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Autor Thema: Krankenversicherungssschulden  (Gelesen 1766 mal)

Kanarienvogel

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Krankenversicherungssschulden
« am: 17. Juni 2009, 11:43:22 »

Hallo ihr zusammen,

ich habe ein riesen Problem, zumindest für mich.

Ich war von Herbst 2004 bis 31.3.07 immatrikulierte Studentin an Uni X.
Bekam Anfang 2007 schwere Depressionen, Panikattacken und war nicht mehr fähig zur Uni zu gehen, jobben zu gehen oder sonstiges. In folge dessen bin ich aus meiner Wohnung geflogen und zum 31.3.07 wegen Nichtzahlung der Semesterbeiträge und Studiengebühren exmatrikuliert worden.

Schulden der Wohnungskündigung wurden beglichen, in Folge der Depression habe ich das Unithema verdrängt und meine Familie hat erst zum Ende 2008 von dem Dilemma der Uni erfahren. Ich selbst wusste auch nicht genau wie mein Status an der Uni ist... Ich habe quasi von 1.4.07 bis zum 1.3.09 nichts getan, war nicht arbeitslos gemeldet oder sonstiges... Seit dem 1.3.09 studiere ich wieder, hab einen Neuanfang gemacht und von vorn begonnen an der FH.

Aber nun zum eigentlichen Thema.
Ich dachte in der Zeit immer dass ich bis 25 auf jeden Fall in die Familienversicherung falle und da die Uni damals die Krankenkasse auch nicht von meiner Exmatrikulatuion informaiert hat, hat diese sich nie bei mir gemeldet. Nun musste ich ja zur neuen Immatrikulation an der FH an die Krankenkasse herantreten und sie wissen nun von dem ganzen Vorfall und plötzlich habe ich einen Schuldenberg von 2500€ an den Beinen.
Sämtliche Raten ab dem 1.4.07 für die freiwillige Versicherung, abzüglich einiger Zahlungseingänge von meiner Seite.

Nun bin ich Studentin mit einem Job auf 400€ Basis, wohnhaft bei den Eltern und werde es auch noch mindestens die nächsten 2,5Jahre sein. Es wäre mir also nur möglich die Schulden in sehr kleinen Raten von vielleicht 30-50€ im Monat zurückzuzahlen. Das wäre ein riesiger Zeitraum bis der Berg abgetragen ist.

Ich habe ein paar hundert Euro auf der Hohen Kante und überlege ob es Sinn macht an die Krankenkasse heranzutreten und einen Vergleich anzubieten, auch jetzt schon, wo der BEscheid gerade rechtskräftig ist?
Macht es überhaupt Sinn als Privatperson dieses Vorgehen anzustreben oder sollte man das professionell aufsetzen lassen und kostenlose Rechtsberatung dafür ins Anspruch nehmen? Welche Summe für den Vergleich wäre bei der Schuldensumme sinnvoll? Hoffe mir kann jemand einen Rat geben...



LG
Kanarienvogel
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