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Autor Thema: Lohnpfändung  (Gelesen 2809 mal)

ppv

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Lohnpfändung
« am: 23. April 2010, 01:18:30 »

Hallo zusammen,
folgendes Problem:Habe jetzt eine Lohnpfändung bekommen.Ich lebe getrennt und habe zwei Kinder,welche bei mir leben.Auf meiner Steuerkarte ist aber nur ein Kinderfreibetrag eingetragen.Wird bei den Pfändungsgrenzen jetzt auch nur ein Kind berücksichtigt?Wenn ja,habe ich eine Möglichkeit das ändern zu lassen.Meine von mir getrenntlebende Frau ist übrigens nicht berufstätig.Wer kann mir weiterhelfen?
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Fallera

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Re: Lohnpfändung
« Antwort #1 am: 23. April 2010, 07:55:49 »

Hallo,

Ich habe auch 2 Kinder und beide sind bei meiner Ex-Frau auf der Steuerkarte! Trotdem werden bei der Pfändung beide Kinder als Unterhaltsberechtigt berücksichtigt!

In Deinem Fall wenn Deine Frau kein oder nur ein geringes Einkommen hat müssten sogar 3 Unterhaltsberechtigte Personen berücksichtigt werden.

Gruß
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Kurt Cobain
 

ThoFa

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Re: Lohnpfändung
« Antwort #2 am: 23. April 2010, 09:36:44 »

Hallo,

informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.

MfG

ThoFa
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