"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Mein Gehalt wurde zuviel gefandet  (Gelesen 4084 mal)

Smeher

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Mein Gehalt wurde zuviel gefandet
« am: 01. Juli 2008, 10:53:07 »

Mein Arbeit gegeber ( leifirma) hat meine gläubiger zuviel überwiessen und weigersich zu koregieren das ihr ein bild habt
ich habe eine unterhaltpfischtige person und laut §850 a dürften sie nur 150€ pfanden und die haben 850€ gepfandet ich weiss nicht was ich tun soll mit dem rest zum sterben zuviel und ...... :cry:
hilfe hilfe  :Oh_no:
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Mein Gehalt wurde zuviel gefandet
« Antwort #1 am: 01. Juli 2008, 20:07:11 »

den Arbeitgeber unter Fristsetzung schriftlich auffordern gemäß Pfändungstabelle das restliche Gehalt auszuzahlen.

Ist es möglicherweise eine Pfändung aus offenen Unterhaltsforderunegen?
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Mein Gehalt wurde zuviel gefandet
« Antwort #2 am: 01. Juli 2008, 21:19:44 »

"hilfe hilfe "

öhm,
wie hoch war denn das Nettoarbeitseinkommen? Wieso weisen Sie auf § 850a ZPO hin ?

Ferner, was für eine Pfändung liegt denn vor? Gewöhnliche Forderungspfändung oder evtl. eine aus einem Delikt (vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung) bzw. - wie Paps schon schreibt - eine Unterhaltsforderungen ?

Gruss
Feuerwald
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Mein Gehalt wurde zuviel gefandet
« Antwort #3 am: 01. Juli 2008, 21:21:02 »

"ich habe eine unterhaltpfischtige person"

... und hat diese Person ggf. eigene Einkünfte?
Was steht denn im Pfändungs/Überweisungsbeschluss?
 
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Smeher

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Mein Gehalt wurde zuviel gefandet
« Antwort #4 am: 07. Juli 2008, 23:34:47 »

Das ist eine gewönliche Pfandung und keine unterhalts pfandung ich habe jetzt ist ermein Ermaliger arbeitgeber eine Frist gesetz aber rejagirt nicht und was nun ? :dntknw:
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Mein Gehalt wurde zuviel gefandet
« Antwort #5 am: 08. Juli 2008, 19:50:26 »

schriftlich erinnern ; 1 Woche Frist; rechtliche schritte androhen.

Nach der Woche + 2 Tage zum Anwalt für Arbeitsrecht oder Gewerkschaft.
Wenn Sie es sich zutrauen, können Sie auch direkt beim Arbeitsgericht vorsprechen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz