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Autor Thema: Lohnpfändung und überzogenes Girokonto...  (Gelesen 1922 mal)

MissyD

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Lohnpfändung und überzogenes Girokonto...
« am: 23. Januar 2012, 09:57:50 »

Hallo.

Ich hoffe bei euch vielleicht einen kleinen Rat zu finden.

Ich habe ziemlich hohe Schulden. So an die 30.000 Euro.
Diese setzen sich zusammen aus verschiedenen Krediten. Zum einen habe ich einen laufenden Kredit bei meiner Hausbank den ich mit einer Rate von ungefähr 420 Euro im Monat abbezahle.
Ich habe einen Dispokredit auf meinem Konto von 1.500 Euro welcher komplett ausgereizt bzw. sogar überzogen ist, und das nicht zu knapp.
Ich bin Anfang des Jahres aus meiner Wohnung per Räumungsklage geflogen, da ich meine Miete nicht mehr zahlen konnte, und mußte deshalb auch schon eine EV unterschreiben.

Im April letzten Jahres hab ich dann den blöden Fehler gemacht einen weiteren Kredit bei einer anderen Bank ohne Schufa aufzunehmen von ca. 4000 Euro. Ich weiß dass es blöd gewesen ist, da man seine Svhulden nicht mit weiteren Krediten ausgleichen sollte. Ich bin kurz nach Abschluß umgezogen, habe der Kreditbank auch meine neue Adress mitgeteilt. (Bei Abschluß habe ich wieder bei meinen Eltern gewohnt.) Leider hat das mit der Ummeldung bei der Bank wohl nicht so hingehauen.
Wie auch immer, ich hatte einen Dauerauftrag für die Ratenzahlung angelegt, nur leider hat meine Bank diesen zweimal mangels Deckung nicht eingelöst. Dies habe ich zu spät gesehen und als ich dann die raten nachbezahlen wollte, war nicht mehr genung auf dem Konto.

Gleichzeitig schrieb ich die Kreditbank an, bekam aber keine Antwort. Diese bekam ich dann im Oktober durch ein Schreiben meines Arbeitgebers, indem mir mitgeteilt wurde, dass eine Lohnabtretung eingegangen wäre. Bei meinem Nettoeinkommen von 1355 € beträgt dies 224,78 €. Allerdings habe ich ein variables Nebengeld jeden Monat so dass sich mein Nettoeinkommen zwischen 1400 und 1650 Euro bewegt. Dadurch werden mir jetzt nicht nur die 224 € sondern knapp 500 Euro im Monat abgezogen. Und das obwohl ich voeher eine Kreditrate von 106 € hatte.

Jetzt habe ich diesen Monat knapp 1150 Euro ausgezahlt bekommen. Mein Konto ist allerdings mit 2500 überzogen. Das heißt ich habe knapp 150 Euro bis mein Dispo ausgereizt ist und an die ich überhaupt als Bargeld rankommen würde. Ich kann meiner Mitbewohnerin die Miete nicht geben und weiß auch sonst nicht wie ich meine Rechnungen bezahlen soll.

Gibt es irgendeine Möglichkeit da wieder einigermaßen rauszukommen? Ich meine gegen eine laufende Lohnpfändung kann man ja nichts machen, oder?

Ich hoffe irgendjemand weiß Rat.
Gespeichert
 

Insoman

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Re: Lohnpfändung und überzogenes Girokonto...
« Antwort #1 am: 24. Januar 2012, 13:40:05 »

Zitat
Gibt es irgendeine Möglichkeit da wieder einigermaßen rauszukommen?
Schwierig..

..wahrscheinlich hat die Bank die drohende Offenlegung der Abtretung auch ordnungsgemäß angekündigt..?
Jedenfalls hätte ein entsprechendes Schreiben an die letztbekannte Adresse (bei den Eltern?) gehen müssen.
Ausgehend von ihrer Schilderung muss ich allerdings annehmen, dass Sie sich einfach nicht ausreichend gekümmert haben.
Die Folgen dieser Vogel-Strauss-Politik spüren Sie jetzt in aller Härte..
Das Einzige, was jetzt noch helfen könnte, wäre ein Appell an die Menschlichkeit/Verhältnismäßigkeit.
Versuchen Sie nochmals schriftlich Kontakt aufzunehmen.
Beschreiben Sie die entstandene Notsituation in aller Offenheit.
Machen Sie den Menschen der Kreditbank (ja, tatsächlich sitzen dort auch Menschen) deutlich, dass ihre anderen Verträge platzen, wenn Sie den finanziellen Knebel nicht lösen. Immerhin hat die Bank ja schon eine schöne Summe einziehen können.
Weisen Sie noch einmal explizit darauf hin (auch wenn das natürlich bekannt ist..) dass eine zurückgezogene Abtretung jederzeit wiedervorgelegt werden kann, wenn die Raten nicht pünklich entrichtet werden. Da der Kredit wohl von Seiten der Bank gekündigt ist, würden Sie eine neue Rückzahlungvereinbarung treffen müssen. Bieten Sie eine monatliche Summe an, die über der ursprünglichen Kreditrate liegt.
Sie müssen wirklich alle Register ziehen, auch die Schilderung einer psychischen Notlage kommt in Betracht.
Dann gibt es eine minimale Chance, dass man ein Einsehen mit Ihnen hat.

Rechtsansprüche Ihrerseits sehe ich nicht..
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

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