Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: wirbelwind38 am 30. April 2009, 21:11:54
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Hallo,
ich habe da eine Frage. Mein Freund und ich erwarten im September unser gemeinsames Kind. Zur Zeit hat mein Freund eine Lohnpfändung in Höhe von ca. 283 €.
Wie verhält sich das dann ab der Geburt unseres Kindes? Verstehen wir das richtig, das er dann laut Pfändungstabelle neben dem Unterhalt fürs Kind nur noch den Beitrag für eine unterhaltspflichtige Person von ca. 17 € zu zahlen hat?
Wie muß er dann am besten vorgehen bzw. die Geburt seines Kindes melden?
LG wirbelwind38
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Hallo,
ja jedenfalls schon mal dann die Geburtsurkunde beim Arbeitgeber vorlegen und natürlich auch TH und ggfs. das Gericht darüber informieren.
Pfändungstabelle schaust Du eben Nettoeinkommen + 1 unterhaltspflichtige Person.
Ansonsten wünsche ich Euch für die weitere Zukunft alles Gute und wenige schlaflose Nächte :wink:
LG
MissTraut
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...und während des Mutterschutzes ist er auch der Mutter zu Unterhalt verpflichtet. :wink:
Während der Elternzeit könnte man, wenn wenig Elterngeld fließt ev. auch einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze stellen.