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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kontosperrung wegen Pfändung  (Gelesen 14650 mal)

animor

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Kontosperrung wegen Pfändung
« am: 29. September 2008, 11:19:52 »

hallo , habe ja die EV abgegeben ...nun is mein konto gesperrt.habe leider kein neues  guthabenkonto....fast jede bank lehnt den antrag ab...habt ihr mir einen tipp wo ich hin kann?volksbank habe ich das jetzige guthabenkonto.....und die KSK pfändet ..

.meine frage nun ...muss ich mich um das jetztige konto kümmern?wegen der sperrung bin ich nun 10 euro im minus..(obwohl das ein guthabenkonto ist.)

was ist wenn ich kein guthabenkonto bekomme?kann ich das jetzige konto weiterführen?verdiene ja nicht mal 400€ bin im mutterschutz sprich bin unpfändbar .

28 euro waren auf meinem konto die sind jetz weg.kann ich mir die irgendwie wieder holen?

danke für eure tipps.

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crazyboyM

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Re: Kontosperrung wegen Pfändung
« Antwort #1 am: 02. Oktober 2008, 00:40:06 »

Mein Tip wäre das du Pfändungsschutz für dein bestehendes Konto beantragst so das die Bank nicht die Möglichkeit bekommt. Falls dein Gläubiger eine Bank ist, dein Geld einfach einzustreichen.

Wie du Pfändungsschutz beantragst und schnell bekommst steht hier,

>>  http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/kurse/kontopfaendung-richtig-reagieren/was-tun-bei-kontopfaendung.html

Kennt ein Gläubiger die Kontoverbindung des Schuldners und verfügt das Gericht eine Kontopfändung, muss der Schuldner sehr schnell reagieren. Bei Sozialbezügen kann der Schuldner in den ersten sieben Tagen nach Geldeingang immer frei über die Bezüge verfügen.

Bei Arbeitseinkommen muss der Schuldner schnellstens beim Amtsgericht Pfändungsschutz beantragen. Bei einem Konto mit Arbeitseinkommen darf die Bank erst zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, an dem der Überweisungsbeschluss zugestellt wurde, Geld vom gepfändeten Konto an den Gläubiger überweisen. Das Konto ist in diesen 14 Tagen aber auch für den Schuldner gesperrt - seine Guthaben sind also eingefroren. In dieser Zeit fällige Daueraufträge wie Miete usw. werden nicht ausgeführt.

Pfändungsschutz musst du beim zuständigen Amtsgerich bei dir vor Ort beantragen möglichst schnell.
Beim Antrag auf Pfändungsschutz - dem so genannten "Freigabeantrag nach § 850 k ZPO" - muss der Schuldner versichern, dass diese Mittel für den Lebensunterhalt dringend notwendig sind und ihm dafür keine anderen Mittel mehr zur Verfügung stehen. Hier ist gegebenenfalls auch zu beantragen, dass das Gericht bereits vor einer endgültigen Entscheidung dringend benötigte Teilbeträge zur Auszahlung durch die Bank freigibt.

Umso schneller du dies machst umso schneller kannst du wieder über das eingehende Geld verfügen, wenn du versicherst keine weiteren Vermögen zu besitzen, sprich das nichts anderes zur Verfügung steht.

Konnte ich dir damit weiterhelfen?
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animor

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Re: Kontosperrung wegen Pfändung
« Antwort #2 am: 02. Oktober 2008, 08:51:43 »

ok, danke.

was ist wenn ich ein neues konto bekomme....ist das dann kein berug?hab da bisl schiss. :Oh_no:


momentan überweist mein arbeitgeber das geld auf ein fremdes  konto wo ich die vollmacht habe.ist das rechtens?benötige ich dann überhaupt ein neues konto?
oder "reicht" das fremdde konto?


danke...
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crazyboyM

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Re: Kontosperrung wegen Pfändung
« Antwort #3 am: 02. Oktober 2008, 18:18:15 »

Ich selbst habe mit Schuldnerberatungsstellen und dem Anwalt meines Rechtsschutz gesprochen. Rein rechtlich meinten die das der Gläubiger keinem einen Betrug unterstellen kann wenn man sein Geld auf ein anderes eigenes Konto überweisen lässt. Es wurde von der Schuldnerberatungsstelle geraten und auch viele Leute im Internet haben diesen Weg gewählt um vorerst voll auf das Gehalt zugreifen zu können. Sobald sie dann an die Daten kommen können Sie auch dieses Konto sperren. ABER was ich grad glaube ich würde KEIN anderes Konto aufmachen weil du die EV bereits unterschrieben hast, weil das wäre dann vll doch nicht rechtens(das wäre dann bestimmt Betrug). Lass dir lieber auf deinem Konto wo das Geld eingeht die Beträge pfändungsfrei stellen die dir zustehen. Mindestens 989 Euro laut Tabelle bei regelmäßigen Einkommen bis zu dieser Grenze und je nach Nachweis (Pfändungstabelle) auch mehr.Du musst es sofort beim Amtsgericht nachweisen das du das Geld benötigst um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten da du sicher keine anderen Möglichkeiten oder Geldquellen hast du musst dann auch angeben und versichern das du keine weiteren Vermögen hast. Lege dem Amtsgericht die Nachweise vor und versuche damit den Pfändungsschutz zu beantragen damit im nächsten Monat nicht das gleich noch einmal passiert. Mich wundert es sowieso wie eine Bank ein Konto pfänden kann das nicht dir gehört??? Oder ist es ein gemeinschaftlichen Konto mit dem Mann??? Normal kann eine Bank doch keine fremden Konten pfänden die gar nicht auf dich laufen.  Beantrage so schnell wie möglich Pfändungsschutz mit Vorlage der Gehaltsabrechnungen,Mietvertrag, Stromabschlag die ganzen Nachweise für regelmäßig abgebuchte Zahlungen sonst wird die Bank einfach alles pfänden was eingeht und alles was sonst bleibt bis 989 € muss man dir lassen damit du deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst. Weil hier musst du selbst handeln den der Pfändungschutz greift nicht automatisch sondern nur auf Antrag über das Amtsgericht.
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crazyboyM

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Re: Kontosperrung wegen Pfändung
« Antwort #4 am: 02. Oktober 2008, 18:25:37 »

Es kann auch sein das du in der EV das Konto angegeben hast auf das dein Geld geht und reingeschrieben hast das du die Vollmacht dafür bekommen hast, vll wurde dein Konto deswegen gepfändet. Normal gibt es ja auch gar keinen Grund warum das eigene Gehalt auf ein fremdes Konto geht, oder?Du hättest wissen müssen das sobald du in die EV sowas einträgst das dann die Bank sofort die Kontopfändung einleitet. In dem Fall musst du ja sofort zum Amtsgericht und beantragen das dein Konto wieder freigegeben wird, da du ja sonst alle laufenden Kosten nicht mehr bezahlen kannst. Weil der Bank dürfte es egal sein ob du rumkommst oder nicht die wollen in dem Moment nur ihr Geld zurück. Also musst du alles für tuen das die entweder was bekommen wenn du mehr als 989 im Monat hast (nach Pfändungstabelle) oder das sie eben nichts mehr bekommen wenn du weniger hast. Falls dann das alles nicht mehr hilft und du denkst das du eh in naher Zukunft die Bank nicht ausreichend bedienen kannst mit Rückzahlung müsstest du Privatinsolvenz beantragen. Wie das geht steht auch hier

>>> http://www....   unter diesem Link.

Link entfernt, bitte keine externen Links ohne Abspreche mit der Forenleitung einbinden. S. a. Forenregeln.
Gruß
José Fernández


Vll hilft dir das weiert?

Matthias
« Letzte Änderung: 02. Oktober 2008, 19:08:44 von jafern »
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animor

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Re: Kontosperrung wegen Pfändung
« Antwort #5 am: 03. Oktober 2008, 09:20:54 »

hi mathhias,


danke für deinen beitrag...


also mein girokonto läuft auf mich..dieses konto wird gepändet.

schon vor der EV ließ ich mein Minijoblohn auf das konto meines mannes überweisen(für dieses Konto habe ich eine Vollmacht)


meine frage nun , kann mir der Gläubiger KSK nun was anhängen, weil es geht ja kein lohn mehr auf mein girokonto Konto ein.

wäre super wenn du mir dieses beantworten kannst, kann gar nicht mehr ruhig schlafen.

gruss sam
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animor

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Re: Kontosperrung wegen Pfändung
« Antwort #6 am: 03. Oktober 2008, 09:22:51 »

ach ja hab ich vergessen....mein lohn geht seit august auf das konto meines mannes.mitte sept wurde die EV abgegeben.
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ThoFa

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Re: Kontosperrung wegen Pfändung
« Antwort #7 am: 03. Oktober 2008, 14:51:55 »

Hallo,

die Gläubiger können gar nichts machen, es ist Ihre Sache, wohin Sie Ihr Geld überweisen lassen.

Die Bank Ihres Mannes kann aber das Konto kündigen, da Ihr Mann mit "fremden" Geld wirtschaftet. Auf Dauer ist dies also keine Lösung.
Kommt ein Gläubiger dahinter, kann er den Auszahlungsanspruch, den Sie gegenüber Ihrem Mann haben, pfänden, dann ist sein Konto unter Umständen auch blockiert.

Wichtig ist, dass Sie sich dransetzen, um die Situation zu regeln. Sei es mit einer Insolvenz oder auch außergerichtlich.

Ein Konto können Sie bei der Deutschen Bank online eröffnen, nehmen Sie dort das Aktivkonto.

MfG

ThoFa

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animor

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Re: Kontosperrung wegen Pfändung
« Antwort #8 am: 03. Oktober 2008, 15:09:15 »

vielen dank Thofa...werde gleich den antrag starten bei der deutschen bank
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animor

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Re: Kontosperrung wegen Pfändung
« Antwort #9 am: 03. Oktober 2008, 15:22:08 »

hallo ThoFA,

meinen SIE das ich bei der deutschn Bank chancen auf ein Guthabenkonto haben werde?

wenn nicht welche bank können sie mir noch empfehlen.


habe bald ein termin bei der schuldenberatung ...werde wohl die insolvenz in angriff nehmen.

danke
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ThoFa

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Re: Kontosperrung wegen Pfändung
« Antwort #10 am: 03. Oktober 2008, 16:14:42 »

Hallo,

bisher kenne ich keinen, dem das Konto verwehrt wurde.

MfG

ThoFa
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