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Autor Thema: Langjährige Schulden, RSB versagt, wie nun vorgehen?  (Gelesen 2606 mal)

Aldriana

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Langjährige Schulden, RSB versagt, wie nun vorgehen?
« am: 05. Februar 2013, 23:09:31 »

Hallo alle zusammen,

ich hoffe ich bin hier richtig, falls nicht dann bitte verschieben.

Ich muss nun etwas weiter ausholen, es geht um eine Freundin von mir, diese hat seit ca. 30 Jahren eine Menge an Schulden angesammelt.
Oktober 2008 wurde ihre PI eröffnet.
Dezember 2010 wurde die RSB Versagt, laut Bekanntmachung sind die Gründe diese;
Zitat
Die Restschuldbefreiung war deshalb auf Antrag der Treuhänderin gemäß §§ 300 Abs. 2, 298 Abs. 1 InsO zu versagen.


Nun möchte ich ihr gerne Helfen, ihre Schulden zu beseitigen, ich weiß allerdings noch nicht ganz recht, wie wir da am besten vorgehen können.

Ich wollte versuchen einen Vergleich mit allen Gläubigern auszuhandeln, die Liste die ich vor mir habe, sind alle Gläubiger die vor der PI vom Schuldenberater angeschrieben wurden.
Wie gehe ich nun am besten vor?

Alle Anschreiben? Was ist mit Verjährungsfristen? Die wurden sicherlich alle angeschrieben und durch den damaligen Nullplan gesteht man sicherlich automatisch seine Schulden ein, oder?

Sie hat eine SchufaAuskunft erhalten, dort stehen allerdings nur 3 sachen drinne, keine richtigen Gläubiger (zumidest keine die auf der Liste vom SB stehen) und auch die PI ist dort nicht vermerkt.

Laut meinen Recherchen ist es nicht möglich, die RSB versagung aufzuheben, oder?

Kann man irgendwo Hilfe her bekommen bzgl dem Anschreiben an die Gläubiger, Schuldenberatung? Eventuell die selbe wie vor der PI?
Wieviel % muss/sollte man anbieten?

Ich glaube das war erstmal genug und bin gespannt auf eure Hilfe

schonmal VIELEN VIELEN lieben DANK!
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Feuerwald

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Re: Langjährige Schulden, RSB versagt, wie nun vorgehen?
« Antwort #1 am: 05. Februar 2013, 23:22:08 »

Dezember 2010 wurde die RSB Versagt, laut Bekanntmachung sind die Gründe diese; Zitat Die Restschuldbefreiung war deshalb auf Antrag der Treuhänderin gemäß §§ 300 Abs. 2, 298 Abs. 1 InsO zu versagen.

-> Wenn 2010 versagt wurde, kann man dagegen wohl nichts mehr einwenden. Wie kann man denn eine Versagungen wegen 298 InsO riskieren?? Da ist aber etwas gehörig falsch gelaufen im Programm.

Sie sollten sich einen Auszug aus der Insolvenztabelle beschaffen. Da sind alle Insolvenzgläubiger mit deren Federungen aus 2008 erfasst. Diese Forderungen sind rechtskräftig festgestellt wenn nicht bestritten wurde (= 30 Jahre). Verjährung greift bei diesen nicht.

Die Höhe einer evtl. Vergleichszahlung hängt von vielen Faktoren ab. Alter, Einkommen, Gläubigerstruktur  etc.


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Aldriana

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Re: Langjährige Schulden, RSB versagt, wie nun vorgehen?
« Antwort #2 am: 06. Februar 2013, 01:23:57 »

Erstmals vielen dank.

Soweit ich weiß, wurde ihre RSB versagt weil sie die Jährliche Summe (ich glaube von 160€?? nicht bezahlt hatte) auf der Bekanntmachung steht auch, dass das Gericht sie anschreib und sie daraufhin nicht reagiert hatte, wieso man dies nicht macht ist mir ein Rätsel. Aber nun muss etwas dagegen gemacht werden.

Können Sie mir sagen, wo ich diese Insolvenztabelle bekomme? Oder ist das diese, die sie zu Hause hat von dem Schuldenberater?

Ich weiß aus eigener Erfahrung, das einige Gläubiger auf die Briefe vom SB nicht reagieren und einige auch nicht mit in die PI gehen, da diese sich nicht melden. Da aber die RSB versagt worden ist und die PI damit nichts gebracht hat, müssten die anderen Gläubiger die der PI nicht zugestimmt bzw nicht berücksichtigt wurden, nun auch beim Vergleich berücksichtigt werden?
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