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Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: blaubart am 21. November 2007, 21:35:35

Titel: Lohnpfändung(sgrenze) und Firmenwagen
Beitrag von: blaubart am 21. November 2007, 21:35:35
Hallo an das Forum,
bin neu hier und habe natürlich auch gleich Fragen.

Bei mir läuft seit einiger Zeit eine Lohnpfändung und ich würde gerne wissen wie es mit der Berechnung der Pfändungsfreigrenze im Zusammenhang mit dem Firmenwagen steht.  Der Firmenwagen wird komplett nach der 1%-Regelung berechnet/bezahlt.
Das sieht so aus:

BEZÜGE:
Gehalt 3750. -
Dienstwagen 337. -
Fahrten Wo/Arbeit 0,03% L 303,18
Fahrten Wo/Arbeit 0,03% A 81,00
Summe Bezüge: 4471,18

NETTO-BE-/ABZÜGE:
Abzug Lohnpfändung -348,29
Abzug PKW -721,18

-- und jetzt das was ich nicht richtig verstehe --
Summen
+ Brutto: 4471,18
- Ges.  Abzüge: 1537,06
= Netto: 2934,12
- Netto Be-/Abzüge - 1069,47

Auszahlung: 1864,65

D. h.  nach den gesetzlichen Abzügen von 1537,06 wird das Netto von 2934,12 als monatliches Einkommen zur Pfändungsgrundlage genommen, obwohl der Firmenwagen erst drauf und dann wieder runter gerechnet wird???
Mein eigentliches Netto, nein ich sollte ja besser "Auszahlung" sagen, war vorher immer 2212,94 und ich rechnete laut Tabelle mit einer Pfändung von 132,29 € (3 Unterhaltspflichtige Personen: Ehe(haus)frau + 2 Kinder), wobei ich mich da wohl getäuscht habe. . .

Gibt es denn eine Regelung wegen Firmenwagen / besteht die Möglichkeit einer Anhebung der Grenze in diesem Fall?
Im Prinzip würde ich ja rechnerisch ohne Firmenwagen (den aber jeder bei uns haben soll) weniger gepfändet bekommen. . .

Danke schon mal im Voraus und bitte um Verständnis wegen den vielen Zahlen ;)
blaubart



Titel: Re: Lohnpfändung(sgrenze) und Firmenwagen
Beitrag von: paps am 22. November 2007, 19:14:13
m.E. ist die Rechnung richtig.

Da zur Pfändung auch der geldwerte Vorteil hinzuzurechnen ist, wird man bei einem Dienstwagen mit "privater" Nutzung meist schlechter gestellt.

Bleibe nur, mit dem Privat-PKW zur Arbeit zu fahren.
Titel: Re: Lohnpfändung(sgrenze) und Firmenwagen
Beitrag von: TotalBanane am 22. November 2009, 12:37:22
Hallo,

ich konnte das auch nicht glauben. Monate nachdem ich mich für die 1% Regelung entschied, hat mir nun der TH geschrieben und stellt erhebliche Nachforderungen. Ich hatte das 1% vom Auszahlungsbetrag wieder abgezogen, weil ich sonst ja doppelt zahlen würde. Dachte ich mir jedenfalls. Hätte früher mal hier reinschauen sollen und denke die Infos hier sind leider richtig. Hat den ein TH nicht die Pflicht früher Bescheid zu geben? jetzt kann ich einen ganz schönen Batzen geld nachzahlen.  :cry: