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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: mehrere Gläubiger  (Gelesen 3289 mal)

marionette

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mehrere Gläubiger
« am: 14. August 2012, 15:48:54 »

Hallo,

ich lebe in einer 3er WG, wir stehen alle als Hauptmieter im Mietvertrag. Vor 2 Monaten stellte sich heraus, dass unser neuer Mitbewohner (Einzug Dez 2011) von Anfang an seinen Mietanteil nicht bezahlt hat. Da wir alle Hauptmieter sind haften wir auch gemeinschaftlich für diese Schulden. Es wurde eine Ratenvereinbarung getroffen, die unser Mitbewohner mit Hilfe seiner Eltern bis jetzt erfüllen konnte.
Die Schulden betragen derzeit 2000 Euro. Die monatliche Tilgung beträgt 225 Euro.

Er ist Student, macht ein Fernstudium und hat daher kein Anrecht auf Bafög, Studienkredite usw., er arbeitet stundenweise in einem Callcenter, verdient monatlich jedoch nicht mehr als 100-200 Euro.
Leider haben wir davon auch erst vor kurzem erfahren, als er in unserer WG vorstellig wurde erzählte er uns von einem Dualen Studium und einem monatlichen Nettoeinkommen von 800 Euro.

Heute Morgen stand auf einmal eine Gerichtsvollzieherin an der Tür. Sie hatte einen Vollstreckungsbescheid von einem Fernstudienanbieter (es handelt sich hierbei um einen anderen Anbieter, er hat wohl vor seinem aktuellen Fernstudium schon bei einem anderen Anbieter ein Fernstudium angefangen). Besagter "Schuldenmieter" war nicht zu Hause, obwohl er laut der Gerichtsvollzieherin über den Termin informiert wurde (er ist schon seit dem Wochenende bei seinen Eltern, nun weiß ich auch warum).

Ich habe schon befürchtet, dass unsere Vermieterin nicht die einzige Gläubigerin sein wird, er bekommt schon länger mehr als einmal pro Woche Post von diversen Anwälten und es ist wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit bis noch weitere Zwangsvollstreckungen auf ihn ausgeübt werden.

Meine Frage wäre nun: Wer bekommt in diesem Fall zu erst sein Geld? Kann ihm das Geld zur Tilgung der Mietschuld genommen werden um die Forderungen aus der Zwangsvollstreckung zu bedienen?

Danke schon mal.
Viele Grüße
marionette
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nix-mit-inkasso

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Re: mehrere Gläubiger
« Antwort #1 am: 15. August 2012, 13:54:22 »

Hallo,

ich lebe in einer 3er WG, wir stehen alle als Hauptmieter im Mietvertrag. Vor 2 Monaten stellte sich heraus, dass unser neuer Mitbewohner (Einzug Dez 2011) von Anfang an seinen Mietanteil nicht bezahlt hat. Da wir alle Hauptmieter sind haften wir auch gemeinschaftlich für diese Schulden. Es wurde eine Ratenvereinbarung getroffen, die unser Mitbewohner mit Hilfe seiner Eltern bis jetzt erfüllen konnte.
Die Schulden betragen derzeit 2000 Euro. Die monatliche Tilgung beträgt 225 Euro.

Er ist Student, macht ein Fernstudium und hat daher kein Anrecht auf Bafög, Studienkredite usw., er arbeitet stundenweise in einem Callcenter, verdient monatlich jedoch nicht mehr als 100-200 Euro.
Leider haben wir davon auch erst vor kurzem erfahren, als er in unserer WG vorstellig wurde erzählte er uns von einem Dualen Studium und einem monatlichen Nettoeinkommen von 800 Euro.

Heute Morgen stand auf einmal eine Gerichtsvollzieherin an der Tür. Sie hatte einen Vollstreckungsbescheid von einem Fernstudienanbieter (es handelt sich hierbei um einen anderen Anbieter, er hat wohl vor seinem aktuellen Fernstudium schon bei einem anderen Anbieter ein Fernstudium angefangen). Besagter "Schuldenmieter" war nicht zu Hause, obwohl er laut der Gerichtsvollzieherin über den Termin informiert wurde (er ist schon seit dem Wochenende bei seinen Eltern, nun weiß ich auch warum).

Ich habe schon befürchtet, dass unsere Vermieterin nicht die einzige Gläubigerin sein wird, er bekommt schon länger mehr als einmal pro Woche Post von diversen Anwälten und es ist wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit bis noch weitere Zwangsvollstreckungen auf ihn ausgeübt werden.

Meine Frage wäre nun: Wer bekommt in diesem Fall zu erst sein Geld? Kann ihm das Geld zur Tilgung der Mietschuld genommen werden um die Forderungen aus der Zwangsvollstreckung zu bedienen?

Danke schon mal.
Viele Grüße
marionette


Hallo

Dem "Typen" hät ich aber spätestens jetzt gezeigt, wo die Harke hängt.
Und 3er WG? Wem gehört was?
Das sollte schnell geklärt werden. Ganz schnell.

Setzt dem eine Frist von 14 Tage, wie er sich das nun weiter vorstellt. "KEINE DISKUSSION". Das ist nur Zeitverschwendung, zu mal er von Beginn an keine anteilig Miete gezahlt hat.

Das Verhalten würde ich sogar als arglistige Täuschung ansehen.

Wenn er nicht einlenkt, schmeißt seinen Kram raus und tauscht die Schlösser in Abstimmung mit dem Vermieter aus.

Gruß
Nix mit Inkasso
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Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen.

Henry Ford
Gründer Ford Motor Company
 

Insokalle

Re: mehrere Gläubiger
« Antwort #2 am: 15. August 2012, 19:38:20 »

Abgesehen davon, dass es unübersichtlich wird, wenn man überflüssigerweise den kompletten Post zitiert, dürfte der Vorschlag auf rechtliche Probleme stoßen.

Bei Pfändungen gilt das Windhundprinzip oder auch Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Allerdings scheint der Kollege ja mit seinem Verdienst unterhalb der Pfändungsgrenze zu liegen. Die Ratenzahlung könnte er also theoretisch einhalten. Bei Zahlungsstockung wäre ein Gespräch angebracht. Vielleicht sollte er von sich aus den Mietvertrag kündigen. Oder man schließt eine ergänzende Vereinbarung: Auszug bei Nichteinhaltung der Ratenzahlung o.ä.


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marionette

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Re: mehrere Gläubiger
« Antwort #3 am: 16. August 2012, 01:29:20 »

Danke für Eure Antworten.

er hat bereits einer Kündigung zugestimmt, wirksam ab dem 01.10. Wir haben ihm damals versprochen über einen Widerruf der Kündigung nachzudenken, sollte er in den kommenden 3 Monaten alle Zahlungen fristgemäß und widerstandslos leisten.
(Das Auftauchen der Gerichtsvollzieherin ist dabei nur die Spitze des Eisbergs, in den letzten 2 Monaten sind zuviele Lügen erzählt und aufgedeckt worden, als dass ein Widerruf diskutabel wäre)

Wenn er unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, wird sein Konto dann auch gepfändet?

Was meint ihr, wo würde die Pfändungsgrenze bei ihm liegen?

Wie lange dauert so ein "Pfändungszeitraum" an?

Da er ohne die Hilfe seiner Eltern die Miete + Tilgungsrate nicht bedienen kann, habe ich ihm "vorgeschlagen" dass das seine Eltern das Geld direkt an die Hausverwaltung überweisen und somit nicht mehr auf seinen Konten auftaucht. Allerdings weigert er sich.

Seit heute weiß ich, dass die Gerichtsvollzieherin nicht zum ersten Mal hier war. Da ich diese Woche Urlaub habe, war es reines Glück, dass sie mich angetroffen hat und ich somit überhaupt davon erfahren habe.

Leider haben wir es bei ihm mit einem Fall von mutwilliger Verschuldung zu tun. Er hat bereits bei mehreren Fernunis Schulden, bei der Deutschen Bahn, bei Banken (seriös), Kreditinstituten (unseriös), onlineshops.... Er informiert sich momentan über eine nächste Fernuni, angeblich tauge die jetzige Fernuni überhaupt nichts und er ist mit dem Niveau nicht zufrieden. Es wird wohl eher so sein, dass sie ihm bald den Zugang sperren, weil er auch dort nicht bezahlt.

Der Junge ist 24 Jahre alt, wohnt seit 2 Jahren nicht mehr bei seinen Eltern und allen Anschein nach ist er bald ein Fall für die Privatinsolvenz. Da fehlen mir leider die Worte. Zumal er sich, mehr und mehr verschuldet. Er denkt bspw. auch gerade darüber nach seinen Führerschein zu machen, hatte schon Probestunden...dabei fehlt ihm das Geld um was zu essen zu kaufen.

Als die Mietschulden ans Licht kamen und wir von dem Gesamtausmaß noch nichts geahnt haben, haben wir noch freundschaftlich mit ihm geredet, im Vorschläge gemacht, wie man die Schulden beseitigen kann. Wir gingen damals davon aus, dass er in diese Sache hineingeschlittert ist. Er hat damals gerade seinen Job im Callcenter angetreten, aber nur an 2 Tagen die Woche. Er versprach das ganze auf einen 800 Euro Job auszuweiten, angeblich wäre das ohne Probleme möglich. Er hat uns ständig davn erzählt, dass er nun wie wahnsinnig arbeiten würde. Das Ergebnis dieses wahnsinnigen Aufwandes waren 130 Euro (Stundenlohn von 7 euro netto). Der einzige Grund warum der eine Fernuni besucht ist, dass man da nicht hin muss, Fernstudium bedeutet 24h am Tag gammeln (er geht noch nicht mals auffällig oft aus, er hängt meistens den ganzen Tag in seinem Zimmer und schläft oder schaut TV).
« Letzte Änderung: 16. August 2012, 01:41:54 von marionette »
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Insokalle

Re: mehrere Gläubiger
« Antwort #4 am: 16. August 2012, 11:34:59 »

Wenn er unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, wird sein Konto dann auch gepfändet?

- ja, davon muss man ausgehen, weil der Gläubiger nicht weiß, wie hoch ein mögl. Guthaben ist, was dort so eingeht usw.


Was meint ihr, wo würde die Pfändungsgrenze bei ihm liegen?

- Pfändungsgrenze beim Einkommen bei keiner Unterhaltspflicht ca. 1.000,00 € monatlich, s. Pfändungstabelle.


Wie lange dauert so ein "Pfändungszeitraum" an?

- Bis die Forderung bezahlt ist. Oder er sich mit dem Gläubiger irgendwie einigt.


Da er ohne die Hilfe seiner Eltern die Miete + Tilgungsrate nicht bedienen kann, habe ich ihm "vorgeschlagen" dass das seine Eltern das Geld direkt an die Hausverwaltung überweisen und somit nicht mehr auf seinen Konten auftaucht. Allerdings weigert er sich.

- Ein guter Vorschlag. Bei einer Kontopfändung dürfte eine Verfügung schwerfallen, wenn er nicht gerade ein P-Konto hat.

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marionette

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Re: mehrere Gläubiger
« Antwort #5 am: 16. August 2012, 15:37:47 »

Danke dir.

Ich hoffe ich kann ihn dazu bewegen, dass seine Eltern die Zahlung direkt vornehmen.

Mittlerweile ist er dazuübergangen die Zwangsvollstreckung als großes Missverständnis hinzustellen. Die Forderungen wären vor allen Mahnungen längst von ihm bezahlt worden. Gerichtsvollzieher seit 3 Tagen nicht erreichbar, Beleg über die Zahlungen nicht auffindbar  :uneinsichtig:

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