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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag  (Gelesen 27678 mal)

tomwr


Wenn ich mein Guthabenkonto nun auf P-Konto umstellen lasse, obwohl noch keine Pfändungen eingegangen sind, kann ich dann solange weiter frei über mein gesamtes Einkommen verfügen?

Kann mir bitte jemand diese Frage beantworten?

Ja kann ich. Solange keine Pfändung vorliegt oder keine Insolvenzeröffnung kannst Du auch bei einem P-Konto über das gesamte Guthaben verfügen. Nicht genutztes Guthaben wird von einem Monat auf den nächsten Folgemonat übertragen aber nicht öfter. Das ist wichtig zu wissen. Das gilt aber erst ab Vorliegen einer Pfändung oder Eröffnung der Insolvenz (und das Konto vom IV nicht freigegeben wurde).

Mein IV gibt übrigens mein P-Konto nicht frei. Mit ziemlich dämlichen Ausreden, aber egal.

Aus heutiger Sicht würde ich das P-Konto erst beantragen bei Vorliegen einer Pfändung. Das kann man jederzeit umwandeln, bei einer Pfändung werden die Beträge erst nach Ablauf von 4 Wochen an den Gläubiger weitergeleitet. Wird das Konto vorher noch in ein P-Konto umgewandelt, werden die bereits eingegangenen Zahlungen (Frist ein Monat soweit ich weiß) noch vom Pfändungsschutz erfaßt.

Also eigentlich keine Eile. Die Umwandlung kann man schriftlich beantragen, ein Dreizeiler an die Bank genügt. "Hiermit beantrage ich nach §850k Abs.7 ZPO die Umwandlung meines Kontos ..... in ein Pfändungsschutzkonto innerhalb von 4 Arbeitstagen. Ich erkläre gemäß §850k Abs.8 ZPO, dass ich keine weiteren Pfändungsschutzkonten führe." Das wars auch schon.

Mahnbescheiden würde ich übrigens grundsätzlich widersprechen, einfach schon aus dem Grund um Vollstreckungsmassnahmen auszuhebeln. Niemand ist verpflichtet eine Forderung gegen sich aus einem einfachen Mahnbescheid titulieren zu lassen. Das entscheiden dann die Gerichte, sofern der Gläubiger die Kosten vorstreckt.

« Letzte Änderung: 12. Juli 2011, 18:36:50 von tomwr »
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Insoman

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Wenn tatsächlich einer der Gläubiger im Besitz einer gültigen Gehaltsabtretung sein sollte..
wird er hiervon sicherlich Gebrauch machen, falls er Ihren Arbeitgeber kennt!
Sollten also in nächster Zeit pfändbare Anteile Ihres Gehalts abgeführt werden müssen, wird die Insolvenzvorbereitungsphase natürlich zur Rechenaufgabe...
wenn Sie tatsächlich ins Verfahren gehen müssen, ist jeder vorher gepfändete Euro für die Masse verloren.
Sie würden also bis zur Inso-Eröffnung über weniger Geld verfügen, ohne dass es im Sinne der Restschuldbefreiung voranginge.
Dasselbe gilt im Falle einer Kontopfändung.
Auch aus diesen pragmatischen Gründen heraus ist im Zweifel eine schnelle Inso-Antragstellung "geldwerter Vorteil".
Diesem Gedanken tragen die geeigneten Stellen in der Regel keinerlei Rechnung, verschleppen vielmehr (auch aus Überlastung) die eine oder andere Abwicklung.
Wenn Sie eine Entscheidung getroffen haben, kommt evtl. eine Vorbereitung über ein online-Abwicklungsprogramm in Frage,
von denen es inzwischen mehrere gibt.
Die damit verbundenen Kosten würden sich über eine zeitnahe Durchführung sicherlich amortisieren (wenn im Vorfeld gepfändet wird)
Die Betreuung durch ihre Schuldnerberatung könnten Sie ja dennoch weiterhin in Anspruch nehmen.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

tomwr


trevor34 plant eine Insolvenz in der UK und ist wohl dahin übergesiedelt.
Lässt sich daher nicht alles so beschleunigen und dass mit der Abtretung offenlegen wird sicherlich auch kein Kinderspiel für den Gläubiger.  :wink:
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trevor34

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Danke für die Antworten!

trevor34 plant eine Insolvenz in der UK und ist wohl dahin übergesiedelt.

Das stimmt nicht. Hier liegt wohl eine Verwechslung vor.

Zitat
Mahnbescheiden würde ich übrigens grundsätzlich widersprechen, einfach schon aus dem Grund um Vollstreckungsmassnahmen auszuhebeln. Niemand ist verpflichtet eine Forderung gegen sich aus einem einfachen Mahnbescheid titulieren zu lassen. Das entscheiden dann die Gerichte, sofern der Gläubiger die Kosten vorstreckt.

Die Schuldnerberatung sagte mir ich brauche gegen einen Mahnbescheid nicht zu widersprechen, weil die Forderungen berechtigt sind.

Angenommen ich widerspreche (wie funktioniert das eigentlich?) und die Gläubiger klagen, kommt es zum Gerichtsprozeß den ich ja verlieren werde, und dann müsste ich die Prozeßkosten noch zusätzlich tragen?  :sad:
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Der_Alte

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Natürlich hat der Schuldnerberater Recht mit der Auskunft, dass ein Widerspruch gegen berechtigte Mahnbescheide nicht notwendig ist.
Was tomwr meint ist die taktische Vorgehensweise. Wenn ich, ähnlich habe ich es schon am Anfang geschrieben, Vollstreckungen vermeiden will, widerspreche ich einfach dem MB insgesamt. Dann ist die Gegenseite gefordert zu klagen. Das gibt einen Zeitgewinn, weil so einige Monate ins Land gehen werden. Wenn es dann zur Klage kommt einfach nicht reagieren und ein Versäuminisurteil hinnehmen. Damit hat man zwar höhere Kosten, aber da man ohnehin vorhat das Insolvenzverfahren durchzustehen ist es auch egal.
Je dichter der Zeitraum der Klage und der Insolvenzeröffnung zusammenkommen wird einen Zwangsvollstreckung für die Gläubiger zum Bumerang, weil alles, was in den letzten drei Monaten vor der Eröffnung gepfändet wurde vom Treuhänder zurückgeholt wird.

Sobald also die Gläubiger wissen, dass das Insolvenzverfahren tatsächlich in Angriff genommen ist sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Vollstreckungsmaßnahmen versucht werden.

Es ist völlig normal, dass die Gläubiger mahnen. Das dürfte sich aber spätestens mit dem außergerichtlichen Einigungsversuch deutlich reduzieren.
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Insokalle


"Sobald also die Gläubiger wissen, dass das Insolvenzverfahren tatsächlich in Angriff genommen ist sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Vollstreckungsmaßnahmen versucht werden."

Nicht unbedingt.
Es gibt genug Gläubiger, die sofort losrennen, um zu schnappen, was man noch kriegen kann. Zeit ist ausreichend vorhanden, bis endlich der Insolvenzantrag gestellt wird. Anfechtungsregeln, Rückschlagsperren etc. sind für sehr viele Gläubiger ohnehin böhmische Dörfer.

Ich halte nichts vom widersprechen berechtigter Forderungen. Alter, hatten Sie nicht selbst dazu mal was geschrieben?
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Der_Alte

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Ich hatte es seinerzeit so gemacht und mir dann das Gejammer des Inkassobüros anhören können. Inhalt des Briefes in etwa: Ich möge den Widerspruch zurückziehen, weil die Forderung zu Recht bestehe und es auch noch erhebliche Kosten nach sich ziehen würde. Sie wären dann auch mit einer Ratenzahung einverstanden...
Ich habe es damals ignoriert und hatte bis zur Insolvenz Ruhe. Die haben nicht einmal Klage eingereicht. Um auch mal Zeiträume zu verdeutlichen: MB von Bank Ende November 2009, Antwort auf den Widerspruch Ende Januar 2010. Insolvenzantrag Ende Dezember 2010. Die haben, als Teil einer Großbank mit eigener Vollstreckungsabteilung, innerhalb von 11 Monaten keine Klage erhoben. Muss zwar nicht die Regel sein, ist ber bei dem RA der anderen Bank ähnlich passiert: MB Juni 2010, Antwort auf Widerspruch Juli 2010, auch keine Klage in mehr als fünf Monaten.
Erstes Anschreiben vom Schuldnerberater war im August 2010.
Als ich dem TH auf Nachfrage berichtete, dass es bei mir bis zur IV-Eröffnung nicht einen Titel gab, hat er etwas ungläubig geguckt.

Es bleibt natürlich jedem überlassen, ob er oder sie den Weg gehen will. Es ist halt die Frage ob man die Zeit bis zur Eröffnung noch damit überbrücken kann und dann vollstreckungsfrei bleibt oder ob nicht.
Ein Widerspruch macht natürlich nur dann Sinn, wenn überhaupt nenneswert etwas zu pfänden ist. Wo nichts ist kann man auch ruhig die MB´s durchlaufen lassen. Bei mir ist aber zuviel zu holen gewesen.
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tomwr



trevor34 plant eine Insolvenz in der UK und ist wohl dahin übergesiedelt.

Das stimmt nicht. Hier liegt wohl eine Verwechslung vor.

Sorry. Hatte ich echt so in Erinnerung. Muss ich mal raussuchen wer das war mit der Insolvenz in der UK.  :gruebel:
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trevor34

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #28 am: 07. August 2011, 17:59:39 »

Es ist soweit. Habe am Mittwoch einen Mahnbescheid bekommen. Die VISA Kreditkartengesellschaft hatte ihre Forderungen einem Inkassobüro übergeben, auf deren schreiben ich natürlich nicht reagiert hatte.

Danach wurde eine Rechtsanwaltskanzlei mit dem Forderungseinzug beauftragt, worauf ich ebenfalls nicht reagierte. Die haben beim Amtsgericht dann den Mahnbescheid beantragt.

Wenn ich dem Mahnbescheid nicht widerspreche, wird also gegen mich vollstreckt werden.

Aber was heisst das im Klartext? Kommt dann kurz darauf der Gerichtsvollzieher und will in meine Wohnung, oder wird mein Nettolohn gepfändet?

Ich war noch nie zuvor in so einer Situation. Könnt ihr mir nen Tipp geben, wie ich mich jetzt am besten verhalten soll? Der Rechnungsbetrag lautet auf knapp 1800,- den ich natürlich nicht begleichen kann. Und selbst wenn ich könnte, wäre es sinnlos denn diese Forderung ist nur die Spitze des Eisbergs. :sad:

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Der_Alte

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #29 am: 07. August 2011, 18:15:49 »

Widersprechen Sie doch einfach dem Mahnbescheid. Natürlich ist die Forderung berechtigt, aber was solls. Da die Insolvenz ohnehin nicht verhindert werden kann, verschafft der Widerspruch Zeit. Normalerweise müsste beim Mahnbescheid ein zweiter Bogen beigefügt sein, auf dem man nur entsprechende Kreuze macht, unterschreibt und das Ganze zurücksendet. Ansonsten formlos das Gericht einschreiben und unter Angabe des Aktenzeichens Widerspruch einlegen.

Ob Sie das tun wollen bleibt Ihre Entscheidung. Meine Sichtweise dazu habe ich mehrfach beschrieben.

Wenn Sie nicht widersprechen kommt in etwa zwei Wochen der Vollstreckungsbescheid. Mit dem kann der Gläubiger dan den GV beauftragen zu pfänden. Der GV kommt in die Wohnung, in der Regel nach Ankündigung. Wahrscheinlicher ist allerdings, da das Kreditinstitut das Gehaltskonto kennt, dass eine Kontopfändung eingeleitet wird. Dagegen hilft dann nur ein P-Konto.

Also: Entweder Widerspruch und Zeit gewinnen oder P-Konto einrichten.
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trevor34

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #30 am: 07. August 2011, 18:43:00 »

Danke für Ihre schnelle Antwort @Der_Alte.

Das Formular für den Widerspruch liegt bei. Muss ich den Widerspruch nicht mal begründen?

Auf der Rückseite des Mahnbescheids steht:

Sollten Sie den Anspruch nicht bestreiten können, ist ein Widerspruch zwecklos und verursacht Ihnen weitere Kosten.

Widersprechen Sie dem Mahnbescheid daher nur, wenn Sie meinen, nicht, noch nicht oder wegen eines Teils der geforderten Beträge nicht zur Zahlung verpflichtet zu sein, oder wenn Sie durch Ihr Verhalten dem Antragssteller keinen Anlass gegeben haben, gegen Sie gerichtlich vorzugehen.

Kann der Gläubiger eigentlich den Gerichtsvollzieher beauftragen und zusätzlich eine Kontopfändung herbeiführen oder gibt es nur entweder oder?

Wenn die Gegenseite dann gefordert ist zu klagen, warum vergehen dann einige Monate? Liegt es an den überlasteten Gerichten? Muss ich unter umständen vor Gericht erscheinen und eine Aussage machen?

« Letzte Änderung: 07. August 2011, 18:45:26 von trevor34 »
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Der_Alte

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #31 am: 07. August 2011, 19:00:59 »

Danke für Ihre schnelle Antwort @Der_Alte.

Das Formular für den Widerspruch liegt bei. Muss ich den Widerspruch nicht mal begründen? Nein, der Widerspruch muss nicht begründet werden.

Auf der Rückseite des Mahnbescheids steht:

Sollten Sie den Anspruch nicht bestreiten können, ist ein Widerspruch zwecklos und verursacht Ihnen weitere Kosten.

Widersprechen Sie dem Mahnbescheid daher nur, wenn Sie meinen, nicht, noch nicht oder wegen eines Teils der geforderten Beträge nicht zur Zahlung verpflichtet zu sein, oder wenn Sie durch Ihr Verhalten dem Antragssteller keinen Anlass gegeben haben, gegen Sie gerichtlich vorzugehen. Das ist so richtig, aber wenn es in die Insolvenz geht sind die Kosten zu vernachlässigen. Es geht hier nur um Zeitgewinn, nicht darum, die Forderung aus der Welt zu schaffen.

Kann der Gläubiger eigentlich den Gerichtsvollzieher beauftragen und zusätzlich eine Kontopfändung herbeiführen oder gibt es nur entweder oder? Er kann beides, GV muss er aber erst einmal Kosten vorschießen. Kontopfändung ist wirksamer.

Wenn die Gegenseite dann gefordert ist zu klagen, warum vergehen dann einige Monate? Liegt es an den überlasteten Gerichten? Muss ich unter umständen vor Gericht erscheinen und eine Aussage machen? Nicht nur die Gerichte, auch die Anwälte haben viel zu tun. Der Anwalt muss die Klageschrift beim zuständigen Gericht einreichen und die Gerichtskosten bezahlen, sonst wird es nicht bearbeitet. Dann entscheidet der Richter, je nach Menge der Arbeit früher oder später. Häufig wird ein schriftliches Verfahren angeordnet. Dann hat man noch mal zwei Wochen Zeit um anzuzeigen, dass man sich gegen die Klage verteidigen will. Die Erklärung schafft auch wieder Zeit, denn dann bleiben weitere zwei Wochen, um die Klage zu erwidern. Man könnte auch noch Fristverlängerung beantragen, weil man erst später einen Termin beim Anwalt hat oder so. Einen Anwalt würde ich natürlich nicht nehmen, kostet ja unnützes Geld. Aber die freundliche Fristverängerung ... Da bestimmt die Kosten nicht richtig gerechnet sind ist das schon mal ein Grund, gegen die Klage zu schreiben. Dann wird man wegen der Hauptschuld verklagt. Erscheinen muss man auch nicht bei einer mündlichen Verhandlng, dann gibt es ein Versäumnisurteil. Also, man kann gut zwei oder drei Monate oder sogar noch mehr überbrücken. Wie gesagt, bei mir ist bis zur Insolvenz nach den Widersprüchen nichts mehr passiert. Das könnte einen Versuch wert sein.


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trevor34

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #32 am: 07. August 2011, 19:51:16 »

Kommt der Gerichtsvollzieher mehrmals wieder, wenn die anderen Gläubiger einen Mahnbescheid zugestellt haben, wenn ich nicht widerspreche? Oder macht der sich beim ersten Besuch einen Vermerk, ob noch was bei mir zu holen ist, wenn er einmal da war?

Bei mir gibt es ausser einer 1000,- Eur teuren neuen Heimkinoanlage nichts von Wert. Aber die ist dann sicher weg, nehm ich an? Oder wird mit einem Kuckuck versehen, aber dann können die Geräte doch nicht auf eine Auktion wenn sie bei mir bleiben? Werden schwere Teile irgendwann anders abgeholt oder wie muss man sich das vorstellen?
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Der_Alte

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #33 am: 07. August 2011, 21:09:57 »

Keine Ahnung, ich habe immer widersprochen.
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trevor34

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #34 am: 08. August 2011, 03:57:31 »

Noch jemand hier, der mir raten würde dem Mahnbescheid im gesamten zu widersprechen, oder gegenteiliger Auffassung ist? Wie man an der Uhrzeit sieht ist es mal wieder ne schlaflose Nacht und die Zeit läuft mir  auch davon.  :neutral:
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tomwr

Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #35 am: 08. August 2011, 23:26:11 »

Ja ich würde auch widersprechen.
Eine Klage dauert durch die Arbeitsbelastung der Gerichte mindestens 3 bis 6 Monate.
Diesen Zeitgewinn kann man nutzen.

In der Regel sind die Gerichtsvollzieher für bestimmte Bezirke zuständig und daher kommt normalerweise immer der Gleiche. Das ist ja auch sinnvoll, weil der den Schuldner und dessen Verhältnisse kennt und den anderen Gläubigern antworten kann, wenn er vor 4 oder 6 Wochen schon da war und nichts zu holen ist. In der Regel kommen die GV nur etwa alle 6 Monate mal um nach dem Rechten zu sehen (natürlich nur bei neuem Vollstreckungsauftrag). Es könnte ja auch sein, dass sich was geändert hat. Eine EV ist 3 Jahre gültig, hindert aber nicht konkrete Vollstreckungsversuche von Gläubigern. Könnte ja auch was in der Wohnung stehen, was der Schuldner neu angeschafft hat.

Ausnahme sind das Finanzamt, Krankenkassen und andere Behörden, die einen eigenen Vollstreckungsdienst haben und nicht mit den Gerichtsvollziehern arbeiten. Bei der Berufsgenossenschaft kam auch mal jemand vom Zoll oder so.  :wink:

Bezüglich der HiFi Anlage würde ich mal locker bleiben. Den Wert herunterspielen und sagen dass das nur ein Radio ist, entsprechend alt und wertlos. Ein Radio ist übrigens ebenso wie ein Fernseher nicht pfändbar. Auch ein PC kann dem Pfändungsschutz mit entsprechender Begründung unterliegen. Mittlerweile sind normale Geräte ja auch nichts mehr wert wenn sie 3 oder mehr Jahre auf dem Buckel haben. Eine Regel bei Pfändungen ist, dass der Erlöse des gepfändeten Gegenstands nach Abzug aller Kosten (Abholung, Schätzung, Einlagerung bis zum Versteigerungstermin, Versteigerunskosten) in einem vernünftigen Verhältnis zu seinem Wert stehen muss.

Möglich wäre generell auch eine Austauschpfändung von unpfändbaren Sachen, aber auch nur wenn ein entsprechender Wert vorhanden ist. Und der Gläubiger muss neben den Kosten auch noch in gewissen Grenzen ein gleichwertiges Ersatzgerät zur Verfügung stellen. Gibts ein BGH Urteil dass bei Pfändung eines Gebrauchtwagens nicht einfach eine Rostlaube hingestellt werden kann, die keine vergleichsweise Lebensdauer hat. Über eine Austauschpfändung entscheidet letztlich immer das Vollstreckungsgericht, also nicht der Gläubiger und auch nicht der Gerichtsvollzieher. Ausnahme der Erlös übersteigt den Wert des Ersatzstücks "erheblich" (§811b ZPO).

Zitat
§811a ZPO
...
(2) Über die Zulässigkeit der Austauschpfändung entscheidet das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers durch Beschluss. Das Gericht soll die Austauschpfändung nur zulassen, wenn sie nach Lage der Verhältnisse angemessen ist, insbesondere wenn zu erwarten ist, dass der Vollstreckungserlös den Wert des Ersatzstückes erheblich übersteigen werde. Das Gericht setzt den Wert eines vom Gläubiger angebotenen Ersatzstückes oder den zur Ersatzbeschaffung erforderlichen Betrag fest. Bei der Austauschpfändung nach Absatz 1 Halbsatz 1 ist der festgesetzte Betrag dem Gläubiger aus dem Vollstreckungserlös zu erstatten; er gehört zu den Kosten der Zwangsvollstreckung.
...

Lies Dir dazu vielleicht auch mal das dazu durch:
http://www.dumslaff.de/fileadmin/Mediathek/Dokumente/Pfaendungsverbot.pdf

Meist machst Du Dir am Anfang viel zu viel Gedanken über das was gepfändet werden kann. Normalerweise sind die Gerichtsvollzieher nicht so heiß und schauen auch nicht in alle Schränke und Schubladen. Bei mir hat sich noch nie einer wirklich in der Wohnung umgesehen. Der holt sein Formular raus, füllt das Notwendige aus und geht dann auch wieder.
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trevor34

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #36 am: 09. August 2011, 03:31:24 »

Danke für Ihre Antwort tomwr.

Ich habe heute mit der Stadt telefoniert, und mir wurde der Schuldnerberater genannt, der meinen Fall ab nächster Woche bearbeiten wird. Es ist derselbe wie damals bei meinem Erstgespräch, und ich freue mich darüber, weil ich ihn für sehr kompetent und hilfsbereit halte. Er wird sich beim nächsten Termin einen Überblick über meine Lage verschaffen, und ich denke das es dann auch schon los geht, mit dem außergerichtlichen Einigungsversuch. D.h. er wird meine Gläubiger anschreiben.

Lege ich mir persönlich Steine in den Weg, wenn ich diesem Mahnbescheid nun widerspreche? Mache ich mich evtl. sogar strafbar oder blockiere die Arbeit meines Schuldnerberaters wenn ich Vollstreckungsmaßnahmen für die nächsten Wochen/Monate damit ersteinmal verhindere? Mir wurde beim Erstgespräch ja geraten Mahnbescheiden nicht zu widersprechen.

Zitat von: tomwr
Bezüglich der HiFi Anlage würde ich mal locker bleiben. Den Wert herunterspielen und sagen dass das nur ein Radio ist, entsprechend alt und wertlos. Ein Radio ist übrigens ebenso wie ein Fernseher nicht pfändbar. Auch ein PC kann dem Pfändungsschutz mit entsprechender Begründung unterliegen. Mittlerweile sind normale Geräte ja auch nichts mehr wert wenn sie 3 oder mehr Jahre auf dem Buckel haben. Eine Regel bei Pfändungen ist, dass der Erlöse des gepfändeten Gegenstands nach Abzug aller Kosten (Abholung, Schätzung, Einlagerung bis zum Versteigerungstermin, Versteigerunskosten) in einem vernünftigen Verhältnis zu seinem Wert stehen muss.

Keine Chance. Sieht man auf den ersten Blick, dass die Anlage nagelneu ist. Konkret besteht diese aus einem A/V Receiver (400,- Eur) einem Surroundboxenset (500,- Eur/wird noch in Raten beim Versandhaus abgestottert) und den passenden Boxenständern (120,- Eur).

Die Forderung im Mahnbescheid beläuft sich wie gesagt auf knappe 1800,- Eur.

Steht ein Widerspruch mit allem was dazugehört (die werden mich dann verklagen) denn in Relation zu den Werten oben, die ich gerne vor einer Pfändung bewahren möchte? Oder kann es tatsächlich sein das ich mir einen unnötigen Kopf mache, und der GV garnichts davon einkassieren wird?

Außerdem hätte dieser Gläubiger dann in ca. 3 Wochen einen vollstreckbaren Titel gegen mich in der Hand, und kann mein Konto pfänden. Davon bin ich bis jetzt verschont geblieben. An einer Umwandlung in ein P-Konto würde ich dann bis zur Insolvenz nicht mehr vorbeikommen.







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Insoman

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #37 am: 09. August 2011, 09:06:36 »

Zitat
Lege ich mir persönlich Steine in den Weg, wenn ich diesem Mahnbescheid nun widerspreche? Mache ich mich evtl. sogar strafbar oder blockiere die Arbeit meines Schuldnerberaters ...?

Nein, Sie machen sich nicht strafbar- und nein, die Arbeit Ihres SB wird dadurch auch nicht blockiert..
nochmals:
die geeigneten, subventionierten Stellen arbeiten mit dem "ganzheitlichen" Ansatz- man könnte vermuten, dass sie auch die Gläubigerseite im Augenwinkel haben..
natürlich geht es beim Widerspruchsverfahren um Kosten...
man möchte versuchen, die Kosten für Sie (oder die Gläubiger?) möglichst niedrig zu halten, was im Zuge der Insolvenzvermeidung auch wirklich Sinn macht..

Zitat
Steht ein Widerspruch mit allem was dazugehört (die werden mich dann verklagen) denn in Relation zu den Werten oben,

Das ist nicht die entscheidende Frage. Der GV nimmt Pfändbares auch dann in Beschlag, wenn die Forderung dadurch nur zum Bruchteil gedeckt würde..
für ihn kommt es nur auf die Wirtschaftlichkeit der P-Maßnahme an.

Ein Gegenstand, der sich noch in der Finanzierung befindet, kann natürlich überhaupt nicht gepfändet werden (wegen Eigentumsvorbehalt/Versandhaus).

Sehen Sie sich nach Möglichkeiten um, den Antrag in 8-10 Wochen stellen zu können (DAS GEHT!).
Sie könnten dann Anfang November im Insolvenzverfahren sein.
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trevor34

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #38 am: 09. August 2011, 14:02:28 »

Also angenommen, ich widerspreche dem MB, dann wird das Verfahren an mein zuständiges Amtsgericht abgegeben. Und ein Verhandlungstermin vom Richter festgesetzt.

Ist es richtig, dass ich zu diesem Prozeß dann nicht erscheinen muss, und einfach ein Versäumnisurteil in Kauf nehmen kann? Um wieviel Eur könnte sich die Schuld von derzeit 1800,- dann erhöhen? Und spielt das letztlich noch eine Rolle wenn ich sowieso in Insolvenz gehe?
« Letzte Änderung: 09. August 2011, 14:04:24 von trevor34 »
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Der_Alte

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #39 am: 09. August 2011, 16:47:26 »

Das wird dann mit Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite so bei 2500 € einpendeln, aber für die Insolvenz ist das nicht wichtig.

Wichtig ist, wie auch tomwr schreibt der Zeitgewinn.
Das zum Zivilprozeß die eine der andere PArtei nicht erscheint ist normal, deswegen gibt es ja Versäumnisurteile. Im Zivilprozess sind Sie auch gleichberechtigter Teilnehmer. Jerder erklärt die Sicht seiner Dinge und legt Beweise vor und der Richter entscheidet dann. Wenn der Kläger nicht erscheint wird die Sache ohne weitere Anhörung abgewiesen, wenn der Beklagte, also Sie, nicht da ist, wird ohne Anhörung nach dem Sachvortrag des Klägers verurteilt. So schlicht und so einfach ist Zivilverfahren.

Tip: Wderspruch unterschreiben und ab die Post. Dann erst wieder damit beschäftigen, wenn ein Scheiben vom Gericht kommt.
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