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Autor Thema: Kontopfändung  (Gelesen 2396 mal)

RioPreto

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Kontopfändung
« am: 19. Februar 2006, 19:53:00 »

Hallo,
kurze Ansage zum Thema.

1. Pfändungs.- und Überweisungsbeschluss der Ra. Bechstein & Partner, 30161 Hannover, Angerstr. 6

2. in Zusammenarbeit mit dem Inkassounternehmen - Dr. Düve,
30161 Hannover, Angerstr. 6,

3. Kontopfändung Deutsche Bank

4. Nach Auskunft des eigentlichen Gläubigers wurde der Titel aus dem Jahr 1984 aufgekauft.

5. Habe 2005 die EV abgegeben.

6. Daten liegen Bechstein und Partner vor.

7. Danach verdiene ich € 650,-. netto sowie Leistungen nach ALG II, bin verheiratet, keine Kinder.

8. Ausschließlich Zermürbungstaktik

9. Habe beim Vollstreckungsgericht Antrag auf Aufhebung nach § 765a ZPO bgestellt, da eine Kontokündigung bevorsteht, etc.
Genügung Urteile liegen ja vor - Lg etc.,

10.
Antwort des Rechtspflegers:

kann nicht zustimmen, weil keine sittenwidrige Härte zu erkennen läßt und gibt mir 3 Tage Zeit zu antworten und - erfolgt Antragsrücknahe???.

11. ich sollte doch § 850k Stellen.

Frage:
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, obwohl diverse Urteile dagegen sprechen??.

Habe natürlich nicht meinen Antrag zurückgenommen, da immer mehr Inkaso-Büros sowie in Zusammenarbeit arbeitende Ra. diese Praktiken nutzen, um Schuldner einzuschüchten.

Offene und ehrliche Antworten??

Danke für Eure Überlegungen!
Gespeichert
 
 

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