Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: calla am 30. Mai 2011, 09:37:12
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Hallo Forum!
ich wüßte gern, ob ein Schuldner auch eine Abschrift "seiner" eV bekommt oder ob nur der die eV beantragende Gläubiger eine erhält?
Ich finde nur ZP0 § 900 (5):
http://dejure.org/gesetze/ZPO/900.html
Weiß hier jemand was dazu?
Dann Danke!
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eine Abschrift / Kopie geht dem "Schuldner" allgemein nicht zu.
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Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass der Schuldner ein Einsichtsrecht hat.
Da würde ich mal beim Amtsgericht nachfragen.
Grundlage ist §19 BDSG und betrifft grundsätzlich alle Behörden.
Es kann ja auch sein, dass dort falsche Informationen gespeichert werden.
http://www.gesetze.juris.de/bdsg_1990/