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Autor Thema: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag  (Gelesen 27580 mal)

trevor34

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #60 am: 30. August 2011, 14:40:56 »

Ich habe noch eine Sparbuch, auf dem die vermögenswirksamen Leistungen meines Arbeitgebers und mein Eigenanteil monatlich eingezahlt werden. Das müssten ca. 1200,- Eur oder etwas mehr sein.

Sollte ich dieses nun kündigen, und das Geld in die Keksdose legen? Dem Gerichtsvollzieher muss ich es ja sagen, wenn er die EV abnimmt.  :gruebel: Und dann wäre das ganze Geld zum begleichen der Forderung futsch oder?
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Der_Alte

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #61 am: 30. August 2011, 17:12:29 »

Sehr vernünftige Idee.
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tomwr

Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #62 am: 31. August 2011, 12:36:22 »

Sollte ich dieses nun kündigen, und das Geld in die Keksdose legen? Dem Gerichtsvollzieher muss ich es ja sagen, wenn er die EV abnimmt.  :gruebel: Und dann wäre das ganze Geld zum begleichen der Forderung futsch oder?

Du weißt ja nicht wann der kommt und ob davon dann überhaupt noch was da ist.  :wink:
Den GV interessiert im Grunde nur der IST Zustand und fragt nicht wieviel Geld man vor 4 Wochen oder 8 Wochen noch hatte. Eventuell fragt er noch wovon man gelebt hat wenn das nicht schlüssig ist.

Man muss dem GV nicht alles erzählen was man weiß und sofern man keine EV abgeben muss, kann man natürlich auch gar nichts sagen und kann auch flunkern. Nachprüfbar ist das meiste für ihn vor Ort sowieso nicht. Wenn er Belege will, dann vertröste ihn, die hättest Du gerade nicht da, kannst Du aber ggf. nachreichen.

Nur bei Abgabe der EV musst Du immer die Wahrheit sagen. Du kannst der sofortigen Abnahme der EV vor Ort widersprechen und einen Termin verlangen (§900 ZPO). Das ist sowieso immer sinnvoll weil man die Vermögenssituation oftmals auch erst mal analysieren muss und nicht verlangt werden kann, dass man an alles in diesen 5 Minuten denkt. Wenn man was vergißt macht man sich ja strafbar. Sicherlich aus diesem Grund wurde die Regelung mit dem Widerspruch gegen eine überraschende Abnahme der EV eingeführt.
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trevor34

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #63 am: 09. September 2011, 10:40:39 »

P-Konto hab ich jetzt, wobei mir die norisbank auf Antrag einfach eine Service-Card und neue Pin zukommen liess. Die EC-Karte wurde garnicht zurückverlangt, funktioniert aber nicht mehr.
Ansonsten hat sich nichts geändert, im Onlinebanking steht immer noch "Top-Girokonto", nichts von P-Konto?!

Mein Kontostand ist momentan weniger als 1 Euro. Wenn ich nun die Auszahlung vom Bausparvertrag bekomme, sind ca. 1600,- drauf.

Sind eigentlich immer 1.029,99 Eur geschützt, oder gilt dieser Betrag nur 1x monatl. nach Gehaltseingang? Sonst muss ich gleich alles abheben.


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paps

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #64 am: 09. September 2011, 17:11:19 »

Es gilt zunächst immer der Grundfreibetrag von 1029,99.
Höhere Freibeträge sind durch eine geeignete Stelle zu bestätigen.

Die dann eingetragenen Freibeträge gelten für den Geldeingang und den ganzen Kalendermonat.
Das Problem des Überhangs bei Zahlungseingang zum Ende des Monats wurde m.E. auch bereits beseitigt.
« Letzte Änderung: 09. September 2011, 17:12:58 von paps »
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Insokalle

Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #65 am: 09. September 2011, 19:17:56 »

Das sind die unpfändbaren Lohnanteile.
Das Bausparguthaben ist aber pfändbar. Meiner Meinung nach hilft da kein P-Konto, der Betrag wäre bei einer Kontopfändung wohl weg.
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paps

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #66 am: 10. September 2011, 18:19:04 »

kleiner Lapsus von mir.
Mit Geldeingang meinte ich natürlich Lohn,Gehalt etc.

Das BS-Guthaben ist kein zu schützendes Einkommen.
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trevor34

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #67 am: 13. September 2011, 13:04:33 »

Wieviel Bargeld darf mir der Gerichtsvollzieher abnehmen? Wenn ich z.B. 700,- Eur im Geldbeutel hab, muss ich ihm das geben? Habe gelesen er muss Pfändungsgrenzen beachten?
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paps

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #68 am: 13. September 2011, 17:21:31 »

Das kommt auf die Situation an.
Taschenpfändung wäre möglich, z.B. wenn der nächste Gehalts-/Lohneingang kurz bevor steht.
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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #69 am: 13. September 2011, 17:37:02 »

Ich bekomme mein Geld am 30. September. Angenommen der GV findet heute 700,- Eur in meiner Geldbörse, nimmt er dann 500,- raus und der Rest ist für meinen Lebensunterhalt oder wie entscheidet er das?  :neutral:
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paps

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Re: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag
« Antwort #70 am: 13. September 2011, 20:16:18 »

Zunächst muß der GV neben der Abnahme der EV auch den Auftrag zur Taschenpfändung haben.

Bei 2 Wochen wird er wohl 200,- lassen
(Dem Schuldner muss jedoch ein Betrag verbleiben, der zum Lebensunterhalt bis zur nächsten Gehaltszahlung erforderlich ist.
« Letzte Änderung: 13. September 2011, 20:24:51 von paps »
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