Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Smeher am 01. Juli 2008, 10:53:07
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Mein Arbeit gegeber ( leifirma) hat meine gläubiger zuviel überwiessen und weigersich zu koregieren das ihr ein bild habt
ich habe eine unterhaltpfischtige person und laut §850 a dürften sie nur 150€ pfanden und die haben 850€ gepfandet ich weiss nicht was ich tun soll mit dem rest zum sterben zuviel und ...... :cry:
hilfe hilfe :Oh_no:
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den Arbeitgeber unter Fristsetzung schriftlich auffordern gemäß Pfändungstabelle das restliche Gehalt auszuzahlen.
Ist es möglicherweise eine Pfändung aus offenen Unterhaltsforderunegen?
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"hilfe hilfe "
öhm,
wie hoch war denn das Nettoarbeitseinkommen? Wieso weisen Sie auf § 850a ZPO hin ?
Ferner, was für eine Pfändung liegt denn vor? Gewöhnliche Forderungspfändung oder evtl. eine aus einem Delikt (vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung) bzw. - wie Paps schon schreibt - eine Unterhaltsforderungen ?
Gruss
Feuerwald
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"ich habe eine unterhaltpfischtige person"
... und hat diese Person ggf. eigene Einkünfte?
Was steht denn im Pfändungs/Überweisungsbeschluss?
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Das ist eine gewönliche Pfandung und keine unterhalts pfandung ich habe jetzt ist ermein Ermaliger arbeitgeber eine Frist gesetz aber rejagirt nicht und was nun ? :dntknw:
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schriftlich erinnern ; 1 Woche Frist; rechtliche schritte androhen.
Nach der Woche + 2 Tage zum Anwalt für Arbeitsrecht oder Gewerkschaft.
Wenn Sie es sich zutrauen, können Sie auch direkt beim Arbeitsgericht vorsprechen.