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Autor Thema: Kreditbearbeitungsgebühren - Entscheidung BGH  (Gelesen 2217 mal)

Abraxas

  • Grünschnabel
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Kreditbearbeitungsgebühren - Entscheidung BGH
« am: 07. Dezember 2014, 21:24:42 »

Hallo,

ich konnte mich im außergerichtlichen Verfahren (Privatinsolvenz) mit meinen Gläubigern auf einen Vergleich einigen und zahle seit 3,5 Jahren den vereinbarten Betrag, 2,5 Jahre sind noch übrig. 
Zwei der Gläubiger sind Banken mit denen ich seinerzeit Kreditverträge geschlossen hatte.

Ist es empfehlenswert, die Banken wegen der Bearbeitungsgebühren anzumorsen?
Immerhin verzichten die Banken auf ihre Zinsen - und ich bin unsicher, ob ich bei Rückforderung der Gebühren nicht auch den Vergleich ungültig mache.
Andererseits würden sich die Forderungen der Banken zu meinen Gunsten verringern.
Was meint ihr?


Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Kreditbearbeitungsgebühren - Entscheidung BGH
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2014, 21:30:47 »

Die Rückforderung der Bearbeitungsgebühr dürfte gleichsam eine Kündigung des Vergleichs darstellen. Gewinnen wird man damit eher nichts.
Gespeichert
 
 

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