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Autor Thema: Ladenkauf, Eigentumsvorbehalt, Frankreich Insolvenz  (Gelesen 2661 mal)

PaulB

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Ladenkauf, Eigentumsvorbehalt, Frankreich Insolvenz
« am: 16. Juni 2012, 15:12:06 »

Hallo Liebe Gemeinde,

ich hab ein paar Probleme,

ich habe ein Ladenlokal (Ware, Einrichtung, Kundenstamm) übernommen, dafür sollte ich 38.000 € bezahlen, mit dem vorbesitzer vereinbart 8.000 € anzahlung rest auf 500 € Raten (5% zinsen).(Bis her 14 mon. abbezahlt kapp 5.000 €)

Wie das nunmal so ist, kam ich mit 2 Raten in verzug. Ein direkter Mahnbescheid folgte, da ich unwissend war, habe ich keinen wiederspruch eingelegt, erst im letzten moment, leider zu spät, dieser wurde als einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid gewertet. Kontopfändung folgte(26.000 €). Nun liegt (dummerweise) mein ganzes geld auf dem Konto, ich kann also weder Miete, noch Löhne ect. Zahlen, durch die Bareinnahmen im Laden versuch ich das nötigste zu bezahlen.

Nun drohte er mir mit dem Eigentumsvorbehalt. Ich bot ihm eine eimalzahlung von 15.000 € an, diese lehnte er ab, und stellte auch kein gegenangebot, den Laden möchte er auch nicht zurüknehmen.

Jetzt ist für den 5. Juli eine Gerichtsverhandlung angesetzt worden.

Nun zu meinen Fragen:
Eigentumsvorbehalt:
1.   Gilt nur wenn er vom Kaufvertrag zurücktritt?
2.   Was ist mit der Ware? Diese wurde mehrmals verkauft und teils wieder neu eingekauft?
Insolvenz:
Ich habe noch ein weiteres unternehmen, falls es zur Insolvenz kommen sollte, würde ich diese gerne in Frankreich durchführen (Kürzere Laufzeit)
1.   Kann ich mein Gewerbe hier in DE weiterführen wenn ich in Frankreich lebe?
Was kann mir schlimmstenfalls passieren?

Darf ich die von mir eingekaufte Ware in einem Stück verkaufen? Oder fällt sie unter Eigentumsvorbehalt?

Vielen Dank für eure unterstüzung.
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ThoFa

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Re: Ladenkauf, Eigentumsvorbehalt, Frankreich Insolvenz
« Antwort #1 am: 19. Juni 2012, 10:59:32 »

Hallo,

ist der Eigentumsvorbehalt im Vertrag vereinbart worden?

MfG

ThoFa

P.S.: Frankreich wird nicht funktionieren und ist i.d.R. auch unsinnig.
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PaulB

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Re: Ladenkauf, Eigentumsvorbehalt, Frankreich Insolvenz
« Antwort #2 am: 19. Juni 2012, 23:53:31 »

ja ist im vertrag vereinbart.
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ThoFa

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Re: Ladenkauf, Eigentumsvorbehalt, Frankreich Insolvenz
« Antwort #3 am: 20. Juni 2012, 10:04:21 »

Hallo,

ok. Beim Inventar zieht natürlch der Eigentumsvorbehlat. Die Ware ist ja nunmehr inzwischen verkauft und es wird kein verlängerter Eigentumsvorbehalt vereinbart worden sein, die neue Ware fällt nicht darunter. Dem Verkäufer entsteht damit u.U. ein Recht auf Entschädigung. Um den Eigentumsvorbehalt durchzusetzen muss vom Kaufvertrag zurück getreten werden (§449 BGB).

MfG

ThoFa





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