Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Reinhold am 16. Oktober 2011, 10:04:46
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand zu folgendem Sachverhalt eine Antwort geben.
ich habe in jahr 2001 Kreditvertrag abgeschlossen und habe Lohnabtretung unterschrieben und der Kreditvertrag wurde 3.12.2001 gekündigt da ich mit Kreditraten in Verzug gekommen bin, liegt seit vergangen Freitag bei meinem Arbeitgeber eine Lohnabtretung vor.
Gibt es nun eine Möglichkeit für mich, dieser Lohnabtretung zu widersprechen und Einspruch dagegen einzulegen? Im Internet konnte ich dazu nur sehr wenig in Erfahrung bringen. Lediglich auf einer Internetseite habe ich gelesen das man dagegen Einspruch einlegen kann, und diesen Einspruch beim Arbeigeber abgeben muß.
Ist da was wahres dran und wenn ja, gibt es einen Musterbrief dafür?
Vielen Dank für eure Bemühungen!
mit freundlichen grüßen Reinhold
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Zuerst sollte geprüft werden, ob Ihr Unternehmen bzw. Ihr Arbeitsvertrag eine Lohnabtretung von vorneherein nicht schon ausschließt wie es in vielen gerade größeren Unternehmen der Fall ist.
Weiterhin halte ich einen Einspruch gegen eine berechtigte Forderung nicht für sinnvoll.
Evtl. gibt es die Möglichkeit sich doch noch mit der Bank zu einigen, so das diese die Lohnabtretung zurücknimmt.
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Hi,
wirklich eine Lohnabtretung oder eher eine Pfändung?? Eine Abtretung nach 10 Jahren ist doch relativ unvorstellbar.
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hi
danke für die Antwort
es Heist
durch die Offenlegung sind sie mit anzeige
der Abtretungserklärung zur sofortiger Zahlung des
pfändbaren Betrages an ....
Nein meine Firma hat das nicht vorgesehen....
Vielen Dank für eure Bemühungen!
mit freundlichen grüßen Reinhold
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hi
der Kredit ist verjährt es geht nur um die Lohnabtretung !!!
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Wieso sollte der Kredit verjährt sein?? Dann wäre ja keine Abtretung gemacht worden.
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Normalerweise erfolgt die Sicherungsabtretung zusammen mit dem Kredit. Oder soll das hier anders gewesen sein?
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Sicherungszweck
ja so genau weis ich das nicht....
Die Abtretung dient der Sicherung bestehenden und künftigen Ansprüchen ....
Lg Reinhold