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Autor Thema: Kontopfändung  (Gelesen 1633 mal)

liga68

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Kontopfändung
« am: 01. März 2013, 14:12:00 »

Hallo,

habe mal eine Frage zur Kontopfändung.
Gläubiger A (Bank)pfändet bereits vom Gehalt
315€ bei 2 Unterhaltspflichtigen Personen.
P-Konto ist eingerichtet mit einen Freibetrag in Hohe von 1815€.
Gläubiger B(Finanzamt)leitet aktuell eine Kontopfändung ein,diese läuft allerdings ins Leere da falsches Konto gepfändet:)
Meine Frage wäre falls das FA die neue Kontoverbindung erfährt bliebe ein Differenz von 285€ über den bescheinigten Freibetrag übrig.
Kann man diesen zusätzlich schützen lassen,und bei welchen Gericht müsste der Antrag gestellt werden?






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InsOmania

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Re: Kontopfändung
« Antwort #1 am: 04. März 2013, 09:31:51 »

Für diese Fälle ist das Vollstreckungsgericht bzw. die Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers
der richtige Ansprechpartner. Besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen oder beruflichen
Gründen kann er dort geltend machen und eine entsprechende Erhöhung seines unpfändbaren Betrags
erreichen.
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Beste Grüße
 
 

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