übertragen halt die Pfändung auf das neue Konto.
Habe heut auch das Schreiben vom Gläubiger bekommen in dem steht das die Bank seine Bedingungen nicht akzeptiere, z.B Dauerauftrag einrichten und sollte ne 2. Pfändung kommen das seine rangwahrend ist. Der Bank ist das zu viel....deswegen machen sie das Konto nicht mehr auf, außer er nimmt die Bedingungen zurück.
Hab mich gestern bei der Norisbank erkundigt wegen Kündigung....die Mitarbeiterin sagte es geht nicht.
Heute sagte ne andere Mitarbeiterin das es geht und ich die Pfändung auf das neue Konto überschreiben kann....soviel zum Thema die Wissen was se machen.

Ich rate jedem kein Konto dort zu machen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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