"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Kontopfändung durch FA  (Gelesen 2173 mal)

BigWanker

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8
Kontopfändung durch FA
« am: 02. Dezember 2011, 15:23:26 »

MoinMoin,
Meine Lebengeschichte, die mich dahin gebracht hat wo ich gerde stehe, werde ich sicherlich noch im Laufe der nächsten Tage, Wochen hier im Forum posten. Ist ja hier kein Lebenshilfeforum, also erstmal nur das was gerade akut ist  :Oh_no:

Ich habe ca. 45.000€ Steuerschulden, größtenteils Umsatzsteuer und ein Teil Einkommenssteuer. Das ganze hat sich angesammelt von 2003-2009. 09 habe ich, etwas unüberlegt vllt, eine Selbstanzeige beim zuständigen FA gemacht, ohne Rechtsberatung etc. einfach einen Brief mit den Daten losgeschickt. Wie auch immer, das ist nun gelaufen.

Daraufhin gingen die Ermittlungen los und sind jetzt vor 3 oder 4 Monaten abgeschlossen worden (ich denke das FA hat sich erstmal mit den Daten der Steuer-CD's befasst, darum dauerte das solange, what ever...)

Vor 6 Wochen bekam ich dann die Steuerbescheide über insgesamt 50.000€, dagegen habe ich fristgerecht, am letzten Tag der Frist, Einspruch eingelegt weil 1. fälschlicherweise die Kirchensteuer berechnet wurde (aus dem Verein bin ich 1998 ausgetretten) und weil für ein Jahr 5000€ zuviel "ermittelt" wurden (Umsatzsteuer wurde doppelt berechnet). Das ganze konnte ich meinem zuständigen Sachbearbeiter schlüssig darlegen, wir telefonierten noch mit dem Ermittler und die Sache wird berichtig werden. So weit so gut.
Direkt danach bin noch zu einem anderen Finanzbeamten (Stundungsstelle, Zahlstelle, ich weiß nicht mehr genau, ist alles verwirrend für mich). Jedenfalls wollte ich Infos haben wie die Sache nun weiter geht, was ich zu erwarten habe usw. Da wurde mir gesagt, dass ich in den nächsten zwei Wochen eine Zahlungserinnerung bekommen werde, wenn ich daraufhin nicht reagiere, wird gegen Ende des Jahres gepfändet usw.
Gut, reagieren wollte ich ohnehin damit ich mein Leben endlich in die richtige Bahn lenken kann, also Zahlungserinnerung abwarten und dann wieder hin, mein Einspruch muß ja auch noch bearbeitet werden. Und ich bin selbstverständlich Bereit "freiwillig" etwas mehr als den Pfändbaren Betrag monatlich zu zahlen.

Am Montag bekam ich dann erschrenkender Weise die Info dass auf meinem Konto ein Pfändungsbeschluß des FA über 50.000€ liegt  :shock: erstmal großes P in den Augen.
Also meinen FA-Sachbearbeiter angerufen:
Die Vollstreckungsstelle war leider schneller und der andere Kollege hat mir wohl falsche Infos gegeben.
Also die Vollstreckungsstelle angerufen:
Weil die Steuerschulden zum Teil so alt sind und ich eine Selbstanzeige gemacht habe, die Schulden aber nicht begleichen kann, wird halt sofort gepfändet.
 :thumbup: schönen Dank auch, ich weiß, sie machen auch nur ihren Job.
Die Dame gab mir aber noch den Rat mir ein P-Konto zuzulegen.<< habe ich gestern gemacht.


Lange Rede, kurzer Sinn:
Im November hatte ich auf meinem Konto Geldeingänge vor der Pfändung, ca. 1300€ und einen Tag nach der Pfändung 28.11. von 1100€. Kontostand am Tag der Pfändung waren 200€, also 1100€ habe ich bereits verbraucht, jetzt beträgt der Kontostand 1300€. Den Termin bei der Bank zur Einrichtung des P-Kontos hatte ich am 01.12., telefonisch habe ich das aber schon am 28.11. angekündigt und den Termin vereinbart.
Mein akutes Problem:
Ich habe noch Bargeld für das Nötigste für die nächsten 2 Wochen, wenn's hochkommt. Der nächste Geldeingang ist erst kurz vor Weihnachten zu erwarten. Miete ist zum 15.fällig und gleichzeitig wird auch der Kühlschrank nichts mehr hergeben.  :sad:
Jetzt habe ich irgendwo gelesen, dass man das Guthaben aus dem Vormonat einmalig in den nächsten ziehen kann!?? Werde aber nicht schlau daraus für welche Beträge das gilt, nur für den Pfändungsfreibetrag oder auch für Beträge die darüber hinaus gehen? Weil den Freibetrag im November hätte ich ja schon aufgebraucht, würde also erst wieder in drei Wochen an Geld kommen wenn wieder etwas auf meinem Konto eingeht??  :shock:


Vielen Dank für's Lesen...



Edit sagt:
fast vergessen:
Über die Pfändung habe ich vom FA noch nichts schriftliches bekommen, auch die korrigierten Steuerbescheide noch noch nicht, die waren gestern noch in Bearbeitung.
« Letzte Änderung: 02. Dezember 2011, 15:44:41 von BigWanker »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz