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Autor Thema: Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung  (Gelesen 11560 mal)

Vlux

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Re: Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #20 am: 17. März 2011, 20:10:15 »

Danke für die Antwort :) .

Bezüglich der Schufa habe ich selbiges auch gelesen. Allerdings sagte man mir beim Rechtsanwalt am Telefon, dass ich "mit dem Titel die Eintragung im Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht löschen" lassen kann. Also auch die damit verbundene EV die vor etwa einem Jahr abgegeben wurde. Muss das also doch der GL erledigen?

Danke :) .
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tomwr

Re: Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #21 am: 18. März 2011, 15:28:07 »

Das Amtsgericht Fulda schreibt dazu:

Zitat
Löschung
Die Eintragungen im Schuldnerverzeichnis haben grundsätzlich 3 Jahre Bestand (bei Abweisung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse: 5 Jahre) und werden vor Ablauf dieser Zeit nicht gelöscht, es sei denn, der Schuldner erbringt den Nachweis, dass die Forderung des Gläubigers, für den die eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde, getilgt worden ist.

Dieser Nachweis ist in Form einer Bescheinigung des Gläubigers bzw. Gläubigervertreters zu führen, aus der hervorgeht, dass die Forderung nach Kosten, Zinsen und Hauptforderung ausgeglichen ist. Quittungen und sonstige Zahlungsbelege reichen als Nachweis nicht aus.
Die Gläubigerbescheinigung kann mit einem formlosen Löschungsantrag bei dem Amtsgericht Fulda unter Angabe des Aktenzeichens eingereicht werden. Ein Antragsmuster finden Sie im Downloadbereich auf der rechten Seite.

Über die erfolgte Löschung im Schuldnerverzeichnis erhält der Schuldner eine Bescheinigung des Vollstreckungsgerichts.
Mit dieser Bescheinigung kann der Schuldner die Eintragung bei der SCHUFA löschen lassen.

Wird wohl bei anderen Gerichten ähnlich gehandhabt.
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Vlux

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Re: Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #22 am: 18. März 2011, 15:35:31 »

Super, genau das, was ich gesucht habe :juchu: .

Eine Frage bleibt da aber noch: soll ich den Brief (also der Brief, der bestätigt, "dass die Forderung in obiger Angelegenheit [im Betreff steht das AZ] ausgeglichen ist.") und den Original-Titel als original beilegen oder als Kopie?

Vielen Dank!
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tomwr

Re: Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #23 am: 19. März 2011, 12:41:25 »

Keine Ahnung aber man kann beim zuständigen Amtsgericht auch anrufen und nachfragen.  :wink:
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