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Autor Thema: Kontopfändung  (Gelesen 2454 mal)

sweety258

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Kontopfändung
« am: 28. Juni 2011, 08:15:36 »

Hallo zusammen,
ich habe da mal eine frage.
Zu Unserer Situation.
Mein Mann kaufte sich 2008 ein auto konnte die hohe Kreditrate immer Zahlen (da doppeltes Gehalt)
2009 nahm er ein Alzweck Kredit auf auch alles schick konnte auch die Raten immer zahlen.
Doch jetzt fällt das zweite gehalt ende August weg. Mein Mann hat versucht mit den banken zu reden die Raten zu reduzieren und die Laufzeit zu verlängern aber sie stellen sich stur. .

Nun waren wir bei einer Schuldnerberatung diese schaute sich alles an und meinte es bleibt nur noch die Privatinsolvenz.
Der Berater riet meinen Mann éin neues konto zu eröffnen und seine Gehälter dort einzuzahlen bzw überweisen zu lassen, Miete, Strom etc gleich ummelden und vom neuen konto abbuchen lassen. Die Zahlung der Raten soll er gleich einstellen. Gut, gesagt getan. Wir nach dem Gespräch gleich zur neuen bank und haben ein Konto eröffnet und alles in die wege geleitet.

Nun zu meiner eigentlichen frage.
Mein Mann bezahlt ja nun ab diesen Monat die raten nicht mehr die banken können nach 2 monaten die kredite Kündigen. Da mein Mann ein neues Konto hat was ja die anderen Banken nicht wissen wie sieht es da mit der Gehaltspfändung aus? Theoretisch ginge dies ja nicht weil sie ja nicht die neuen Bankdaten haben oder doch????

Denn wenn sie uns sein gehalt pfänden sehen wir sehr alt. Wir haben zwei Kinder ein gemeinsames ein nicht gemeinsames ich bin in elternzeit und bekomme kaum elterngeld und wenn sein geld weg ist können wir noch nicht mal miete zahlen.

Kennt sich damit jemand aus?

Danke im vorraus
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tomwr

Re: Kontopfändung
« Antwort #1 am: 28. Juni 2011, 12:35:35 »

Ja die Bank kann pfänden sofern etwas pfändbar ist. Entweder eine Lohnpfändung oder eine Kontopfändung bei einer anderen Bank. Allerdings dauert das und brauchen die dafür einen Vollstreckungstitel, müssten also erstmal einen Mahnbescheid versenden und falls der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht auch klagen. Da gehen locker mal 6 Monate vorbei. Viel einfacher und überlicher ist eine Lohnabtretung sozusagen eine Pfändungszustimmung auf freiwilliger Basis. Wird meistens beim Abschluss von Kreditverträgen verlangt. Dann kann die Bank sich beim Ausbleiben der Rückzahlungen direkt an den Arbeitgeber wenden. Das Ergebnis aus Pfändung oder Abtretung ist aber im Grunde gleich. Gibt noch Besonderheiten wenn es mehrere Gläubiger versuchen (Rangfolge).

Bei 3 unterhaltspflichtigen Personen sind nur Beträge über EUR 1850,00 pfändbar und alles was darüber ist wird auch nur zu 30% gepfändet bzw. abgetreten. Ist das nicht gemeinsame Kind sein Kind ?
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sweety258

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Re: Kontopfändung
« Antwort #2 am: 28. Juni 2011, 12:51:47 »

Danke für die ausführliche Antwort.

Nein das gemeinsame Kind ist nicht seins..
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sweety258

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Re: Kontopfändung
« Antwort #3 am: 28. Juni 2011, 12:52:53 »

upps das nicht gemeinsame kind ist nicht seins. Er hat nur ein kind
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tomwr

Re: Kontopfändung
« Antwort #4 am: 28. Juni 2011, 12:58:24 »

Dann wären es noch 2 unterhaltsberechtigte Personen und die Pfändung setzt ab EUR 1.640,00 netto ein und alles was darüber ist würde zu 40% gepfändet.
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sweety258

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Re: Kontopfändung
« Antwort #5 am: 28. Juni 2011, 13:09:45 »

Wenn mein ein Netto von 1900€ und 2 unterhaltspflichtige wieviel müsste er monatlich zahlen? Laut der Pfändungstabelle 135,01€ stimmt das?
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tomwr

Re: Kontopfändung
« Antwort #6 am: 28. Juni 2011, 13:16:59 »

Nach der neuen Tabelle (ab 01.07.) EUR 107,26.
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