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Autor Thema: Krankenkasse lehnt volle Kostenübernahme für Prothese ab  (Gelesen 3480 mal)

Sandra 239

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Hallo,  
erstmal danke für die Möglichkeit, mit bangen Fragen eine Anlaufstelle zu haben

Es geht darum, mein Bruder lebt seit drei Jahren in Insolvenz.
Sein Zahnarzt hat ihm geraten, bei der Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten in Höhe von ca. 1000 Euro für eine Zahnprothese zu stellen. ´Die Prothese war die kostengünstigste Lösung , Implantate wären ja sehr viel teurer gewesen.

Die Krankenkasse hat den Antrag abgelehnt und ich hoffe , dagegen kann man vorgehen und Sie können mir eventuell sagen, wie ......
 Denn mein Bruder lebt vom Selbstbehalt wie alle Insovenzler und wenn es eine Härtefallregelung für Insovlenzler gibt, dann muss sie doch auch in Kraft treten in dem Fall
Er lebt nach der Scheidung allein und ist nicht liiert.


Ich hoffe, Sie können mir raten

LG
Sandra    
« Letzte Änderung: 23. Mai 2013, 18:40:57 von Sandra 239 »
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waldi

Re: Krankenkasse lehnt volle Kostenübernahme für Prothese ab
« Antwort #1 am: 23. Mai 2013, 19:34:01 »

Zitat
wenn es eine Härtefallregelung für Insolvenzler gibt,
Wenn es so etwas gäbe, würde mich das aber sehr wundern.

Entscheidend für Härtefallregelungen ist üblicherweise das Einkommen.
Und nicht, was nach Abzug von irgendwelchen Verpflichtungen zwecks Abtragung von alten Verbindlichkeiten übrig bleibt.
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Sandra 239

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Re: Krankenkasse lehnt volle Kostenübernahme für Prothese ab
« Antwort #2 am: 24. Mai 2013, 09:18:42 »


 Hallo Waldi,
vielen Dank für die Antwort.
Also wieder mal  alles Mist.  Ich hatte gegoogelt, bei Härtefallregelung sind unter anderem auch die von Insolvenz betroffenen genannt.
 

LG
Sandra

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waldi

Re: Krankenkasse lehnt volle Kostenübernahme für Prothese ab
« Antwort #3 am: 24. Mai 2013, 09:28:05 »

Kann ja sein. Warum auch nicht?
Wenn Schulden, Zahn- & Einkommensverlust aufeinander treffen, könnte dies einen Härtefall begründen.
Allerdings wegen Letzterem.
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Elle

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Re: Krankenkasse lehnt volle Kostenübernahme für Prothese ab
« Antwort #4 am: 07. September 2013, 15:39:15 »

@Hallo Sandra 239

Halle selbes Problem mit Zahnarzt, hat für viele Turbulenzen  gesorgt.
Mit beginn der Insolvenz Entzündung- 8 Zähne musten raus, die schwammen nur noch im knochen.
Stiftzähne- zum glück hatte ich eine private Versicherung Zusatz, die ich bis heute zahle.
die zahlten die 8000 Euro udn mir bleiben 2000 euro Eigenbeteiligung.

Woher nehmen wenn insolvent?
Der Kampf ging los. Um Erhöhung der Pfändungsgrenze um Abzahlung beim Zahnarzt. Beim Insogericht. Da habe ich 100 Euro monatlich beantragt, dass der Zahnarzt Raten bekommt. Vom Privatanteil. 
Zum Glück hat der Zahnarzt zu mir gehalten und einen fetten Brief geschrieben, das keine andere Lösung möglich ist.
Guter Zahnarzt, kenne andere Deppen.
Selbes sollte Dein Bruder auch machen. Den Zahnarzt ein kleines Gutachten schreiben lassen, den schließlich darf in Deutschland kein Mensch ohne Zähne rumm laufen, zumal Mörder, Vergewaltiger, Kindesmisshandler im Knast auch ein Gebiss bekommen. Was die Mörder dürfen, dürfen wir auch- die erarbeiten im Knast auch den Privatanteil.
Antrag stellen um Erhöhung der Pfändungsgrenze- vorschlagen 100 Euro moantlich oder was möglich ist udn das abzahlen beim Zahnarzt.

Andernfalls: falls Dein Bruder unterhalb der Pfändungsgrenze leigt, soll er sich einen Minijob suchen udn dafür die Erhöhung der Pfändungsgrenze verlangen um den Privatanteil. So geht das.
niemand braucht in Deutschland ohne Zähne sein! 
So geht das!
Grüße   
Gespeichert
 
 

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