Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: sunshine78 am 26. November 2010, 00:07:20

Titel: Kontosperrung als Bafög Empfänger
Beitrag von: sunshine78 am 26. November 2010, 00:07:20
Hallo zusammen, vieleicht könnt ihr mir hier weiterhelfen. Mein Konto wurde gesperrt, ich bin Meisterbafög Empfänger und habe eine Nachzahlung von der KfW bekommen die meine Bank einbehalten hat weil es keine Sozialleistungen seien. Dürfen die das ? Und was mach ich jetzt jeden Monat, können die das einbehalten, ich weiß gar nicht wovon ich Miete und alles bezahlen soll.
Danke für Hilfreichen Rat.
Titel: Re: Kontosperrung als Bafög Empfänger
Beitrag von: Fallera am 26. November 2010, 08:53:27
"Das sog. Meister-BAföG, mit dem die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften finanziell gefördert wird, ist nicht im Bundesausbildungsförderungsgesetz, sondern im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt.Das Gesetz gilt nach § 68 SGB I als besonderer Bestandteil des Sozialgesetzbuches und soll langfristig dort eingeordnet werden. Damit ist BAföG eine Sozialleistung."