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Autor Thema: Lohnpfändung,Lohnabtretung???????????  (Gelesen 4350 mal)

zehos

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Lohnpfändung,Lohnabtretung???????????
« am: 03. Februar 2009, 16:48:11 »

Hallo
Ist eine Lonhpfändung und Lohnabtretung das gleiche oder beides verschieden?Weil die Kreditbank wo wir
unseren Kredit haben uns ein schreiben geschickt hat wo beides drin steht.Heisst vielleicht Lohnabtretung
das der ganze Lohn weggenommen wird?oooh mann sch...........e ich weiss nicht mehr weiter.Und wie ist es
wenn man bei mehreren Banken Kredit hat und alle pfänden wollen?



                                                                                                      MFG zehos
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paps

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Re: Lohnpfändung,Lohnabtretung???????????
« Antwort #1 am: 03. Februar 2009, 17:26:52 »

Die Lohnabtretung ist ein Sicherheit für das Kreditinstitut.
Sie wird meist erst bei Zahlungsunstimmigkeiten offengelegt.
Liegen beim Arbeitgeber mehrere Lohnabtretungen vor, so wird zunächst die als erste offengelegte Abtretung bedient.
Offengelegte und berechtigte Lohnabtretungen werden in den ersten 2 Jahren des Insolvenzverfahrens bevorzugt behandelt.

Die Lohnpfändung ist ein Vollstreckungsmittel. (ähnlich wir Kontopfändung)
Diese kann jeder Gläubiger beantragen.
Lohnpfändungen enden mit Eröffnung der Insolvenz.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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zehos

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Re: Lohnpfändung,Lohnabtretung???????????
« Antwort #2 am: 03. Februar 2009, 17:48:25 »

Danke Paps,
eine frage noch,ich hoffe doch es wird  bei einer Lohnabtretung
auch nur der Pfändbare betrag aus dem Lohn genommen


LG zehos
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paps

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Re: Lohnpfändung,Lohnabtretung???????????
« Antwort #3 am: 03. Februar 2009, 18:02:28 »

Ja. Dre Arbeitgeber soolte wissen wie er mit der Lohnpfändungstabelle umzugehen hat.
Guckst du links.
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nicky

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Re: Lohnpfändung,Lohnabtretung???????????
« Antwort #4 am: 30. April 2009, 10:42:27 »

"Pfändbarer Betrag aus dem Lohn" würde ja dann wie folgt heißen:

Beispiel: ich erhalte 1307,80 € (abzüglich meiner privaten Krankenvers. ) also minus 141,80€, bleiben noch 1166,00 € Rest, und lt. Pfändungstabelle (1160,00 bis 1169,99) sind das 122,40 € (weil ich einen 1Personen-Haushalt habe)

Stimmt das so?

Und wenn das jetzt mehrere Gläubiger machen, sagen wir 6 Leute, dann müsste man diesen pfändbaren Teil durch 6 teilen, macht pro Nase dann 20,40 €. Seh ich das richtig?

Gruß nicky

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Schönen Gruß
 

Spike

Re: Lohnpfändung,Lohnabtretung???????????
« Antwort #5 am: 30. April 2009, 11:54:16 »

Hi Nicki,

ob der Betrag auf die Gläubiger aufgeteilt wird oder es eine Reihenfolge gibt, welcher Gläubiger zuerst bedient wird weiß ich nicht.

Fakt für dich ist, du zahlt  " nur " 122,40 Euro egal wieviele Gläbiger es sind.

Allerdings weiß ich nicht ob von deinen 1307.80 oder erst nach abzug der Krankenversicherung 1166,00 Euro der Pfändbare betrag abgeführt wird, das müßte mal jemand anders beantworten.



MfG
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paps

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Re: Lohnpfändung,Lohnabtretung???????????
« Antwort #6 am: 30. April 2009, 16:57:44 »

@nicki.
die Berechnung ist richtig.
Allerdings werden Pfändungen und Abtretungen durch den Arbeitgeber nicht nebeneinander sondern nach der Reihenfolge des Eingangs bedient.
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Feuerwald

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Re: Lohnpfändung,Lohnabtretung???????????
« Antwort #7 am: 01. Mai 2009, 13:05:37 »


werden mehrere Lohnabtretung offengelegt, so ist immer die älteste Abtretung zu bedienen. Anders bei Lohnpfändungen, da ist es in der Tat so,  wer zu erst kommt, kassiert zu erst (Windhundprinzip).

Treffen Lohnabtretung und Lohnpfändung zusammen, kommt es ebenso nicht auf den Zeitpunkt der Pfändung sondern auf das Datum der Abtretung an. Ist die Abtretung älter als die Pfändung, kann selbst eine bereits ausgebrachte Pfändung durch nachträgliche Offenlegung der Abtretung ausgehebelt werden. Die Abtretung hat sozusagen das ältere Recht am pfändbaren Lohn.

Zu erwähnen ist noch: Die Lohnabtretung kann im Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein (geht auch für die Zukunft). Dadurch ist die Abtretung faktisch wertlos. Eine Lohnpfändung kann hingegen nicht vertraglich ausgeschlossen werden. 

Lohnabtretungen sind m.E. ein Relikt aus Urzeiten und stellen keine wirklich Sicherheit mehr dar.

 
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