Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Tigermua am 05. Mai 2010, 08:03:00

Titel: Kostenübernahme
Beitrag von: Tigermua am 05. Mai 2010, 08:03:00
Hallo,

gerne würde ich meiner Freundin helfen wollen. Sie hat Schulden und möchte sich auch helfen lassen. Das versucht sie nun schon seit 2008. Sie ist 2008 zu einer kostenlose Beratungsstelle der Caritas gegangen. Da sie ja kein Einkommen hat außer Hartz IV, dachte sie das es die beste Lösung um Hilfe zu bekommen. Sie musste mehrer Veranstaltungen mit machen um bis zu diesem Sondierungstermin  zu kommen. 2009 hat sie dann den Sondierungstermin erhalten und da hat sie halt offen gelegt, das das Jobcenter Rückforderungen hat.
Rückforderungen kommen daher, da wir zusammen leben und ich arbeiten gehe. Ich bekomme jeden Monat unterschiedlich Lohn, was ihr angerechnet wird. Es sind Rückforderungen die sie ja nicht verschuldet hat. Sie ist völlig verzweifelt, weil man ihr von der Caritas gesagt hat, erst müssen die Forderungen vom Jobcenter weg sein, dann können wir ihnen helfen. Da sie nicht weiter in die Schulden raten will, hat sie sich anderweitig Hilfe versucht zu holen. Das Erstgespräch bei dem Anwalt war völlig kostenlos, er würde ihr auch helfen, wenn sie einen Vorschuss von 500 € bezahlt.
Das Geld hat sie leider nicht, gibt es irgendwie eine Möglichkeit eine Übernahme von den Kosten?

Titel: Re: Kostenübernahme
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 05. Mai 2010, 17:48:57
Hallo,

es gibt die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Allerdings machen das nicht alle Bundesländer für sie Su-Beratung (was anderes macht der RA ja auch nicht). Ggf nochmal andere Su-Beratung aufsuchen.
Titel: Re: Kostenübernahme
Beitrag von: Insokalle am 05. Mai 2010, 18:53:58
Beratungshilfe, nicht PKH.

Ist schon fast pervers, jmd. mit einer derartigen Begründung wieder wegzuschicken. Es sind doch auch nur Insolvenzforderungen. Ist das etwa üblich?
Titel: Re: Kostenübernahme
Beitrag von: meanmachine am 09. Mai 2010, 12:55:46
 :hi:
Moin,

@Insokalle:
Selbst bei Bussgeldern verwehren dir städtische Beratungsstellen Beistand,
pervers,vermute das die Städte die Beratungsstellen fördern und so angehalten sind
erstmal diese Schulden begleichen zu lassen.
Könnte ähnlich bei der Caritas laufen wg. Forderung Jobcenter,ob das rechtlichen Überprüfungen
standhält wage ich zu bezweifeln.
Wer sägt den Ast ab auf dem er sitzt!!!!!

gruss
mean........