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Autor Thema: Krank und ohne Krankenversicherung  (Gelesen 7559 mal)

karlachar

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Krank und ohne Krankenversicherung
« am: 08. November 2010, 23:56:01 »

Hallo,

ich weiß nicht ob, ich im richtigen Forum bin..
Es sind eben finanzielle Gründe, Sorgen..Nöte, weshalb ich hier schreibe und ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn ich einen Tipp oder Hilfe finden könnte.

Meine Geschichte ganz kurz:
Ich bin seit etwa 2 Jahren als Selbstständige nicht mehr krankenversichert.
Nach meinem letzten Auftrageber, der meine Honorare nicht zahlte, bin ich finanziell völlig abgestürzt.
Ich konnte u.a. die Beiträge an die Krankenkasse nicht mehr zahlen und die
hat irgendwann, nachdem sie vergeblich versuchte, das Geld bei mir zu einzutreiben, gekündigt.

Seitdem habe ich mich zwar langsam wieder finanziell stabilisiert aber um zu verstehen in welcher Preisklasse ich kämpfe: ich lebe von ca. 1000 - 1200 € im Monat, je nach Auftragslage.
An eine Aufgabe meiner Selbtständigkeit ist nicht zu denken, für eine Festanstellung bin ich zu alt (ist nicht meine Sicht, sondern die, des Arbeitsmarktes).

Alter hin oder her, ohne Krankenversicherung lebe ich auf dünnem Eis. Eigentlich bin ich auch schon eingebrochen, denn ich leide seit Wochen unter starken Zahnschmerzen und die medizinische Ursache dafür ist komplizierter sprich: teuer, wenn man die Kosten dafür selbst tragen muß.

Es ist also akut, weshalb ich schreibe.
Ich nehme täglich Schmerztabletten, damit ich arbeiten kann.

Was kann ich tun um wieder Versicherungsschutz zu haben?
Kann ich mich an meine alte (gesetzliche) Versicherung wenden?
Muß ich damit rechnen, die letzten 2 Jahre nachzubezahlen oder noch schlimmer, werde ich bestraft, dass ich nicht krankenversichert war/bin?
Gibt es eine Beratungsstelle, an wen kann ich mich wenden?

Eine Versicherung in meinem Alter kostet ca. 350.- - 450.- € (geringe Konditionen). Ich habe nur mein Kind versichert (140.- €, Ausbildung).
Nach Miete und KV bliebe mir kein Geld mehr zum Leben.

Ich danke euch alle für´s Lesen.
karlachar




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Pauli

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Re: Krank und ohne Krankenversicherung
« Antwort #1 am: 09. November 2010, 09:19:51 »

Hallo!
In die gesetzliche KV kommen Sie nur, wenn Sie fest angestellt sind. (über € 400,00)
Ihre priv. KV muss Sie wieder nehmen, wenn Sie die Rückstände ausgleichen.
Sie könnten bei denen mal nachfragen, auf was die sich einlassen würden. (bezügl. Rückzahlung)
Strafbar ist das nicht.
Wenn Sie zu wenig zum Leben haben,könnten Sie auch bei der Arge vorsprechen um evtl.
Unterstützung zu bekommen. Vielleicht können die Ihnen ja auch beim Thema KK weiterhelfen.
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doktor mabuse

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Re: Krank und ohne Krankenversicherung
« Antwort #2 am: 09. November 2010, 09:47:17 »

Hallo,

ohne Krankenversicherung gehen Sie ein hohes Risiko ein, man wird nicht jünger und es kann schnell mal etwas unvorhergesehenes passieren.Wie ist denn ihr Alter, das könnte für alles Weitere entscheident sein?
In Anbetracht Ihrer Situation würde ich überlegen, ob die Selbstständigkeit wirklich mittelfristig die einzige Wahl ist, da ohnehin nicht viel überbleibt.
Meines Wissens gibt es bei der Krankenversicherung die 55-Jahres-Grenze. Wenn sie darüber sind, braucht Sie keine Versicherung zu nehmen,Zitat:
Personen, die privat versichert und 55 Jahre und älter sind können nur wieder in die gesetzliche Kranken-Versicherung zurück, wenn sie in den letzten fünf Jahren als Mitglied der Kasse länger als 30 Monate nicht versicherungspflichtig waren.
Sonst müsste eigentlich Versicherungspflicht nach  SGB V gelten. Bin mir aber nicht ganz sicher.

Auszug aus der SGB-V:

§ 5 Versicherungspflicht:

(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.
(5a) Nach Absatz 1 Nr. 2a ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war oder weder gesetzlich noch privat krankenversichert war und zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehört oder bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätte.

Dazu könnte man im Netz mehr recherchieren.

Leider kann ich im Moment auch nicht mehr dazu sagen,vielleicht geben Sie uns noch ein paar Infos.

Gruß,
Doktor Mabuse
« Letzte Änderung: 09. November 2010, 09:49:56 von doktor mabuse »
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karlachar

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Re: Krank und ohne Krankenversicherung
« Antwort #3 am: 09. November 2010, 17:32:05 »

Hallo,

@pauli
Das Problem ist, beim Vorsprechen bei irgendeiner Stelle, dass ich eventuell schlafende Hunde wecke.
In Deutschland ist Krankenversicherung Pflicht.
Ich war noch nie privat krankenversichert, sondern 30 Jahre gesetzlich und immer bei derselben Krankenkasse (TK).

@doktor marbuse
Ich bin 49 und seit 20 Jahren selbstständig.
Es ist konjunkturbedingt, dass der Rubel nicht rollt.
Ich müßte meinen Stundensatz verdoppeln, dann würde sich das Ganze rechnen, allerdings würden die Aufträge dann ausbleiben.

Ich habe mir folgendes gedacht:
1. Ich gehe zur Arge und beantrage "Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag für geringverdienende Selbstständige". Dann hätte ich eventl. nur 170,00 € zu zahlen, vorausgesetzt mich nimmt eine Krankenkasse.

2. Ich frage bei meiner alten Krankenkasse nach, wieviel ich für 2 Jahre "versicherungsfrei" nachzahlen muß und ob das gestundet werden kann.
Aber wie gesagt..die schlafenden Hunde...

3. Die Akutbehandlung bei meinem Zahnarzt zahle ich zunächst selbst und kann im Idealfall warten, bis ich Versicherungsschutz habe um die Behandlung abzuschließen.

Ich hoffe das sind einige Informationen mehr.
Vielen Dank für die Antworten!
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paps

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Re: Krank und ohne Krankenversicherung
« Antwort #4 am: 09. November 2010, 18:53:24 »

Sie sollten und müssen zur alten KV (TKk)

Nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz besteht auch für Sie als Selbständige (nicht der GKV zuzuordnen) Versicherungspflicht seit 01.01.2009.

D.h. Alle Beiträge ab 01.01.2009 sind verpflichtend nachzuzahlen.

Ab einem Beitragsrückstand von 2 MB ist der Versicherer von der Leistung befreit (Notfallbehandlung und Entbindung ausgeschlossen); der Vertrag darf aber nicht gekündigt werden.

Erfolgte die Vertragskündigung vor dem 01.01.2009 müssen Sie trotzdem ab diesem Zeitpunkt Beiträge nachentrichten.

Möglich wäre aber, dass Sie dann einer privaten KV zuzuordnen sind, wenn die Beitragsrückstände vor dem 01.01.2009 bestanden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

tomwr

Re: Krank und ohne Krankenversicherung
« Antwort #5 am: 09. November 2010, 21:19:40 »

Ich bin seit etwa 2 Jahren als Selbstständige nicht mehr krankenversichert.
Nach meinem letzten Auftrageber, der meine Honorare nicht zahlte, bin ich finanziell völlig abgestürzt.
Ich konnte u.a. die Beiträge an die Krankenkasse nicht mehr zahlen und die
hat irgendwann, nachdem sie vergeblich versuchte, das Geld bei mir zu einzutreiben, gekündigt.

Seitdem habe ich mich zwar langsam wieder finanziell stabilisiert aber um zu verstehen in welcher Preisklasse ich kämpfe: ich lebe von ca. 1000 - 1200 € im Monat, je nach Auftragslage.
An eine Aufgabe meiner Selbtständigkeit ist nicht zu denken, für eine Festanstellung bin ich zu alt (ist nicht meine Sicht, sondern die, des Arbeitsmarktes).

Also wenn Du die selbständige Tätigkeit beibehalten willst und die Erträge aus der selbständigen Tätigkeit nicht voll zum Leben ausreichen, kannst Du bei der zuständigen ARGE einen Antrag auf ALG II stellen. Du bekommst ergänzende Leistungen (Zuschüsse) oder besser gesagt werden Deine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit auf das Dir zustehende ALG II angerechnet wobei hier auch noch ein Freibetrag von 100 EUR sowie 20% der Einkünfte gelten, also der freie Betrag nicht angerechnet wird.

Selbständigkeit und ALG II (=Hartz IV) schließen sich nicht gegenseitig aus. Es gibt nicht wenige Menschen die dadurch aufstocken können oder müssen. Und bei ALG II Bezug wirst Du automatisch wieder versicherungspflichtig und bei der zuständigen AOK angemeldet, während des ALG II Bezugs zahlt die ARGE die Beiträge dafür.

Sofern man privat versichert ist oder war (ob das bei Dir der Fall war bzw. zählt weil Beiträge nicht gezahlt wurden weiß ich nicht) kann man auch die vor dem ALG II Bezug bestehende private Versicherung weiterführen und sich alternativ einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zahlen lassen. Der liegt aktuell bei 124,32 und für die Pflegeversicherung 18,74. Sofern die Beiträge höher sind, kann der Differenzbetrag ebenso als "Freibetrag" von den Einkünften abgezogen werden.

Ergänzende Info:
Wenn man sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien läßt oder ließ, kann man in die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr zurück. Für die Dauer des ALG II Bezugs bleibt man aber versichert. Nachteil für den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist der unter Umständen höhere Beitrag gegenüber der privaten Krankenversicherung sobald der ALG II Bezug endet. Denn für die Dauer des ALG II Bezugs wird ein niedrigerer Beitrag (halber Mindestbeitrag) gezahlt, nach dem man aufgrund besserer Einkünfte aus dem Bezug kommt, muss man den vollen Mindestbeitrag zahlen, der aber meist doppelt so hoch ist wie ein günstiger Privattarif mit vergleichbaren Leistungen.
« Letzte Änderung: 10. November 2010, 00:24:52 von tomwr »
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tomwr

Re: Krank und ohne Krankenversicherung
« Antwort #6 am: 09. November 2010, 22:12:26 »

D.h. Alle Beiträge ab 01.01.2009 sind verpflichtend nachzuzahlen.

Ab einem Beitragsrückstand von 2 MB ist der Versicherer von der Leistung befreit (Notfallbehandlung und Entbindung ausgeschlossen); der Vertrag darf aber nicht gekündigt werden.

Erfolgte die Vertragskündigung vor dem 01.01.2009 müssen Sie trotzdem ab diesem Zeitpunkt Beiträge nachentrichten.

Möglich wäre aber, dass Sie dann einer privaten KV zuzuordnen sind, wenn die Beitragsrückstände vor dem 01.01.2009 bestanden.

Beitragsrückstände können von den KVs natürlich prinzipiell eingetrieben werden mit Vollstreckungsmassnahmen. Bei einer Insolvenz (dafür ist das Forum hier ja da) ist die private Krankenversicherung natürlich dann auch ein Gläubiger wie jeder andere auch.
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paps

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Re: Krank und ohne Krankenversicherung
« Antwort #7 am: 09. November 2010, 23:02:14 »

Es geht um Schulden, nicht um Insolvenz.

Ob diese möglich und gewollt ist, konnte ich noch nirgends erkennen. Eine gangbare Lösung scheint es aber zu sein, wenn da nicht die drohende Aufrechnung wäre.
In diesem Fall müsste also eine neue KV nach Eröffnung her.

Es ist also davon auszugehen, dass selbst nach Klärung des Sachverhaltes, die KV noch ein ganzes Weilchen ruht.

Mal abgesehen von den Bußgeldern, die da noch kommen werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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