Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: blauecouch am 04. Januar 2015, 13:56:28
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Hallo! Auch ich muss in naher Zukunft leider in die Verbraucherinsolvenz. Meine Betreuerin bei der Caritas hilft mir neben der Familie sehr und unterstützt mich.
Ich habe einen Gläubiger in der Schweiz namens Sigma Kreditbank. Hier habe ich im Mai 2014 einen sogenannten Schweizer Kredit ohne Schufaeintrag aufgenommen. Da meine Betreuerin noch 2 Wochen im Urlaub ist und mir das Thema im Kopf herumgeht, frage ich hier in die Runde: Soll ich die mon. Abzahlrate weiter zahlen oder kann diese ausländische Bank in die Gläubigerliste aufgenommen werden und ich sollte die Zahlung einstellen? Ist dieser Kredit fähig für die Restschuldbefreiung?
Vielen Dank für Eure Hinweise.
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Soll ich die mon. Abzahlrate weiter zahlen NEIN
oder kann diese ausländische Bank in die Gläubigerliste aufgenommen werden JA AUF JEDEN FALL GEHÖRT DER DA REIN
und ich sollte die Zahlung einstellen? JA - NICHTS MEHR ZAHLEN
Ist dieser Kredit fähig für die Restschuldbefreiung? JA , DIE DEUTSCHE RSB GILT AUCH FÜT DIESEN GLÄUBIGER
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Vielen Dank für diese klaren Worte.
Die kündigen bei Zahlungsausfall die Forderungsabtretung an ein Inkassobüro an. Ich nehme mal an, in diesem Fall ist denen auch kein Geld zu überweisen?
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"Die kündigen bei Zahlungsausfall die Forderungsabtretung an ein Inkassobüro an. Ich nehme mal an, in diesem Fall ist denen auch kein Geld zu überweisen?"
NEIN, an die genausowenig zahlen.
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Unter welches Recht fällt der Kredit? Dem deutschen oder dem der Schweiz?
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Ich meine Schweizer Recht. Wo sehe ich das? Post kommt aus der Schweiz, die Bankverbindung ist in D und eine "europäische Standardinfo" gab es seinerzeit auch.
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"SIGMA KREDITBANK AG
Die Bank untersteht der Überwachung und Kontrolle durch die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht (FMA)."
http://www.sigmakreditbank.li/
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Danke. Trotzdem NICHT mehr weiterzahlen? Kann ein evt. Restsaldo nach der Inso eingefordert/tituliert werden oder der Kredit nicht in die Masse und RSB aufgenommen werden (Sichwort Nicht EU-Land)?
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Nein, die deutsche Restschuldbefreiung gilt auch für diesen Kredit.
Kann aber sein das Dein Ferienhaus in Liechtenstein gepfändet würde... .
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Ich meine Schweizer Recht. Wo sehe ich das? Post kommt aus der Schweiz, die Bankverbindung ist in D und eine "europäische Standardinfo" gab es seinerzeit auch.
Sie müssten sich mit dem Vertrag befassen. Irgendwo könnte das stehen, vielleicht in den Anlagen bzw. AGB dazu.
Ist das ein Kredit nach schweizer Recht, dann fällt der mE zunächst nicht unter die deutsche RSB. Die Schweiz gehört nicht zur EU also gilt auch nicht die EuInsVO. Trotzdem muss die Forderung im Insolvenzantrag angegeben werden. Vielleicht gibt es aber die Möglichkeit, dass die Schweiz ein ausländisches Insolvenzverfahren nebst RSB anerkennt (s. dort z.B. Bundesgestz über das IPR) oder die Vollstreckung in D wegen anderer staatlicher Übereinkommen (zB Luganer Abkommen) oder wieder anderer Regelungen nicht möglich ist. Ich habe die o.g. aber nicht gelesen und kann zu deren Anwendbarkeit nichts sagen. Lassen Sie den Vorgang ggf. sorgfältig prüfen aber von einem, der sich damit auskennt, weil Insolvenzen mit Auslandsbezug oft kompliziert sind.
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Ich würde davon ausgehen, dass ein Auslandsgläubiger in Deutschland nach erteilter deutscher RSB nicht mehr vollstrecken kann, weil die Forderung nach deutschem Recht eben als eine unvollständige nicht mehr vollstreckbare ist.
Auch wenn sein Land dazu keinen Vertrag mit Deutschland haben sollte.
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Wenn die Forderung keine des deutschen Rechts ist, stellt sich immer die Frage, ob man "deutsche" Einwendungen gegen einen ausländischen Anspruch geltend machen kann nur weil zufällig einer der Vertragspartner aus D ist oder dort wohnt. So einfach ist das nicht. Das sind Fragen aus dem IPR.
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Wenn es so wäre könnten die Schuldner ihre Forderungen z.B. in die Schweiz übertragen und somit die
deutsche RSB aushebeln?
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Sie meinen die Gläubiger die Forderungen gegen einen Schuldner?
Ich glaube nicht, dass das geht. Wenn die ursprünglichen Forderungen solche nach deutschem Recht sind, ändert daran eine Abtretung nichts.
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Es wird wohl so sein das schweizer Gläubiger nach in Deutschland erteilter Restschuldbefreiung aus rechtskräftigen schweizer Titeln in schweizer Vermögen des Schuldners vollstrecken.
Das würde die deutsche RSB nicht verhindern können.
Aber ist das dann ein Problem?
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...ich hatte auch einen Schweizer Gläubiger....ging mit in die RSB
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Hallo,
ich hatte auch so einen Kredit ohne Schufa von einer Schweizer Bank.
Die haben dann die Forderung einem deutschen Rechtsanwalt übertragen. Der Restbetrag wurde bei mir in die Gläubigerliste aufgenommen, und somit kriegen die dann Geld aus der Masse.
Der Anwalt hat ganz schön Druck ausgeübt, aber ich durfte da nichts bezahlen, weil das sonst ein Gläubiger bevorzugt gewesen wäre, dann hätte ich keine Privatinsolvenz bekommen.
Gruß
mondbasis