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Autor Thema: Kontopfändung - Sperre für 14 Tage?  (Gelesen 3259 mal)

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Kontopfändung - Sperre für 14 Tage?
« am: 10. Dezember 2008, 17:44:23 »

Hallo,

folgendes Problem...
am 5.12. hab ich einen PFÜB durch den GV erhalten. Habe gleich beim zuständigen AG einen Antrag auf Pfändungsschutz gestellt, welcher am selben Tag der Bank persönlich zugestellt wurde.

Am nächsten Tag überwies die Bank Geld an den Gläubiger, obwohl die 14-tägige Sperrzeit noch nicht vorbei war. Geld wurde aber 2 Tage später zurückgebucht.

Außerdem buchte die Bank das restliche Guthaben auf das Konto meiner Frau, sodass ich nur noch ein Guthaben von 5€ habe.

Ich muss sagen, das auf mein Konto nur Kindergeld und Unterhaltszahlung eingeht. Die Uhz wurde vom AG freigegeben, als Bedarf für die Familie. Weitere Einkünfte habe ich oder meine Frau nicht. Das Kindergeld kommt erst zum 20.ten.

Meine Frage(n):
- Ich dachte während der 14-tägigen Sperre darf vom Konto kein Geld abgehoben,überwiesen werden?
- Wie sieht es da mit den Umbuchungen aus?
- Kann die Bank einfach so die freigegebene Unterhaltszahlung "verschieben"??
- Kann sich die Bank über den Beschluß des AG hinwegsetzen?? (Freigabe des Geldes bis zu 800€)

Danke für eure Antworten...
 
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Liebe Grüße
 

paps

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Re: Kontopfändung - Sperre für 14 Tage?
« Antwort #1 am: 10. Dezember 2008, 22:24:07 »

um es kurz zu machen.

Sozialeistungen sind immer pfändungsgeschützt.
Sie können diese also auch in den 14 Tagen abheben

Umbuchungen ohne Auftrag sind nicht zulässig

Der Beschluß des AG ist für die Bank bindend.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Doc

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Re: Kontopfändung - Sperre für 14 Tage?
« Antwort #2 am: 11. Dezember 2008, 14:09:40 »

Danke für die schnelle Antwort.

um es kurz zu machen.

Sozialeistungen sind immer pfändungsgeschützt.
Sie können diese also auch in den 14 Tagen abheben

Umbuchungen ohne Auftrag sind nicht zulässig

Die Frage ist nur, darf in den 14 Tagen überhaupt eine Kontobewegung (außer Gutschrift) stattfinden??

Zitat von: paps
Der Beschluß des AG ist für die Bank bindend.

Die Bank teilte mir mit, das denen der Beschluß egal ist. Habe dies auch so dem Gericht schon mitgeteilt.
Ferner hat mir die Bank die Einsicht auf meine Konto (Online,am Auszugsdrucker) zwischenzeitlich gesperrt, welchen ich aber per Beschluss des AG wieder zugänglich gemacht wurde.

Ich denke mal, das die Bank hier willkürlich handelt.
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Liebe Grüße
 

Doc

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Re: Kontopfändung - Sperre für 14 Tage?
« Antwort #3 am: 11. Dezember 2008, 15:46:49 »

Noch ´ne Frage:

Kann man es irgendwie erreichen, das die Bank die Umbuchung wieder rückgängig macht??
Vorallen das sich um Geld aus Sozialleistungen handelt und wir dies dringend benötigen...

Leider läßt sich die Bank auf ein persönliches, wie auch telefonische Gespräch nicht ein. Einzigster Kommentar "Wir haben Recht dazu!".

Ich finde es ziemlich komisch...am 8. erhielten die den Beschluss über Pfändungsschutz und einen Tag später führen die Umbuchung durch, sodass ich nicht mehr an das Geld komme.
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Liebe Grüße
 

paps

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Re: Kontopfändung - Sperre für 14 Tage?
« Antwort #4 am: 11. Dezember 2008, 17:32:39 »

Wo ist jetzt das Problem, dass das Geld bei Ihrer Frau ist?

Ist Ihre Frau der GL?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Re: Kontopfändung - Sperre für 14 Tage?
« Antwort #5 am: 11. Dezember 2008, 20:27:28 »

Das Problem ist, das die Bank das Konto meiner Frau ohne Begründung nach der Umbuchung geschlossen hat.

Der Unterhalt, welcher umgebucht wurde, gehört meiner Tochter. Sie erhält das Geld normalerweise am ersten Wochenende im Monat von mir ausgezahlt, damit Sie sich Kleidung usw. kaufen, was ein Teeny nun mal so braucht.

Jetzt hat Sie diesen Monat nichts und kann außerdem den Tagesausflug mit der Schule am 19. nicht bezahlen.

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Liebe Grüße
 
 

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