Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Emanuel Schmidt am 24. Januar 2013, 10:06:49
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Hallo, schön, dass es solch ein Forum hier gibt und schon mal Danke im Vorraus.
Ich bin neu hier und seit Juni 2012 im Verbraucherinsolvenzverfahren. Ich habe einen Halbtagsjob und verdiene unterhalb bzw. genau an der Pfändungsgrenze.
Nun wollte ich meine lohnsteuerklärung abgeben und habe erfahren, dass die gesamte Lohnsteuer aus 2012 an den insolvenzverwalter geht. Ist das so richtig? Auch die Lohnsteuer vor Juni 2012? Für mich ergibt sich nämlich folgendes Problem. Für die Ausübung meines Jobs ist ein privater PKW erforderlich, nun stehen Steuern Tüv und eine größerer Reparatur an, die ich von meinem Geld nicht bezahlen kann somit hatte ich gehofft, dass ich einen Teil des Lohnsteuerjahresausgleich behalten kann.
LG
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Ist das so richtig?
- so ist es
Auch die Lohnsteuer vor Juni 2012?
- ja, die auch.
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Vielen dank für die schnelle Antwort!! LG