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Autor Thema: Kontopfändung  (Gelesen 3040 mal)

vogtlaender

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Kontopfändung
« am: 02. Dezember 2007, 19:19:22 »

Hallo

Ich habe am 19. 11. 2007 eine kontopfändung.
über 730 euro darf ich bis zum 18. 12. 2007 verfügen.
400 Euro haben die gesperrt.
Aber am 28. 11. 2007 hat mein chef ausversehen mir noch mal meinen lohn überwiesen.
jetzt kann er das geld aber nicht zurück buchen da eine zahlungssprerre verhängt wurde.
Meine Frage ist nun wenn bis zum 18. 12. 07 eine neue pfändung kommenb würde dann hätte ich ja doppelt so viel drauf als ich eigendlich haben dürfte. , was passiert dann mit den doppelt gezahlten lohn ?

mfg
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Feuerwald

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Re: Kontopfändung
« Antwort #1 am: 02. Dezember 2007, 19:33:36 »

mit welchem Betrag wurde derzeit bestehedne Kontopfändung ausgebracht ? 400 Euro ?

"400 Euro haben die gesperrt"

wer ist die ? Bank oder das Gericht / Vollstreckungsbehörde gem. Beschluss ?

 
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vogtlaender

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Re: Kontopfändung
« Antwort #2 am: 02. Dezember 2007, 19:39:37 »

also mir stehen 1250 euro frei.
ich hatte aber schon über 446 euro verfügt.
daher haben die das abgezogen und daher bleiben mir noch 740 eur ca.
also sind die 446 gesperrt und können bis zum 18. 12. 07 gepfändet werden.
ich bin bei der volksbank vogtland.   ich war ja beim amtsgericht wegen der pfänung.  die hat es ja so ausgerechent.
aber als ich heute drauf geschaut habe habe ich gesehen das der lohn am 28. 11 ausversehen noch mal überwiesen würde.
drumm wollte ich wissen was mit dem zuviel gezahlten lohn passiert wenn eine neue pfändung drauf kommt.
er kann ja nicht zurück gebucht werden solange die pfändung läuft
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Feuerwald

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Re: Kontopfändung
« Antwort #3 am: 02. Dezember 2007, 19:45:14 »

" wenn eine neue pfändung drauf kommt .... solange die pfändung läuft "


darum geht es ja, deshalb müsste man wissen, wie hoch der (Gesamt)Betrag ist, der gepfändet wird, ich meine nicht den monatlich pfändbaren Betrag. Das Prob ist zunächst nicht eine neue/weitere Pfändung, sonder die bestehende Pfändung.
 






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vogtlaender

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Re: Kontopfändung
« Antwort #4 am: 02. Dezember 2007, 19:53:54 »

na die 442 euro können gefändet werden.  der jenige der pfänden will da geht es um 250 euro. 
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Feuerwald

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Re: Kontopfändung
« Antwort #5 am: 02. Dezember 2007, 19:59:47 »

OK,
wenn die nunmehr auf dem Konto lastedne Pfändung wegen insgesamt 250 Euro ausgebracht wurde, ja weshalb weisen Sie Ihre Bank nicht umgehend an, diesen Betrag gem. Pfändungsbeschluss an den Gläubiger zu überweisen ? Dann wäre diese Pfändung hinfällig und Sie könnten das doppelt gezahlte Gehalt zurücküberweisen, bevor eine neue Pfändung eines anderen Gläubigers folgt.




 
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vogtlaender

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Re: Kontopfändung
« Antwort #6 am: 02. Dezember 2007, 20:08:40 »

weil die frau im amtsgericht gesagzt das der gläubiger sich selbst melden muß nach dem er das schreiben vom amtrsgericht bekommt das er was zu pfänden hat bei mir.  wenn er sich nicht bis zum 18. 12.  melden würde dann er das geld nicht bekommt.
weil dann die frist um ist. 
Also sie denken das es besser ist wenn ich die bank anweiße das geld zu überweisen ?
oder soll ich lieber warten bis er selber reagiert und das pfändet ?
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Feuerwald

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Re: Kontopfändung
« Antwort #7 am: 02. Dezember 2007, 20:13:32 »

"Also sie denken das es besser ist wenn ich die bank anweiße das geld zu überweisen ?"

ja ! wenn es nur um diese 250 Euro geht ujnd ohnehin 400 Euro pfändbar wären.

Was das eine Vorpfändung ?

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vogtlaender

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Re: Kontopfändung
« Antwort #8 am: 02. Dezember 2007, 20:22:20 »

also die haben nur eine zahlungssprerre verhängt zu zeit. 
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