Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Smeher am 01. Juli 2008, 10:53:07

Titel: Mein Gehalt wurde zuviel gefandet
Beitrag von: Smeher am 01. Juli 2008, 10:53:07
Mein Arbeit gegeber ( leifirma) hat meine gläubiger zuviel überwiessen und weigersich zu koregieren das ihr ein bild habt
ich habe eine unterhaltpfischtige person und laut §850 a dürften sie nur 150€ pfanden und die haben 850€ gepfandet ich weiss nicht was ich tun soll mit dem rest zum sterben zuviel und ...... :cry:
hilfe hilfe  :Oh_no:
Titel: Re: Mein Gehalt wurde zuviel gefandet
Beitrag von: paps am 01. Juli 2008, 20:07:11
den Arbeitgeber unter Fristsetzung schriftlich auffordern gemäß Pfändungstabelle das restliche Gehalt auszuzahlen.

Ist es möglicherweise eine Pfändung aus offenen Unterhaltsforderunegen?
Titel: Re: Mein Gehalt wurde zuviel gefandet
Beitrag von: Feuerwald am 01. Juli 2008, 21:19:44
"hilfe hilfe "

öhm,
wie hoch war denn das Nettoarbeitseinkommen? Wieso weisen Sie auf § 850a ZPO hin ?

Ferner, was für eine Pfändung liegt denn vor? Gewöhnliche Forderungspfändung oder evtl. eine aus einem Delikt (vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung) bzw. - wie Paps schon schreibt - eine Unterhaltsforderungen ?

Gruss
Feuerwald
Titel: Re: Mein Gehalt wurde zuviel gefandet
Beitrag von: Feuerwald am 01. Juli 2008, 21:21:02
"ich habe eine unterhaltpfischtige person"

... und hat diese Person ggf. eigene Einkünfte?
Was steht denn im Pfändungs/Überweisungsbeschluss?
 
Titel: Re: Mein Gehalt wurde zuviel gefandet
Beitrag von: Smeher am 07. Juli 2008, 23:34:47
Das ist eine gewönliche Pfandung und keine unterhalts pfandung ich habe jetzt ist ermein Ermaliger arbeitgeber eine Frist gesetz aber rejagirt nicht und was nun ? :dntknw:
Titel: Re: Mein Gehalt wurde zuviel gefandet
Beitrag von: paps am 08. Juli 2008, 19:50:26
schriftlich erinnern ; 1 Woche Frist; rechtliche schritte androhen.

Nach der Woche + 2 Tage zum Anwalt für Arbeitsrecht oder Gewerkschaft.
Wenn Sie es sich zutrauen, können Sie auch direkt beim Arbeitsgericht vorsprechen.