"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Krankenkasse HIlfe  (Gelesen 8329 mal)

Thisbesun

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Krankenkasse HIlfe
« am: 27. November 2008, 17:02:24 »

Hallo,

ich bin neu hier, und weiß jetzt auch nicht so genau, ob ich im richtigen Forum poste.
Ich bin verschuldet, jetzt habe ich endlich angefangen, die Situation in Angriff zu nehmen, und habe die letzten Tage auch viel erreicht, mit Gläubigern telefoniert, ectt.
Bei der Schuldenberatungsstelle angerufen, u.s.w..., tja bis ich heute mit meiner Krankenkasse telefoniert habe.....MAl abgesehen davon, daß ich schon lange nicht mehr so behandelt wurde, aber das ist ja nebensächlich. Die frau hat mich jetzt total durcheinandergebracht.
Vollstreckt werden Krankenkassenbeiträge vom Hauptzollamt. Soweit so gut, das Hautpzollamt selbst kann in einem gewissen Rahmen eigenständig entscheiden, ob es mir eine Ratenzahlungsvereinbarung bewilligt. Bedingung ist, daß die Schulden innerhalb von einem Jahr beglichen sein müssten, ist in meinem Fall momentan utpisch..
Der Mann vom Hauptzollamt meinte ich müsse mich mit meiner Krankenkasse in Verbundung setzen, und mit denen reden. OK, ich habe erstmal auf der Beratunsstelle engerufen, und die meinte ich solle meine Krankenkasse anrufen und um eine Stundung bitten. Das wäre der erste Schritt.

Hm, ich rufe auf der Krankenkasse an, naja und die sagt mir dann dass es ihr gesetzlich verboten wäre, iene Stundung zu bewilligen. Stimmt das? Im Netz habe ich jetzt andere Sachen gelesen.
Desweiteren solle ich freiwillig eine Pfändung von dem Gerichtsvollzieher vom Hauptzollamt durchführen lassen, damit sie einen Beleg hätte, daß eine fruchtlose Pfädung bei mir vorgenommen wurde. Erst dann wäre sie bereit mit mir über eine Ratenzahlungsvereinbarung zu reden, die sie dann auch großzügiger stecken würde, weil eigentlich müsste ich den Rückstand innerhalb von 6 Monaten begleichen können. Mit dem Beweis darüber, daß ich nichts habe, was ich über die fruchtlose Pfändung beweisen würde, wäre sie bereit mit mir eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen.
Das würde mir entgegen kommen, da eine fruchtlose Pfändung nicht eingetragen würde, im Gegensatz zu der EV.

Stimmt das? Irgendwann während dem Gespräch meinte sie, daß sie aber eigentlich in einer anderen Abteilung wäre, und ich morgen nochmal die Frau XXX anrufen sollte, vielleicht würde die mit mir eine Stundung vereinbaren. ?????Darauf meinte ich, ich dachte sie dürfe das auf keinen Fall gesetzlich verboten sei das doch die Stundung, naja und dann wollte sie mich eigentlich nur noch loshaben...

Kann mir hier irgendjemand sagen, was von dem jetzt stimmt, und was nicht?
Ich bin da jetzt echt ratlos, weil ich steh jetzt auf der Warteliste von der Beratungsstelle und habe das Gefühl, das sind die einzigen Menschen die es gerade mit mir gut meinen.

IM Voraus liebe Grüße und ein danke

Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Krankenkasse HIlfe
« Antwort #1 am: 27. November 2008, 21:37:34 »

Sie haben Schulden bei der Krankenkasse wo Sie jetzt aktuell versichert sind?
Wenn ja, dann ganz heiße Kiste.

Die 6 Monate beziehen sich nur indirekt auf die Ratenzahlung.
Aber, wird in einem nicht angemessenen Zeitraum, das können eben 6  Monate sein, der Beitragsrückstand ausgeglichen, ist die Krankenkasse von der Leistung frei und es wird nur noch Grundversorgung für akute Notfälle und Schwangerschaft/Entbindung bezahlt.
Dies gilt solange, bis der Beitragsrückstand insgesamt ausgeglichen ist-also auch für aktuelle Beiträge.
Im Übrigen werden die rückständigen Beiträge mit Zinsen jenseits von 10 monatlich belegt.
Da sind Sie innerhalb eines Jahres schnell bei 100% Mehrbeitrag.
Auch von daher machen 6  Monate einen Sinn.

Nun zu ihrem eigentlichen Problem.
Telefonieren Sie morgen mit der "richtigen" Person.
Schildern Sie ihre finanzielle Situation und den möglichen Beitrag, der maximal aufzubringen wäre.
Bitten Sie um zinsfreie Stundung.
Wird diese nicht gewährt, erwähnen Sie nebenbei, dass Ihnen die Schuldnerberatung zu einer Inso geraten hat, wenn keine Einigung mit Gläubigern erzielt würde.
Sie aber unbedingt ihrer "geliebten" Krankenkasse nicht den "schwarzen Peter" zuschieben wollen und gewillt ind, die Rückstände noch irgendwie auszugleichen.

Sollte das alle keinen Erfolg bringen, müßte dann doch die SB eine Einigung in Zukunft versuchen.

 
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Thisbesun

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Krankenkasse HIlfe
« Antwort #2 am: 28. November 2008, 11:40:02 »

Hallo Paps:_)

Vielen Dank für deine schnelle Antwort, ja, eine heisse Kiste... :thumbup: :cheesy:

Also, ich habe jetzt mit der richtigen Abteilung telefoniert...

Was will meine Krankenkasse von mir?
Stundung geht nicht,
sie wollen eine fruchtlose Pfändung, vom Hauptzollamt.
Dann vereinbaren sie mit mir eine Ratenzahlung, eine Zusage ob ich die dann auch tatsächlich bekomme, erhielt ich natürlich keine. In dieser Abteilung dürfen glaube ich nur Menschen arbeiten, die es schaffen, dreimal so schnell zu reden wie der Durchschnittsbürger, und dann zusätzlich immer in der gleichen Tonlage :gruebel:

Ich denke ich gehe jetzt mit der Information zur Schuldenberatung, und überlege mir gut was ich jetzt unternehmen will.

Die Krankenkasse ist nicht mein einziger Gläubiger, und für mich stellt sich jetzt die Frage ob ich nicht dann doch die EV abgebe, was ich eigentlich nicht will, oder ob ich in die Privatinsolvenz gehe.
Es macht ja auch keinen Sinn wenn ich nach dem ganzen Spießrutenlauf mit jedem Raten vereinbare, die mich dann dermaßen in die Knie zwingen, daß irgendwann gar nichts mehr geht...

Ich werde dieses Wochenende mal gründlich sondieren was das Beste jetzt ist für die Zukunft.
Liebe Grüße,
Thisbesun




Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Krankenkasse HIlfe
« Antwort #3 am: 28. November 2008, 19:54:39 »

Also nochmal deutlich nachgeschoben, wenn es die selbe KK ist, bei der Sie derzeit versichert sind, laufen Sie Gafahr, dass Sie auch alle Behandlungen, die keine lebensbedrohliche Situation darstellen, selber zahlen müssen.


Wenn Sie sondiert haben, sollten Sie mal eine pauschale Übersicht einstellen, wenn Sie wollen.
Nettoeinkünfte und Unterhaltsberechtigte nicht vergessen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Thisbesun

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Krankenkasse HIlfe
« Antwort #4 am: 28. November 2008, 22:29:23 »

Hallo ,

erst mal eine Entschuldigung für das Duzen, ist mir heute aufgefallen...

Ich weiß, es ist im Moment so, daß ich quasi nicht krankenversichert bin, meine KK bezahlt nur bei Notoperationen, ect....

Bei mir ist in den letzten zwei Jahren so ziemlich alles schief gelaufen was nur schief laufen konnte.
Die berühmte Notbremse habe ich nicht gezogen, war aber emotional auch nicht in der Lage dazu.
Berufliche und vor allem private Probleme haben sich hier die Hand gegeben,u.s.w...

Ich habe momentan kein Nettoeinkommen, ich bin ledig, und habe keine Kinder, also Unterhaltsansprüche gibt es nicht gegen mich.

Meine ersten Schritte habe ich mit der SBstelle besprochen, nächste Woche werde ich als erstes ALG2
beantragen. Ab dem Moment bekomme ich wohl auch schneller einen Termin bei der SBstelle, zumindest wurde mir das so gesagt.

Danke für die Antwort,
MfG
Thisbe





Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz