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Autor Thema: Lohnpfändung - ich blick es nicht...  (Gelesen 2322 mal)

beatnix

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Lohnpfändung - ich blick es nicht...
« am: 10. Januar 2013, 20:30:25 »

Hallo, liebe Leute.

Versucht haben meine Gläubiger es oft, bis jetzt war noch jede Lohnpfändung bei mir erfolglos. Jetzt hat es doch einer geschafft, und ich bin sicher, dass da was schiefgelaufen ist:

Zum Hergang:   von 1989 - 1993 war ich selbstständig und bin gescheitert.
               Schulden heute bei bei ca. 110 Lieferanten und Finanzamt        
               ca.  € 250.000,-
                
               Alle Titel sind min. 20 Jahre alt. Als ich die Schulden
               machte, war ich noch ledig. Viele Titel sind wieder und wieder
               weiterverkauft worden - ich habe längst keinen Überblick
               mehr.

Zur Person:    Männlich, 52 Jahre, verheiratet, Gütergemeinschaft,
               2 Kinder 15 u. 17 J
               alle wohnen in meinem Haushalt. Ich bin als LKW-Fahrer
               für ein deutsches Unternehmen, in 3 - 6 Wochen-Abschnitten,
               meist im Ausland unterwegs.

               Ehefrau hat eigenes Einkommen, ca. € 1.200,- netto
               Kind 1 im 1. Ausb.-Jahr, ca.€ 360,- (100,- Fahrkosten)
               Kind 2 ist Schüler ohne eigenes Einkommen.

 
Zur Sache:     wg. VB vom 02.05.91 erging Pfändungs- und
               Überweisungsbeschluss bei meinem AG

               In 12/2012 habe ich netto € 1.022,- plus Spesen € 852,-
               verdient. Nach meiner Auffassung zählen die Spesen nicht
               zum pfändbaren Einkommen.

               Hiervon sind mir € 91,78 gepfändet worden.

               Auf Nachfrage erklärte mein Arbeitgeber, er hätte nicht        
               gewusst, dass ich Kinder habe. Diese wären nicht in meiner
               Lohnsteuerkarte eingetragen und auch auf dem Beschluss nicht
               erwähnt. Er hätte auch selbst bei Kenntnis über meine Kinder
               diese nicht eigenmächtig berücksichtigen dürfen.

               Im Übrigen berechne der Computer den zu pfändenden
               Betrag und wenn meine Frau über eigenes Einkommen verfüge,
               käme auch das in Anrechnung.

               Das Einkommen meiner Frau habe ich in der letzten EV
               angegeben. In der Abschrift des Pfändungs- und Überweis.-
               Beschlusses finde ich aber weder Angaben hierüber, noch
               zu unterhaltspfl. Kindern usw.

               Da steht nur: "unter Berücksichtigung der Beschränkungen
               gem. der Vorschriften des 850ff ZP

Frage:         Ist das so richtig gelaufen? Wenn nicht, wie kann ich
               verhindern, dass der AG künftig wieder falsche Beträge         
               überweist?

Ich freue mich auf eure Antworten und bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe        





                    

  

            
              
« Letzte Änderung: 10. Januar 2013, 20:38:15 von beatnix »
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Feuerwald

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Re: Lohnpfändung - ich blick es nicht...
« Antwort #1 am: 10. Januar 2013, 21:50:08 »

Er hätte auch selbst bei Kenntnis über meine Kinder  diese nicht eigenmächtig berücksichtigen dürfen.

-> Unsinn.

Im Übrigen berechne der Computer den zu pfändenden Betrag und wenn meine Frau über eigenes Einkommen verfüge, käme auch das in Anrechnung.


-> Unsinn

Das Einkommen meiner Frau habe ich in der letzten EV angegeben. In der Abschrift des Pfändungs- und Überweis-Beschlusses finde ich aber weder Angaben hierüber, noch zu unterhaltspfl. Kindern usw.

-> Wenn der PfÜb nichts vorsieht, hat der Arbeitgeber alle gesetzlich unterhaltpflichtigen Personen zu berücksichtigen.

Frage: Ist das so richtig gelaufen?

-> So wie vorgetragen, nein, siehe § 850c ZPO.

Wenn nicht, wie kann ich verhindern, dass der AG künftig wieder falsche Beträge überweist?

- Dialog oder Arbeitsgericht.
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- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Feuerwald

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Re: Lohnpfändung - ich blick es nicht...
« Antwort #2 am: 10. Januar 2013, 21:52:30 »

von 1989 - 1993 war ich selbstständig und bin gescheitert.Schulden heute bei bei ca. 110 Lieferanten und Finanzamt ca.  € 250.000,-

- warum leiten Sie kein Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren ein?
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beatnix

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Re: Lohnpfändung - ich blick es nicht...
« Antwort #3 am: 20. Januar 2013, 11:08:11 »

Vielen Dank, Feuerwald. Das war sehr hilfreich.

Ein Telefonat mit dem Amtsgericht hat ihre Aussagen noch untermauert.

Ich habe daraufhin Kopien der Geburtsurkunden meiner Söhne, sowie eine Kopie der Heiratsurkunde und der LSt-Karte meiner Frau, auf der die Kinder eingetragen sind, an meinen AG geschickt.

Ich mag dem AG auch nicht zu viel Druck machen, da ich das Ende meines zweiten Zeitvertrages abwarte. Ich möchte meine Chancen auf einen Festvertrag nicht unnötig verschlechtern.

Auf eine Regelinsolvenz habe ich bisher verzichtet, weil mir das know how fehlte. Schwerwiegender ist aber, dass ich nach über 20 Jahren längst den Überblick über die Sache verloren habe. Ich könnte nicht annähernd meine Gläubiger namentlich benennen.

Da ich mir aber keineswegs mehr so sicher bin, dass alle nach 30 Jahren ihre Forderungen verbrennen, würde ich heute liebend gern die Sache zu einem endgültigen Ende führen. Es verunsichert mich, dass vielleicht einmal meine (möglichen)Enkel ihre Verwandtschaft zu mir leugnen und ihr "Erbe" ablehnen müssen.

VG beatnix
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