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Autor Thema: Lohnpfändung doppelt abbuchen?  (Gelesen 2580 mal)

Engel82

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Lohnpfändung doppelt abbuchen?
« am: 24. Juni 2009, 17:52:54 »

Hallo ihr Lieben  :cheesy:

auch mich hat es nunmehr erwischt und meine Schulden haben mich eingeholt. Ich bin 26 Jahre jung und habe schon mehrere tausend Euro Schulden  :rougi: Und endlich habe ich es geschafft zur Schuldnerberatung zu gehen, war erst einmal da und soll nun sämtliche Unterlagen zusammen suchen ...

Ausschlaggebend dafür, dass ich da hingegangen bin war eine anstehende Lohnpfändung  :sad:  Ich bin glücklicherweise noch in Arbeit und verdiene 1120 Euro Netto. Pfändbar bei mir sind also ca 95 Euro. Das ganze sollte laufen ab dem Maigehalt.

Nun zu meinem Problem, meiner Frage: Im Maigehalt hat die Steuerberaterin vergessen die ca. 95 Euro abzubuchen und man sagte mir, dann würde es eben ab dem Junigehalt losgehen. Mit dem Gläubiger sei es geklärt. Heute bekomm ich meine Lohnabrechnung und sehe, dass zweimal diese 95 Euro abgebucht wurden  :cry: Und das trifft mich echt hart. Rückwirkend ab dem Maigehalt eben. Die Frage - Dürfen die das? Somit komm ich ja unter die Grenze des Pfändungsfreien Einkommens.

Wäre echt dankbar, wenn Jemand einen Rat hat, habe die Schuldnerberatung heute nicht mehr erreicht und sehe eine schlaflose Nacht vor mir, ich mach mir nämlich echt Gedanken, wie ich das schaffen soll  :sad:

LG


edit: Rechtschreibfehler  :whistle:
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wiwo

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Re: Lohnpfändung doppelt abbuchen?
« Antwort #1 am: 25. Juni 2009, 16:40:45 »

Hallo Engel82,

da Sie schreiben, dass Sie in Arbeit sind, gehe ich von einer PI aus. In diesem Fall ist Ihr Arbeitgeber für die ordnungsgemäße Zahlung an die Gläubiger verantwortlich. Dass mit dem/den Gläubiger/n durch den für Ihren AG tätigen Steuerberater eine Genehmigung für eine spätere Zahlung eingeholt wurde, halte ich für eine glatte Lüge - es sei denn, Sie haben dies schriftlich mitgeteilt bekommen. In diesem Fall sollten Sie sich mit Ihrem AG zwecks Klärung des Sachverhaltes in Verbindung setzen, die Schuldnerberatung wird da wohl nichts ausrichten können.

Gruß
wiwo
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Gruß
wiwo
 

paps

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Re: Lohnpfändung doppelt abbuchen?
« Antwort #2 am: 25. Juni 2009, 20:14:33 »

Der Lohnabrechnung muß durch Sie widersprochen werden.
Eine  Pfändung unter den Pfändungsfreibetrag ist nicht möglich.

Ausnahme, sie haben sich im letzten Monat bereits einverstanden erklärt, dass aus dem pfändungsfreien Netto im Folgemonat gezahlt wird.
Dazu hätte es aber einer Korrekturrechnung für den letzten Monat bedürft. 
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Engel82

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Re: Lohnpfändung doppelt abbuchen?
« Antwort #3 am: 25. Juni 2009, 21:12:50 »

Eine Korrekturabrechnung hab ich erhalten. Allerdings habe ich dem nicht zugestimmt, deswegen bin ich ja auch so verwundert... Von dem Nettogehalt zahl ich jeden Monat noch 100 Euro Darlehen an die Firma ab, bis die PI startet und dann trifft es echt hart, wenn die zweimal die 94,40 Euro wegen der Lohnpgändung abbuchen, von 795 ausbezahlt kann ich nicht leben. Dafür zahl ich zu viele Nebenkosten  :sad:

Also muss ich morgen ins Lohnbüro und mal sagen, dass das so nicht hätte passieren dürfen?! Seh ich das nun richtig? Und dann bekomm ich einmal 94,40 nachbezahlt?

Entschuldigen Sie die vielen Fragen, aber das ist alles noch so neu und unbekannt  :sad:

In der PI bin ich noch nicht. War erst einmal beim Schuldnerberater und habe mich allgemein beraten lassen, mir wurde zur PI geraten, ich soll nun alle Papiere einreichen. Das geschiet morgen und dann sehen wir da weiter.
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kleine

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Re: Lohnpfändung doppelt abbuchen?
« Antwort #4 am: 26. Juni 2009, 08:45:03 »

also ich denke nicht, dass man einer durch das Lohnbüro durchgeführten Korrekturabrechnung
zustimmen muss...

der AG ist m.W. berechtigt bis zu drei Monate (je nach Tarifvertrag) rückwirkend Korrekturabrechnungen
durchzuführen.

Du wußtest doch, dass im Mai nichts von deinem Lohn gepfändet wurde. Ich hätte da schon das
Geld an die Seite gepackt.

Und dass dein AG nun mit der Juniabrechnung die Summe für Mai als Korrektur mit abrechnet halte ich für
in Ordnung. Sonst würde dein AG ggfs. doppelt zahlen müssen wegen Nichtbeachtung des Pfüb. Er hätte
dir das Geld gelassen, und müsste trotzdem das Geld an den Gläuibiger auskehren. Das kanns ja auch
nicht sein.

Ich würde meine Haushaltsplanung für den laufenden Monat nochmal genau checken, oft hat man ja noch
bei Kleinigkeiten ein wenig Spielraum...

LG Kleine
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wo immer ihr hinfahrt.... da seid ihr dann..
 

Engel82

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Re: Lohnpfändung doppelt abbuchen?
« Antwort #5 am: 26. Juni 2009, 09:02:10 »

Ja, habe nun auch ein wenig drüber nachgedacht und beschlossen nicht gegen an zu gehen. Ist zwar sehr ärgerlich, aber passiert. Und meinen Job würde ich schon gerne behalten. Also beiß ich mal in den sauren Apfel, obwohl sich nicht sparen lässt, aber irgendwie muss es gehen ...

Danke für die Antworten  :cheesy:
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