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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Lohnsteuererstattung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld  (Gelesen 3248 mal)

mitschiii

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Lohnsteuererstattung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
« am: 02. Mai 2009, 15:26:32 »

Hallo,

mal eine Frage: bei mir steht wahrscheinlich eine Insolvenz bevor. Wer bekommt denn die Erstattung der Lohnsteuer, sowie wie läuft es beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld ab, darf man da was einbehalten?

Danke für Antworten.

Grüsse
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Lohnsteuererstattung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
« Antwort #1 am: 02. Mai 2009, 16:57:31 »

Hallo,

Lohnsteuer geht an den TH und Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach Pfändungstabelle. Aber da gibts irgendwelche Sonderregeln zu denen ich nix sagen kann. Da müssen die Anderen ran.
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foxtra

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Re: Lohnsteuererstattung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
« Antwort #2 am: 02. Mai 2009, 19:33:21 »

Steuererstattungen gehen m.W. nur während des laufenden Insolvenzverfahrens an den IV. Nach Erreichen der WVP gehören die Erstattungen Ihnen. Also mit dem Antrag noch ein wenig warten...  :whistle:

Zum Thema Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Da gibt es Einträge genügend im Forum. Einfach mal bei der Suche entsprechend eingeben.

Gesetzlich:

§ 850a ZPO:

Unpfändbare Bezüge
Unpfändbar sind

1.    zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;
2.    die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
3.    Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
4.    Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;
5.    Heirats- und Geburtsbeihilfen, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Heirat oder der Geburt entstandenen Ansprüche betrieben wird;
6.    Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge;
7.    Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen;
8.    Blindenzulagen.

LG

Foxtra
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mitschiii

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Re: Lohnsteuererstattung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
« Antwort #3 am: 05. Mai 2009, 14:08:26 »

Hallo,

danke für Eure Antworten erstmal.

Dann hätte ich noch ein paar Fragen, weil ich grad am Überlegen bin...

Habe gerade einen außergerichtlichen Einigungsversuch gemacht: Angebot für alle Gläubiger war 5000,- Euro,
der Deal würde aber auf ca 6600,- laufen, da die Banken für sich nachbesserten.
Meint ihr man kann das nochmal senken? Könnte nur ca 5500,- Euro aufbringen im Moment oder besteht da weiter keine Chance?

Die Summen sind ungefähr Kredit bei Barclay ca 5.500,- würden ca 1600,- haben wollen.
                                                                         Citibank ca 10.500,- würden ca 4000,- haben wollen.
                                                                         Girokonto ca 3000,- würden ca 1000,- haben wollen.

Beim außergerichtlichen ergleich haben wir nicht die weiteren familiären Gläubiger angegeben. Dort belaufen sich die Schulden auf
ca 15.000,- Euro.

Meint ihr, dass es da Sinn macht nochmal zu verhandeln, weil am liebsten wäre mir ein dieser vergleich, aber eben nicht möglich zu denen ihren vorschlägen?

Und noch eine weitere Frage: Beim Ausgleich habe ich dieses Jahr ziemlich iel Geld rausbekommen für letztes Jahr ca 2.500,- Euro. Ungefähr dieser Betrag wird es nächstes Jahr wieder sein, ielleicht auch nur ca 1.500,- Euro. Wenn ich dann nächstes Jahr diesen Ausgleich mache u es kommt zu keiner Einigung, dann kann ich dieses Geld behalten, wenn das W P läuft?
Würde nämlich gern dann dieses Geld meinen Familienangehörigen geben, weil mir diese Schulden sehr am Herzen liegen! Aber sie würden auch in die Masse mit aufgenommen werden...

Funktioniert das so einfach?

Grüsse
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mitschiii

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Re: Lohnsteuererstattung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
« Antwort #4 am: 06. Mai 2009, 12:31:20 »

hallo,

kann mir jemand bitte meine fragen beantworten, weil ich hab morgen termin beim anwalt. danke.

grüsse
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paps

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Re: Lohnsteuererstattung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
« Antwort #5 am: 06. Mai 2009, 23:29:02 »

Grundsätzlich ist ein "Nachverhandeln" immer möglich.
Es kommt nur darauf an, den Gläubigern die Nachteile aufzuzeigen, wenn sie auf ihrer jetzigen Position beharren.

Ihre Verwanten dürfen Sie in einer möglichen InsO natürlich nicht gesondert bezahlen und auf keinen Fall (!!!) außen vor lassen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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mitschiii

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Re: Lohnsteuererstattung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
« Antwort #6 am: 06. Mai 2009, 23:36:18 »

Hallo,

danke Paps. Ich zahle jetzt seit ca Anfang Januar keine Schulden mehr ab und habe dadurch ein kleines Geld angespart und zu diesem meinen Steuererstattung erhalten. Darf ich dieses Geld meinen Familienangehörigen geben? oder bekomme ich da dann Probleme?

Bei einer möglichen Inso werde ich sie klar mit angeben!

mfg
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paps

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Re: Lohnsteuererstattung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
« Antwort #7 am: 06. Mai 2009, 23:51:09 »

Sie dürfen vor der Inso machen was Sie für richtig halten.
Es gibt da keine Bevorzugung.
Wollen Sie die Verwandten raushalten, sollten Sie vorab versuchen die Schulden bei diesen zu tilgen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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