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Autor Thema: Kontopfändung  (Gelesen 2399 mal)

Soraya

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Kontopfändung
« am: 07. Juni 2011, 07:39:30 »

Guten Morgen ,
ich möchte mich hier mal kurz vorstellen ,bin neu und auf der Suche nach Antworten auf meine Fragen  :gruebel:
Ich bin eine Alleinerziehende Mutter von zwei Kindern 11 und 14 Jahren , habe bis jetzt Hartz IV bezogen und nun einen Teilzeitjob als Kassiererin angefangen , wo ich Brutto 1160 Euro verdiene .
Leider habe ich Schulden und eine Kontopfändung , ich habe auch schon die Eidesstaatliche Versicherung abgegeben .
Jetzt zu meinen Fragen , es gibt ja den Selbsterhalt , wenn ich jetzt 850 Euro Netto auf mein Konto bekomme , plus Kindergeld 364 Euro ,wird mir das dann gepfändet ?
Was kann ich jetzt Konkret tun ? ich gestehe das ich bis jetzt nur den Kopf in den Sand gesteckt habe und nun die Quitung für mein nicht Handeln bekomme  :rougi:
Danke für Eure Antworten
LG Soraya
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Fallera

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Re: Kontopfändung
« Antwort #1 am: 07. Juni 2011, 07:55:38 »

Guten Tag und willkommen bei PWN,

bei 2 Unterhaltspflichtigen Personen ist bis zu einem Betrag von 1.570 EUR nichts pfändbar.
Jedoch wird die Bank das Konto erstmal sperren, bis entweder die Pfändung bedient wurde, der
Gläubiger die Pfändung zurücknimmt oder Sie sich vom Gericht eine Verfügung bzgl. der Kontofreigabe
über den Selbstbehalt organisieren.

Ich würde jedoch Ihr bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln. Sofern Ihr Girokonto nicht im
Soll ist, dürfte das kein Problem sein. Somit gehen sie o. g. Problemen bzgl. des Selbstbehaltes künftige
aus dem Weg.

Um wieviel Schulden handelt es sich denn? Was für ein Gläubiger? oder wieviele Gläubiger?
Wie hoch sind Ihre monatlichen Fixkosten?

LG
« Letzte Änderung: 07. Juni 2011, 07:59:38 von Fallera »
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Kurt Cobain
 

Soraya

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Re: Kontopfändung
« Antwort #2 am: 07. Juni 2011, 20:54:44 »

Hallo Fallera ,
danke für die schnelle und hilfreiche Antwort  :thumbup: :thumbup: :biggrin:
Mein Konto habe ich schon auf ein P Konto umgestellt , nur leider haben Sie noch nicht meine Unterhaltspflichtigen Kinder darauf berücksichtigt , da muß Ich jetzt wohl zum Amtsgericht und das ändern, bis jetzt ist der Selbsterhalt glaube ich bei 986 Euro .
Die Höhe der Schulden beläuft sich auf 13000Euro , es sind 4 Gläubiger und der , dem ich am meisten Schulde ist die Stadt Sparkasse Köln .
Meine Fixkosten belaufen sich auf circa 850 Euro .
Ich möchte mich noch einmal für Deine Hilfe hier bedanken .
LG Soraya
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paps

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Re: Kontopfändung
« Antwort #3 am: 08. Juni 2011, 16:35:20 »

Die Bescheinigung des unpfändbaren Betrages erhalten Sie von jeder berechtigten Stelle (Schuldnerberatung, Anwalt...).
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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