Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Benito am 25. April 2012, 00:06:42

Titel: Lohnpfändung: Kilometergeld
Beitrag von: Benito am 25. April 2012, 00:06:42
Hallo,

bei mir steht demnächst eine Lohnpfändung ins Haus. Nun versuche ich die Auswirkungen zu berechnen.

Grundsätzlich ist mir das Verfahren klar, aber ich habe eine Besonderheit, die ich trotz stundenlanger Recherche nicht klären konnte:

Ich bin im Außendienst tätig und bekomme vom Arbeitgeber die gefahrenen dienstlichen Kilometer erstattet. Pro km werden € 0,60 erstattet und zwar € 0,30 steuerfrei ausserhalb der Gehaltsabrechnung per Überweisung und die anderen € 0,30 werden auf der Gehaltsabrechnung als "Fahrgeld ST+SV pfl." ausgewiesen und der Lohnsteuer und Sozialversicherung unterworfen.

Im ³ 850a heisst es ja "Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen"

Nun die Frage: Was ist der Rahmen des üblichen??

Häufig heisst es "was steuerfrei ist, ist üblich". An einer Stelle habe ich gelesen, dass üblich ist, was im Tarifvertrag oder durch Betriebsvereinbarungen geregelt ist.

Einem Tarifvertrag unterliege ich nicht. Aber die vorstehende Abrechnung ist geübte Praxis für alle 10 Außendienstler und damit doch eine Betriebsvereinbarung.

Was sagen die Fachleute?

Danke!

Viele Grüße

Benito
Titel: Re: Lohnpfändung: Kilometergeld
Beitrag von: Der_Alte am 25. April 2012, 17:19:24
Üblich ist, was im Betrieb üblich ist.
Titel: Re: Lohnpfändung: Kilometergeld
Beitrag von: Benito am 26. April 2012, 14:03:13
hmm, da bin ich ja mal gespannt, ob das so einfach ist.

Vielleicht denke ich manchmal zu kompliziert. ;-)

Auf jeden Fall vielen Dank für die Antwort!

Gruß

Benito