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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag  (Gelesen 27578 mal)

tomwr

Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #40 am: 09. August 2011, 19:14:33 »

Das wird dann mit Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite so bei 2500 € einpendeln, aber für die Insolvenz ist das nicht wichtig.

Also Gerichtskosten sind 1,0 fach bei Versäumnisurteil, d.h. ca. EUR 70.
Anwaltskosten kommen nur noch 0,5 fach dazu weil die Kosten im Mahnverfahren mit 1,0 angerechnet werden, diese dürften schon im Mahnbescheid enthalten sein.
Also Anwaltskosten etwa EUR 100 zusätzlich mit Portopauschale und MWSt.

Also etwa EUR 170 kommt durch ein Versäumnisurteil dazu.


Die Kosten können im Insolvenzverfahren in aller Regel nicht geltend gemacht werden bzw. nur als nachrangige Kosten die nur im Falle der vorzeitigen vollständigen Befriedigung der Gläubiger zum Tragen kommen. Strafbar ist der Widerspruch nicht, auch nicht wenn man ihn nicht weiter verfolgt im Klageverfahren.

Betreffend der Pfändung würde ich im Falle eines GV Besuchs (würde ich übrigens nur nach vorheriger Ankündigung reinlassen, wenn er einfach auf Verdacht klingelt würde ich erstmal nicht die Tür aufmachen) Unterlagen bereitlegen die die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens belegen (z.B. Schreiben vom Anwalt). Die meisten GV machen dann einen Vermerk für den Gläubiger und beantworten den Vollstreckungsversuch dann mit dem Hinweis, dass ein VI Verfahren bevorsteht und er nichts Pfändbares vorgefunden hat. Die schauen beim ersten Mal auch nicht so genau hin.

Auch eine eidesstattliche Versicherung brauchst Du nicht sofort abzugeben sondern kannst auf einen separaten Termin bestehen. Dieser soll 2 bis 4 Wochen nach der Vollstreckung sein. Der GV wird dann sicher bereit sein den Termin auf 4 Wochen zu schieben und kurzfristig kann man dann auch nochmal eine Terminverlegung machen auf eine Woche später wenns sich nicht ausgeht. Der GV weiß was die Abgabe der EV für den Schuldner bedeutet und wird da in aller Regel gnädig sein. So wars zumindest bei mir. Die Dame vom Amtsgericht war wirklich nett in diesem Sinne, sachlich, freundlich und nach der Vorlage meines "Antrags" und damals dem vorläufigen Aktenzeichen hat sie das dann gemanaged. Leider musste ich dann irgendwann doch mal die EV abgeben, weil sich das Eröffnungsverfahren durch Gutachterphase fast 1 Jahr gezogen hat.

Also den GV freundlich empfangen, freimütig schildern wie man in diese dumme Situation gekommen ist und was die nächsten Schritte sind. Die helfen auch schon mal ein bischen im Rahmen ihrer Möglichkeiten wenn sie sehen dass es sich nicht um einen zahlungsunwilligen sondern wirklich zahlungsunfähigen Schuldner handelt.  :wink:

Viel Glück.


Achso, hier noch:

Zitat
§ 900 Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung
(1) Das Verfahren beginnt mit dem Auftrag des Gläubigers zur Bestimmung eines Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Der Gerichtsvollzieher hat für die Ladung des Schuldners zu dem Termin Sorge zu tragen. Er hat ihm die Ladung zuzustellen, auch wenn dieser einen Prozessbevollmächtigten bestellt hat; einer Mitteilung an den Prozessbevollmächtigten bedarf es nicht. Dem Gläubiger ist die Terminsbestimmung nach Maßgabe des § 357 Abs. 2 mitzuteilen.
(2) Der Gerichtsvollzieher kann die eidesstattliche Versicherung abweichend von Absatz 1 sofort abnehmen, wenn die Voraussetzungen des § 807 Abs. 1 vorliegen. Der Schuldner und der Gläubiger können der sofortigen Abnahme widersprechen. In diesem Fall setzt der Gerichtsvollzieher einen Termin und den Ort zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung fest. Der Termin soll nicht vor Ablauf von zwei Wochen und nicht über vier Wochen hinaus angesetzt werden. Für die Ladung des Schuldners und die Benachrichtigung des Gläubigers gilt Absatz 1 entsprechend.
....
« Letzte Änderung: 09. August 2011, 19:17:15 von tomwr »
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Der_Alte

  • Gast
Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #41 am: 09. August 2011, 20:01:57 »

Ich war nicht von einem Versäumisurteil im schriftlichen Verfahren ausgegangen, sondern von einer mündlichen Verhandlung. Dann kostet es lt. Kostenrechner 638.47 € incl. Gerichtskosten.
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Insokalle

Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #42 am: 09. August 2011, 20:07:47 »

Und diese Kosten wird der Gläubiger im Insolvenzverfahren zur Tabelle anmelden dürfen. Es sind keine nachrangigen Verbindlichkeiten.
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tomwr

Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #43 am: 10. August 2011, 00:21:39 »

Ich war nicht von einem Versäumisurteil im schriftlichen Verfahren ausgegangen, sondern von einer mündlichen Verhandlung. Dann kostet es lt. Kostenrechner 638.47 € incl. Gerichtskosten.

Also wenn man keine Gründe für den Widerspruch geltend machen will, macht eine mündliche Verhandlung hier doch recht wenig Sinn. Man kann natürlich auch bis zum Schluss alle möglichen irrelevanten Einwände erheben bis zu einem Befangenheitsantrag des Richters. So kann man wahrscheinlich nochmal 3 Monate gewinnen. Wenn das der einzige Gläubiger ist und Zeitnot ist, meinetwegen.
Ich war aber davon ausgegangen, dass hier nur 3 Monate zu überbrücken sind.

@Insokalle
Ja stimmt, Zinsen waren nachrangig. Die höheren Kosten führen dann zu einer höheren Quote des Gläubigers. Im Prinzip kann es dem Schuldner relativ egal sein wenn nicht aufgrund plötzlichen Reichtums wie einer Erbschaft die vorzeitige Beendigung des Verfahrens ins Haus steht.

Wie im richtigen Leben ist natürlich immer alles möglich.  :wink:
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tomwr

Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #44 am: 10. August 2011, 00:49:21 »

Hier mal ein Beispiel wie es gehen kann. Gewehrt habe ich mich hier eigentlich nur gegen den Gerichtsstand Nürnberg (statt München). Kostenpunkt nur EUR 53,50 wegen der Beschwerde die vom LG Nürnberg entschieden werden musste, der Hauptstreit lief vorm AG Nürnberg. Gut die normalen Gerichtskosten kamen dann zur Forderung dazu. Laut KFB EUR 100 Gerichtskosten plus EUR 120 Anwaltskosten. Streitige Forderung war EUR 600.

Ich habe da ein Befangenheitsantrag mal durchgezogen. Hier mal ein Beispiel mit zeitlichem Verlauf. Im gegenständlichen Verfahren gab es einen Streit um den Erfüllungsort und Zuständigkeit des Gerichts. Während der Dauer des Befangenheitsantrags kann das Verfahren nicht fortgesetzt werden.

Schreiben vom Anwalt mit letzter Zahlungsaufforderung: 29.09.
Mahnbescheid erhalten: 21.10.
Mitteilung Abgabe an das Prozessgericht: 03.11.
Beginn Verfahren LG Nürnberg: 23.12.
Stellungnahme Gegenseite zum Gerichtsstand: 08.01.
Gericht geht von seiner Zuständigkeit aus: 20.01.
Dann Verweigerung einer Sacheinlassung wegen immer noch verfolgter Rüge des falschen Gerichtsstand.
Beschluss über schriftiches Verfahren mit Beendigungstermin 03.03. am: 11.02.
Stellungnahme Richter zum Befangenheitsantrag: 23.02.
Zurückweisung Befangenheitsantrag: 19.04.
Beschwerde gegen den Beschluss: 30.04.
Nichtabhilfebeschluss und Vorlage beim zuständigen LG: 11.05.
zurückweisender Beschluss vom LG Nürnberg: 02.06.
Bekanntgabe Fortsetzung Prozessgericht mit neuem Schlusstermin 22.07.: 01.07.
Neue Fristsetzung Gegenseite wegen Formfehler (keine Fristsetzung bei Rücktritt/Wandlung): 30.07.
Gelegenheit zur Stellungnahme gegnerischer Schriftsatz: 19.08.
Neuer Termin für Schluss der Verhandlung (06.10.) mitgeteilt am 21.09.
Ausfertigung des Endurteils: 29.10.

Hat doch über 1 Jahr gedauert. Aber wenn man nicht zu viele Forderungen hat gibt es Möglichkeiten solche Verfahren in die Länge zu ziehen. Wobei ich mit einer Abgabe / Verweisung an das AG München zufrieden gewesen wäre. Der Anwalt hat sich vermutlich schwarz geärgert vor allem weil mein Verfahren dann auch tatsächlich ein paar Tage vorher eröffnet wurde.

War echt witzig diesen Fall mal aus meinem Insolvenzordern zu ziehen.
Sozusagen Anekdoten aus dem Eröffnungsverfahren.
 :wink:
« Letzte Änderung: 10. August 2011, 00:52:13 von tomwr »
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trevor34

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #45 am: 10. August 2011, 14:13:26 »

Wenn ich von der Targobank und deren VISA-Kreditkartengesellschaft denen ich insg. ca. 15000,- schulde, sowie der DKB mit ca. 24000,- Mahnbescheide erhalte, kann/sollte ich diesen dann ebenfalls widersprechen?

Vielleicht kommt es zwar nicht dazu, aber es ist gut möglich, dass die Schreiben meines Schuldnerberaters erst hinterher dort eingehen werden.
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tomwr

Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #46 am: 10. August 2011, 19:53:59 »

Da würde ich aber jetzt mal abwarten. Möglich ist ein Widerspruch schon. Wenn der Anwalt die Gläubiger anschreibt und dann ein Gläubiger Vollstreckungsmassnahmen einleitet, ist der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan sowieso gescheitert und das Verfahren kann eigentlich sofort ans Gericht weitergeleitet werden.

Normalerweise beantragt ein vernünftiger Gläubiger in dieser Phase keine Vollstreckung und in der Regel auch keine Titulierung mehr. Durch das Insolvenzverfahren entsteht nämlich ebenfalls eine faktische Titulierung durch (kostenfreie) Aufnahme in das Gläubigerverzeichnis. Wenn die RSB erteilt wird spielt das zwar keine Rolle mehr, falls nicht kann der Gläubiger aber einen Tabellenauszug anfordern, der dann als Vollstreckungstitel wirkt.

Mal anhand der Streitwerte die Gebühren im Falle eines Versäumnisurteils:

Forderung EUR 15.000 => Gerichtskosten ca. EUR 230, Anwaltskosten ca. EUR 330 (0,5 fache Gebühr)
Forderung EUR 24.000 => Gerichtskosten ca. EUR 300, Anwaltskosten ca. EUR 420 (0,5 fache Gebühr)
Gemeint sind hier mit Anwaltskosten die gegnerischen Kosten zusätzlich zu den bereist im Mahnbescheid aufgeführten Kosten.

Wobei es ja auch immer die Frage ist, ob der Gläubiger nach einem widersprochenem Mahnbescheid überhaupt sofort eine Klage erhebt. Verpflichtet ist er dazu nicht und Verjährung droht ja meist noch lange nicht (Frist mindestens 3 Jahre). Es ist daher in Anbetracht eines bevorstehenden Insolvenzverfahrens überhaupt nicht wirtschaftlich für den Gläubiger das Gerichtsverfahren durchzuziehen.

Manche machen es trotzdem weil sie nicht glauben wollen, dass der Schuldner ein Insolvenzverfahren durchläuft oder meinen sie schaffen es noch früh genug vor Insolvenzantragstellung eine Sicherung zu erhalten. Manche glauben halt auch noch an den Weihnachtsmann. Aber da oft genug nur mit Insolvenzanträgen gedroht wird anstelle sie sofort in die Tat umzusetzen, muss man die Gläubigerseite auch verstehen.
« Letzte Änderung: 10. August 2011, 19:56:29 von tomwr »
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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #47 am: 22. August 2011, 15:27:55 »

Ich hab dem vor 2 1/2 Wochen erhaltenen MB (nach Rücksprache mit meinem Schuldnerberater) nun doch nicht widersprochen. Er meinte es laufen nur noch höhere Kosten auf, und es würde mir letztlich nichts bringen. Leider kann er sich voraussichtl. erst in 2-3 Monaten meinem Fall annehmen, und die Gläubiger anschreiben. Er sagte jedoch noch, dass es genauso lange dauern kann, bis der Gerichtsvollzieher bei mir anklopft.

Ich erwarte also demnächst einen Vollstreckungsbescheid. Wie schnell kann es sein, dass der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht? Könnte er in 2 Wochen schon kommen?

Außerdem hat mir die Norisbank nun eine Servicecard zugesandt. Die EC Karte hab ich aber noch. Wird diese gesperrt werden?
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Nixmehrda

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #48 am: 22. August 2011, 16:33:21 »

Jeder hat natürlich etwas andere persönliche Verhältnisse.
Ich habe damals in 2007 allen MB (gerade) noch fristgerecht widersprochen.
Kosten sind mir abgesehen vom Porto dadurch nicht entstanden. Ich stellte auch amüsiert fest das diese großen Anwaltskanzlein mit den vielen Namen auf dem Briefbögen die MB doch quasi freihändig rausschickten und nach meinem Widerspruch erst einmal Fristverlängerung bei Gericht beantragen mussten um die richtige Klage vorzubereiten.
Erst mit Eröffnung meines IV waren diese Vorgänge dann beiderseitig erledigt. Es hat aber dadurch kein Gläubiger geschafft vorab irgendetwas zu titulieren.  
« Letzte Änderung: 22. August 2011, 17:06:49 von Nixmehrda »
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tomwr

Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #49 am: 23. August 2011, 18:12:45 »

Ich hab dem vor 2 1/2 Wochen erhaltenen MB (nach Rücksprache mit meinem Schuldnerberater) nun doch nicht widersprochen. Er meinte es laufen nur noch höhere Kosten auf, und es würde mir letztlich nichts bringen.
Der SB hat gut reden, bei ihm tauchen ja auch keine Gläubiger auf. Im Übrigen entstehen durch den Widerspruch erstmal keine Kosten (außer das Briefporto). Weitere Kosten entstehen durch eine anschließende Klage des Gläubigers, zu der er aber nicht verpflichtet ist.
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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #50 am: 23. August 2011, 20:40:42 »

Widerspruch oder nicht, es hängt von den persönlichen Verhätnissen ab und der Strategie die man anstrebt ab. Hier geht es um 39.000 Bankschulden (Kreditkarten). Will und wird man sie bezahlen, dann kann man auch kostenbewußt agieren. Insoweit kann man die Empfehlung eines SB (war nie bei einem SB) unter diesen Randbedingungen nachvollziehen.
Ist es aber eh unbezahlbar (wie es in meinem Fall war) dann läuft es auf die Insolvenz sowieso raus. Dann kann man ruhig widersprechen. Wenn ich überlege wie viele Fehler die hochqualifizierten Bank-Anwälte dabei bei mir machten, war schon witzig. Die brauchten meist mehrere Anläufe um formal korrekt vorzugehen.
Die Banken als Gläubiger werden dies natürlich gnadenlos durchziehen um an die Titel zu kommen. Meine Finanzgläubiger waren damit alle zufällig zeitgleich zur Eröffnung meines IV fertig. Der GV konnte dann nur noch die geplanten Vollstreckungen einstellen. Als ich ihn diesbezüglich anrief hatte er die Eröffnung meines IV auf dem Tisch.
Ich hatte dann als Nebeneffekt perfekte Unterlagen für mein IV und das Verfahren. Der konnte die Titel dann so übernehmen.
  
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trevor34

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #51 am: 24. August 2011, 00:26:33 »

@ Nixmehrda D.h. Sie haben also immer widersprochen?

Ich frag mich halt, wann ich nun mit dem Besuch des Gerichtsvollziehers rechnen darf?

Kommt erst der Vollstreckungsbescheid mit der Post, oder bringt er ihn gleich persönlich vorbei?

Wenn der Schuldnerberater sich weiter so viel Zeit lässt werden weitere Mahnbescheide folgen. Vielleicht sollte ich dann doch widersprechen. :gruebel:

« Letzte Änderung: 24. August 2011, 00:30:42 von trevor34 »
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Nixmehrda

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #52 am: 24. August 2011, 07:13:18 »

Ich hatte allen MB widersprochen.
Die Banken haben dann das Spiel fortgesetzt.
Klagen eingereicht oder als sie feststellten das
die MB formal falsch waren neue MB versucht usw... .

Parallel hatte ich ja auch Insolvenz beantragen müssen.
 
Obwohl das Gericht lange brauchte um das Verfahren zu eröffnen wurde es eröffnet bevor der GV es schaffte mich mit den gesammelten Vollstreckungsbescheiden zu besuchen.

Die Banken waren ohnehin nur Nebengläubiger, die Hauptforderung (75%)
hatten die Finanzbehörden. Die stellte aber alle Vollstreckungsmassnahmen
nach Nennung meines Aktenzeichens ein. Zu diesem Zeitpunkt liefen
die Bankanwälte zu großer Form auf und verursachten Kosten bei ihren Mandanten.

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Der_Alte

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #53 am: 24. August 2011, 16:36:54 »

Der Vollstreckungsbescheid kommt per Postzustellung. Der Gläubiger kann den Gerichtsvollzieher beauftragen, sobald ihm eine vollstreckbarer Titel vorliegt. Üblicherweise wird er gleich mit dem Antrag aus den VB eine vollstreckbare Ausfertigung anfordern. Der Gerichtsvollzieher kommt dann irgendwann, wenn es in den Terminplan passt. Wenn nichts zu holen ist - das ist schon hinreichend diskutiert - geht er wieder und berichtet das dem Gläubiger. Der kann dann die Abgabe der EV veranlassen. Danach wird der Gläubiger, wenn er es nicht schon vorher aufgrund eigener Kenntnis des Kontos tut, eine Kontopfändung bzw. eine Gehaltspfänaung veranlassen.

Gehen Sie mal davon aus, dass bis zum außergerichtlichen Einigungsversuch durch die Schuldnerberatung schon zur Pfändung kommt, vor allem, wenn es noch etliche Monate dauert, bis der SB für den Fall Zeit hat.

Den zukünftig noch kommenden MB brauchen Sie nicht mehr zu widersprechen, der Zug, die Pfändungen herauszuschieben, ist abgefahren. Ärgerlich nur, weil Sie ab demnächst mit weniger Gehalt auskommen müssen.
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Insokalle

Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #54 am: 24. August 2011, 17:19:16 »

Meist entsteht ein Zeitproblem, weil es bei den Schuldnerberatungen viel zu lange dauert. Wenn die schneller die Schuldner beraten könnten und damit auch die Insolvenzanträge eher einreichen würden, wäre das für alle Beteiligte vorteilhafter.


"Üblicherweise wird er gleich mit dem Antrag aus den VB eine vollstreckbare Ausfertigung anfordern"

Nee, braucht er nicht. Der Gläubiger kann gleich loslegen mit den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
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trevor34

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #55 am: 24. August 2011, 17:19:43 »

Der Vollstreckungsbescheid kommt per Postzustellung. Der Gläubiger kann den Gerichtsvollzieher beauftragen, sobald ihm eine vollstreckbarer Titel vorliegt. Üblicherweise wird er gleich mit dem Antrag aus den VB eine vollstreckbare Ausfertigung anfordern. Der Gerichtsvollzieher kommt dann irgendwann, wenn es in den Terminplan passt.
Kann man das ungefähr einschätzen, ich meine steht er schon in 3 Wochen vor der Tür oder können 2-3 Monate vergehen?
Zitat
Den zukünftig noch kommenden MB brauchen Sie nicht mehr zu widersprechen, der Zug, die Pfändungen herauszuschieben, ist abgefahren. Ärgerlich nur, weil Sie ab demnächst mit weniger Gehalt auskommen müssen.
Hört sich an als wäre ich schlecht beraten worden. Ich bin davon ausgegangen, dass der Schuldnerberater da ist einem zu helfen. Naja.  :dntknw:
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Der_Alte

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #56 am: 24. August 2011, 17:41:43 »

1. Keine Ahnung, muss man halt abwarten. Ist eigentlich auch egal. Vielleicht kommt er auch gar nicht, weil die Bank gleich eine Kontopfändung durchführt. Deshalb ist jetzt ein P-Konto, möglichst bei einer neuen Bank, sinnvoll.
2. Der Schuldnerberater hat keine Schuld. Er hat ja Recht, dass da nur weitere Kosten auf einen zukommen. Meiner hatte die gleiche Auffassung. Ich habe trotzdem anders gehandelt, weil es mir taktisch besser erschienen ist.
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trevor34

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #57 am: 26. August 2011, 21:22:06 »

Der Vollstreckungsbescheid ist heute angekommmen. Von meiner neuen Bankverbindung wissen die (noch) nichts. Aber P-Konten werden ja bei der SCHUFA registriert, erfahren die das auf Nachfrage? Ansonsten wirde der Gerichtsvollzieher kommen müssen.
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Der_Alte

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #58 am: 27. August 2011, 11:08:06 »

Die Schufa hat als Information nur, dass es bei der Bank x eine Kontoverbndung gibt, aber keine Kontonummern. Für den PFÜB wird die genaue Kontoangabe benötigt. Also GV-Besuch abwarten.
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tomwr

Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #59 am: 27. August 2011, 17:13:42 »

Für den PFÜB wird die genaue Kontoangabe benötigt.

Das ist eine Fehlinformation. Es reicht die Angabe des Vertragspartners (Bank) vollkommen aus und man kann (und wird sinnvollerweise) beantragen, Guthaben aus der gesamten Geschäftsbeziehung von allen unterhaltenen Konten, auch Sparguthaben und Ähnliches zu verwerten. Bis zu 3 Banken kann man dabei problemlos angeben (sog. Blindpfändung), die man auch nach eignem Ermessen "raten" kann.

Ein anderer Gläubiger hat mit EINEM Pfändungsbeschluss gleichzeitig meine alte Bankverbindung gepfändet, bei der Allianz generell alle Verträge, die die Versicherung mit mir unterhält ohne Angabe einer Vertragsart oder gar einer Vertragsnummer und bei dem Jobcenter wo ich im Leistungsbezug stand. Obgleich letztere Pfändung in den meisten Fällen sinnlos ist, da die bewilligten Leistungen in aller Regel unter den Pfändungsgrenzen liegen.

Siehe auch BGH, Beschluss vom 19. 3. 2004 - IXa ZB 229/ 03 (Lexetius.com/2004,735)
http://lexetius.com/2004,735

Zitat
Rz. 17
Eine "Forderungspfändung auf Verdacht" ist bis zur Grenze einer Ausforschungspfändung wegen des durch Art. 14 Abs. 1 GG garantierten Befriedigungsrechts des Gläubigers in der Zwangsvollstreckung (vgl. BGHZ 141, 173, 177) nicht rechtsmißbräuchlich. Zwar könnte der Gläubiger zunächst die Sachpfändung durchführen und nach deren Fruchtlosigkeit im Rahmen des Verfahrens auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (§§ 807, 900 ff ZPO) ausforschen, ob und welche Ansprüche dem Schuldner gegen Geldinstitute zustehen. Bei einem solchen Vorgehen besteht aber - worauf die Rechtsbeschwerde zutreffend hinweist - die Gefahr, daß der Schuldner, der nach der Bezeichnung seiner Konten im Vermögensverzeichnis mit Pfändungen rechnen muß, diese räumt, so daß die spätere Pfändung ins Leere geht (vgl. Schulz aaO S. 107).
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