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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kontosperrung nach Eröffnung des Insolvenzverfahren. Muss ich jetzt verhungern?  (Gelesen 4922 mal)

chrysam

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Hallo, hoffe auf Rat von Euch


Wegen Krankheit und schon 2 OP`s in 06 und die nächste ist auch schon wieder da.  Musste ich Insolvenz beantragen.  jetzt kam am 26 Sep.  ein Schreiben von dem Treuhänder, das gegebenfalls mein Konto gesperrt wird.  Daraufhin habe ich direkt angerufen bei der Bank und mich dumm gestellt, um zu erfahren ob das Konto gesperrt ist.  Dem war noch nicht so, laut Treuhänder, wenn es noch nicht nach Bekanntmachung gesperrt ist, wird es auch nicht gesperrt!

Dann kam am 02 Okt.  doch der Brief von meiner Postbank, über die Mitteilung das mein Konto gesperrt wurde und es zur Freigabe kommt.  so bald ich die Zusatzvereinbarung an sie zurück gesendet habe und vom Treuhänder die Freigabeerklärung vorliegt.
Am selben Tag habe ich den Treuhänder angerufen und der sagt, das die Freigabe schon per Fax raus ist und per Brief würde auch noch heute rausgehen.  Aber Konto ist immer noch gesperrt, alle wichtigen Überweisungen sind zurück gebucht bzw überhaupt nicht gebucht worden. 
Aber das schlimmste ist, dass ich kein Geld habe essen einzukaufen, da die Kontosperrung für mich sehr überraschend kam( das dieses ohne vorheriger Information auch gemacht wird, so dass die Leute wenigstens Geld zum Leben haben, ist mir schleierhaft!

Was mache ich nun? Wo hole ich mir für die Zeit Geld so dass ich überleben kann und wie lange dauert es im Durchschnitt bis das konto wieder als Guthabenkonto frei ist?

Lg
chrysam

Danke schon mal für Antworten
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paps

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Das Konto sollte am Montag wieder frei sein.  :gruebel:

Ein guter Berater hätte aber bei Beantragung der Insolvenz schon auf diese Möglichkeit hingewiesen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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chrysam

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Hi, ja eine gute TH, die habe ich wohl nicht!!

am 26 Sep.  kam der Brief von ihr, da wurde auch darauf aufmerksam gemacht, dass es zu einer Kontosperrung kommen könne.  Daraufhin habe ich sie direkt angerufen und da wurde mir von ihr mitgeteilt" wenn ihr Konto jetzt noch nicht gesperrt ist, dann wird es wohl auch nicht gesperrt.  Denn das Insolvenzverfahren ist ja schon seit dem 10Sep öffentlich" Habe daraufhin direkt die Bank angerufen und mich ein bißchen dumm gestellt und gefragt ob irgend etwas mit meinem Konto sei.  Es wurde mit nein beantwortet.  Also war Konto auch noch frei.  Erst am 2 Okt wurde das Konto gesperrt, für mich total überraschend und wie gesagt zur Zeit immer noch ohne Geld! Obwohl es hätte schon längst freigeschaltet sein können, wenn meine TH nicht so kaltschnäuzig wäre.  Trotz das die Bank angerufen hat um ihr die zuständige Fax -Nr zugeben, damit mein Konto feigegeben werden kann.  Hat sie es abgelehnt!! Sie sagt sie hätte es freigegeben und für die internen Probleme der Bank könne sie nichts.  Sie würde es auf keinen Fall nochmals versenden.
Am Abend kam dann noch per Email diese Zeilen von ihr, ich füge ein:

Soweit eine Freigabe Ihres Kontos noch nicht zu verzeichnen ist, kann dies
nur ein bankinternes Problem sein, dass von hier aus nicht zu beeinflussen
ist.  Die Freigabe erfolgte hier
Wir hatten bereits mehrfach miteinander
gesprochen und ich habe Ihnen alle anstehenden Fragen erläutert und auch
mitgeteilt, dass das Konto noch am Dienstag freigegeben wurde.
Es ist auch nicht die Aufgabe eines Treuhänders, quasi als durchführendes
Büro für die Angelegenheiten der Schuldner zu agieren, sondern vielmehr die,
das Verfahren ordnungsgemäß durchzuführen und dabei auch die Erfüllung der
Pflichten der Schuldner zu überwachen.
Von hier aus ist alles ordnungsgemäß veranlaßt, ich gehe also davon aus,
dass das weitere Verfahren ohne Komplikationen durchzuführen ist.


Es handelt sich nur um ein versenden eines Faxes, sie tut so als ob ich ihr Arbeit mache für 8 std, oder sehe ich das zu  empfindlich?
lg
chrysam
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paps

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Mit "Berater" meinte ich ihre Schuldnerberatung.

Der/die TH ist niemals ihr Berater, sondern Vertreter der Gläubiger.

Zur Bank:
Leider bei der Postbank kein Einzelfall und da können die Filialen vor Ort nicht mal was dafür.
Welche Vereinbarung soll denn da zurück gesandt werden?

Wohin und auf welchem Wege wurde denn die Freigabe durch die TH gesendet.
Diese Freigabe muss direkt an die zuständige Abteilung in FfM (m.W.)
Es sollen ja auch schon Sachen auf dem Postweg .....

Möglich wäre, sich von der PB das Nichtvorliegen bestätigen zu lassen und zusammen mit der Mail der TH`in beim Insogericht um eine erneute Freigabe zu bitten.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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dobberstein

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Hallo paps, sorry wenn ich widerspreche, aber die Treuhänderin ist auch keine Vertreterin der Gläubiger.  Die Treuhänderin hat doch nur objektiv das Verfahren durchzuführen ?!
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pd
 

agent_haribo

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Hallo!

In deinem Beitrag erwähntest du gleich zu Anfang, dass du durch mehrere OPs in die Insolvenz gegangen bist.
Da ich mal Arbeitsunfähigkeit unterstelle, wie ist es denn um deinen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente bestellt?
Dieses Einkommen ist meines Wissens (SGB II 55) kein pfändbares Einkommen.
Wie du schon richtig erwähnt hast, ist der Insolvenzverwalter nicht Interessenvertreter der Gläubiger, da dieser ja auch die Gläubigerforderungen auf deren Rechtmäßigkeit prüfen muss.  Er ist gerichtlich bestellter Verfahrensführer und muss neutral entsprechend dem Regularium der Insolvenzordnung seine Tätigkeit ausführen.
Er verwaltet das evtl.  vorhandenen Vermögen um die Gläubiger hieraus quotal zu befriedigen.
Sofern der TH die Pfändungsfreigabe nicht zügig erteilt, solltest du dir in Absprache mit diesem evtl.
ein pfändungssicheres Konto auf Guthabensbasis zulegen.
Da deine Einkommenssytuation ja nicht bekannt ist, wäre gut zu wissen, woher denn die zukünftigen Leistungen zum Lebensunterhalt kommen.
 
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