Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: krapman am 19. April 2012, 20:56:23

Titel: Kontopfändung
Beitrag von: krapman am 19. April 2012, 20:56:23
Hallo erstmal,
ich bin hier neu und naja wie ihr schon gelsen habt wurde mein Kontogepfändet.

Ich hatte im Januar bei einem Gerichtsvollzieher hier bei uns eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben (weil ich bei mehreren Schulden habe) und jetzt wurde mein Konto vor 3 Wochen gepfändet.

Jetzt meine Frage ich habe im Internet gelesen das es sowas wie eine Freibetrag gibt im Monat, stimmt das denn? Muss ja auch noch Miete und Essen kaufen. Achso und wie würde das denn ablaufen, denn Geld kann ich ja keins abheben?

Danke schon mal
Titel: Re: Kontopfändung
Beitrag von: juergengrisu am 19. April 2012, 23:07:37
Hallo krapman

lassen sie schnellstens ihr Konto in das sogenannte -P- Konto umwandeln und Pfändungen gehören der vergangenheit an....
gruß

Juergengris
Titel: Re: Kontopfändung
Beitrag von: krapman am 19. April 2012, 23:36:04
was ist denn ein P Konto?? Und wie lange dauert denn solch eine Umwandlung?? Und was kann ich dann alles noch machen?
Titel: Re: Kontopfändung
Beitrag von: juergengrisu am 20. April 2012, 01:15:37
Hi :hi:

Ein P Konto ist ein Pfändungsschutzkonto damit sind sie bis zu einer bestimmten Grenze geschützt von Kontopfändungen..
Es dauert ungefähr 4 Tage bis das P Konto eingerichtet ist.
auch ein Gang zur Schuldnerberatung wäre gut

Gruß

JUergengris
Titel: Re: Kontopfändung
Beitrag von: krapman am 20. April 2012, 09:21:22
also habe ich erst dann diesen Freibetrag wenn ich mein Konto in ein P Konto geändert habe?

Mal noch eine andere Frage. Wie lang bleibt denn solch eine Pfändung bestehen nur bis der offene Betrag von dem Konto abgebucht werden konnte?
Titel: Re: Kontopfändung
Beitrag von: Insoman am 20. April 2012, 11:16:33
Zitat
also habe ich erst dann diesen Freibetrag wenn ich mein Konto in ein P Konto geändert habe?
Ja.
Das Kreditinstitut ist zur Umwandlung verpflichtet (lesen Sie auch § 850k ZPO)..
Soweit es sich um ein belastetes Konto handelt (z.B. mit Dispo im minus), greift der Pfändungsschutz nicht!

Der Freibetrag für einen Alleinstehenden beläuft sich auf € 1028,99 mtl.

Die Pfändung bleibt so lange bestehen, bis der Gläubiger sie zurückzieht (z.B. wegen Einigung), oder bis die Forderung erfüllt ist.
Eine weitere Pfändung wird hintenangestellt.
Titel: Re: Kontopfändung
Beitrag von: krapman am 20. April 2012, 11:22:59
ok ja danke dann werd ich das gleich mal in Wege leiten.... DANKE
Titel: Re: Kontopfändung
Beitrag von: krapman am 23. April 2012, 15:54:27
hab noch eine Frage der gute Mann bei meiner Bank meinte das ich dafür eine Bessheinigung vom Amtsgericht brauch..alson wie hoch mein Freibetrag ist. kann ich mir den einfach holen oder muss ich den beantragen??
Titel: Re: Kontopfändung
Beitrag von: Feuerwald am 23. April 2012, 15:57:24
das ich dafür eine Bessheinigung vom Amtsgericht brauch

- wie hoch ist Ihr Netto-Einkommen im Monat (Lohn)?
- haben Sie unterhaltspflichtige Personen (Ehefrau, Kinder)?

Titel: Re: Kontopfändung
Beitrag von: krapman am 23. April 2012, 16:00:06
nein Unterhaltpflichtig Personen hab ich nicht
und mein Nettoeinkommen schwankt zwischen 990 und 1180€ da ich bei Zeitarbeitsfirma arbeite und dort nur dafür bezahlt werde wenn ich auch da bin
Titel: Re: Kontopfändung
Beitrag von: Feuerwald am 23. April 2012, 16:13:42
das ich dafür eine Bessheinigung vom Amtsgericht brauch

- das P-Konto ist auch ohne Bescheinigung einzurichten. Damit ist der Sockelbetrag von 1028,99 Euro mtl. unpfändbar und aus dem Konto-Guthaben an Sie zu bezahlen. 

Eine Bescheinigung nach § 850k Anb.s 4 ZPO benötigen ist nur, wenn Ihr Netteonkommen über diesem Sockelbetrag liegt.

Eine sog. "P-Konto-Beschenigung nach § 850k Abs. 5 ZPO" benötigen Sie nur, wenn zusätzlich ein Freibetrag für unterhaltspflichtige Personen erforderlich ist, was bei Ihnen ja nicht zutrifft.

Kurz um: Die Bank Ihnen das P-Konto mit dem Sockelfreibetrag ohne jegliche Bescheinigung einzurichten.
 
 
Titel: Re: Kontopfändung
Beitrag von: krapman am 23. April 2012, 16:15:12
Oh danke für die schnelle Info
Titel: Re: Kontopfändung
Beitrag von: Insoman am 23. April 2012, 16:15:57
Eine Bescheinigung vom Amtsgericht ist in der Regel in keinem Fall notwendig..
Die Verpflichtung zur Umwandlung ergibt sich aus
§ 850 k Absatz 7:
Zitat
(7) In einem der Führung eines Girokontos zugrunde liegenden Vertrag können der Kunde, der eine natürliche Person ist, oder dessen gesetzlicher Vertreter und das Kreditinstitut vereinbaren, dass das Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. Ist das Guthaben des Girokontos bereits gepfändet worden, so kann der Schuldner die Führung als Pfändungsschutzkonto zum Beginn des vierten auf seine Erklärung folgenden Geschäftstages verlangen.

Im Zuge dieser Umwandlung ist dann der Sockelbetrag (€ 1028,99) geschützt - § 850k Absatz 5:
Zitat
(5) Das Kreditinstitut ist dem Schuldner zur Leistung aus dem nach Absatz 1 und 3 nicht von der Pfändung erfassten Guthaben im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet.

Titel: Re: Kontopfändung
Beitrag von: krapman am 23. April 2012, 16:18:40
ok nur noch eine Frage (erstmal) :wink:

meine Bank hat mir gesagt das 1200€ gepfändet werden sollen(wenn das denn stimmt insgesamt fallen mehr sachen an) so aber es sind ja 1200€ drauf hab ich denn dann noch anspruch auf die 1200€ oder sind die weg??
Titel: Re: Kontopfändung
Beitrag von: Insoman am 23. April 2012, 16:32:58
Nach der Umwandlung -geht innerhalb von 4 Tagen- sind von dem bestehenden Guthaben € 1028,99 unpfändbar.
Um einen höheren Betrag (in der Zukunft) geschützt zu bekommen, müssten entsprechend 850k Anträge gestellt oder Bescheinigungen beigebracht werden..
Titel: Re: Kontopfändung
Beitrag von: krapman am 09. Mai 2012, 13:40:33
Danke nochmal für die Hilfe....hab es ändern lassen und jetzt läuft das alles

aber mal eine Frage kann man das denn auch wieder rückgängig machen und in ein normales Konto ändern?
Titel: Re: Kontopfändung
Beitrag von: paps am 12. Mai 2012, 19:57:39
Ja.
Grundsätzlich ist es der Bank aber freigestellt, ob sie ein P-Konto zurückwandelt oder nicht.