"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Kontopfändung  (Gelesen 2173 mal)

Giacomo

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Kontopfändung
« am: 16. Mai 2009, 15:56:29 »

Hallo zusammen  :hi:

... vielleicht ist es ja für einige wichtig  :? , für andere nicht neu  :uneinsichtig: und andere mögen was zum Diskutieren haben  :fuchsteufelswild: .

Wenn die Kontopfändung durch den PfÜb des Gläubigers ansteht  :Oh_no: und das Konto so richtig herrlich "lahm" liegt  :cry: ist eine wirtschaftliche Beteiligung im Alltag nicht mehr möglich.  :shock:
Sozialgelder können ja innerhalb der 7-Tage-Frist abgehoben werden (§ 55 I SGB I)  :coffee: , sollte auch beachtet werden  :smoke: , weil im Nachhinein selbst das Vollstreckungsgericht des AGs nicht helfen kann  :whistle: , dass erfahren die Betroffenen in der Praxis schon früh genug!  :shock:

Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen gem. § 850k ZPO wäre frühzeitig sinnvoll, entsprechende Berücksichtigung für die Pfändungsgrenzen!  :?

Na ja, Theorie und Praxis  :? , in der PRAXIS sieht es von Fall zu Fall anders aus  :neutral: , also selbst das Gesetz hat keine allgemeine Gültigkeit  :lollol: , weil es nur so gilt, wie Rechtspfleger und letztlich die Richter es interpretieren  :coffee: !

Aber am Horizont leuchtet ein Hoffnungsstreifen auf  :juchu:

"P-Konto".  :thumbup:

Wenn das "Konto für Jedermann" (siehe ZKA) schon nicht durch Kontrahierungszwang durchgesetzt werden kann, dann so  :lollol:

http://www.sueddeutsche.de/finanzen/888/409662/text/
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/076/1607615.pdf

Giacomo
Gespeichert
 

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: Kontopfändung
« Antwort #1 am: 18. Mai 2009, 08:58:44 »

Wie lange wird darüber schon diskutiert???

Ach ja, wir haben ja Wahlen. Da kann man auf diesem Thema noch bisschen rumreiten und jede Partei kann sich als Gutmensch rausstellen. Welche wird dann wirklich was ändern...

Auch soll dieses Thema zusammen mit einem neuen Inso-Recht kommen und darüber streiten die auch schon ewig.

Also mal schauen...
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz