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Autor Thema: Mahngebühren und -frequenz bei einem Versorgungsunternehmen  (Gelesen 2534 mal)

nixnutzwutz

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Hallo allerseits!

Hat einer von Euch eine Ahnung, inwieweit es rechtens ist, wenn ein Energieversorgungsunternehmen einen Zahlungsrückstand von 53,- Euro in einer Regelmäßigkeit von 14 Tagen in Höhe von 11,- Euro anmahnt?? Also alle 14 Tagen mal eben 11 Euro "produziert" - eine Gelddruckmaschine ohne Ende. Gibt es hier festgelegte Zeiträume, oder könnte theoretisch jeden Tag mit 11 Euro angemahnt werden? Ist das echt noch rechtens??? Wucher ist doch noch ein feiner Ausdruck dafür, oder????  :fuchsteufelswild:

Wäre schön, wenn einer was dazu wüßte.

Schönen Abend allerseits!

P.S.: Bitte keinen Kommentar in Richtung "Zahl doch, dann ist Ruhe" - weiß ich selbst, aber können vor Lachen...
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smallville

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Re: Mahngebühren und -frequenz bei einem Versorgungsunternehmen
« Antwort #1 am: 21. Oktober 2008, 21:31:33 »

Hi,

leider kann ich Dir Deine Frage nicht beantworten, hatte aber selbst mal einen ähnlichen Fall.

Auch Stromversorger (der von der Stadt direkt - also nicht yellow oder sowas)

Ich hatte eine Jahresendabrechnung, welcher ich aber in ihrer Höhe widersprochen habe.

Habe aber mtl. den Abschlag angewiesen.

Dann erfolgte genau das von Dir beschriebene Prozedere

Alle 14 Tage Mahnung mit extrem hohen Mahngebühren.

Nachdem sie mir die Versorgung lahmlegen wollten rief ich an und es hieß ich sei im Rückstand.

Wie das sein könne, da ich einen Dauerauftrag mtl. habe?

Jaaaa, und da kam raus, die Freunde haben meine mtl. Abschläge immer schön auf die Jahresabrechnung verrechnet.
Und so hinkte ich dann irgendwann hinterher mit den Abschlägen und die Jahresrechnung war bezahlt.

Dann gab es von mir einen bitterbösen Brief, dass nicht verrechnet werden darf auf eine von mir widersprochene Forderung...tja und dann kam auch irgendwann das Insolvenzverfahren.

Der Hit war, dass die Institution ihre Forderung nicht mal zur Tabelle angemeldet hat.

Mit welcher Forderung bist Du im Rückstand?
Mtl. Abschlag?

Stoppen kannst Du das m.E. nur (da diese Briefe automatisiert rausgehen) wenn Du mit denen sprichst und ggf. Ratenzahlung vereinbarst.

Sprich: Du hast theoretisch mtl. Abschlag von 50 Euro und Du bietest an ab jetzt mtl. 60 zu bezahlen bis die 53 Euro getilgt sind.
Somit wird das Mahnverfahren ausgesetzt.

Ansonsten erhöht es sich immer weiter und ist soweit ich weiß auch legal und rechtens.

Aber vielleicht weiß hier noch jemand mehr dazu.

lg
small
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Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 
 

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