Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: micha1975 am 11. April 2011, 13:41:07

Titel: Lohnpfändung
Beitrag von: micha1975 am 11. April 2011, 13:41:07
Guten Tag! Ich bräuchte mal Eure Hilfe, bzw. Ratschlag! Und zwar: meine Frau und ich sind seit 2008 in privater Insolvenz. Seit Dezember 2010 und Januar 2011 befinden wir uns in der Wohlverhaltensperiode. Meine Frau ist zur Zeit in Mutterschaftsurlaub und fängt ab August diesen Jahres wieder an zu arbeiten. Wie sieht es jetzt mit der Lohnpfändung aus? Bisher war es so, das ich nach der Pfändungstabelle für 2 Unterhaltspflichtige (meine Frau und mein Kind) meinen Betrag berechnet bekommen habe, den ich dann an den Inso-Verwalter überwiesen habe. Wie ist es dann, wenn meine Frau wieder arbeiten geht? Bleibt es bei 2 Unterhaltspflichtigen, oder fällt meine Frau weg, weil sie ja wieder arbeiten geht? Und wie ist es bei ihr? Wird der Betrag für zwei oder einen abgerechnet? Und wie wäre es bei einer Scheidung? Vielen Dank für Eure Hilfe!!
Titel: Re: Lohnpfändung
Beitrag von: Fallera am 11. April 2011, 15:13:06
Wie ist es dann, wenn meine Frau wieder arbeiten geht?
-Erstmal ändert sich nix! Sie müssen den TH auch nicht informieren darüber! Der TH müsste einen Antrag bei Gericht stellen und NUR das Gericht kann entscheiden ob Ihre Frau weiter als Unterhaltsberechtigt geführt wird oder nicht.

Und wie ist es bei ihr?
-Ihre Frau muss Ihren TH natürlich informieren über die Aufnahme der Tätigkeit!

Und wie wäre es bei einer Scheidung?
-Wenn bei der Scheidung Ehegattenunterhalt oder Betreuungsunterhalt für Kinder angeordnet wird, dann sind sie weiterhin Unterhaltspflichtig! Ansonsten nicht.
Titel: Re: Lohnpfändung
Beitrag von: Insokalle am 11. April 2011, 16:57:03
"Und wie ist es bei ihr?
-Ihre Frau muss Ihren TH natürlich informieren über die Aufnahme der Tätigkeit!"

Nee, Ihre Frau muss ihren (eigenen) TH informieren. Nicht Ihren.
Aber das meint fallera sicher auch.
Ansonsten analog genau so. Der TH Ihrer Frau müsste den Antrag stellen, dass Sie als unterhaltsberechtigte Person bei ihr nicht zu berücksichtigen wären.
Verflixte Groß- und Kleinschreibung.
Titel: Re: Lohnpfändung
Beitrag von: Fallera am 11. April 2011, 17:25:32
 :cheesy: Danke Kalle für die Richtigstellung!
Ja so meinte ich das! Deutsche Sprache, schwere Sprache!  :hi: