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Autor Thema: Mein PKW  (Gelesen 3499 mal)

13tr

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Mein PKW
« am: 17. März 2011, 11:19:01 »

Hallo an alle hier im Forum,
ich bin neu hier und ich denke das sich in den nächsten Wochen viele Fragen stellen werden. Ich hoffe das mir jemand dann hier und da einen guten Tipp geben kann.
Folgende Situation:
Nachdem ich über 12 Jahre selbständig bin wird mich bald die Insolvenzwelle überrollen. Ich habe alles gemacht was mir möglich war um dies zu verhindern aber irgendwann geht´s leider nicht mehr weiter.

Und jetzt habe ich meine erste Frage die ich hier im Forum stellen möchte:
Mein PKW (Kleinwagen, Neupreis ca 14000 Euro) ist über 9 Jahre alt, hat schon über 125000 km hinter sich und ist auch ein Unfallwagen. Der Wert des Fahrzeuges liegt sicher nicht über 2000 Euro (wenn überhaupt). Denkbar ist aber das einer der Gläubiger hartnäckig darauf bestehen wird das mir das Fahrzeug abgenommen wird. Das Fahrzeug ist zum jetzigen Zeitpunkt mein Eigentum und läuft über das Geschäft. Meine Frage: Welche LEGALE Möglichkeiten gibt es um jetzt schon (vor Eröffnung des Insolvenzverfahren) dafür Sorge tragen zu können das das Fahrzeug nicht gepfändet werden kann. Verzichten kann ich aus verschiedenen Gründen auf mein Fahrzeug nicht.

Über jeden Tipp bin ich sehr dankbar.
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horst69

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Re: Mein PKW
« Antwort #1 am: 17. März 2011, 15:34:48 »

Hallo !

Brauchst du das Fahrzeug unbedingt um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten?
Wenn ja, brauchst du dir keine Sorgen machen.

Möglich wäre auch eine Austauschpfändung, ist aber angesichts des Alters und des Wertes unwahrscheinlich!

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13tr

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Re: Mein PKW
« Antwort #2 am: 17. März 2011, 19:07:32 »

....und was wäre wenn ich das Auto mit Kaufvertrag/Rechnung offiziell verkaufe, das Geld aus dem Verkauf vollständig dem Gläubiger zugute kommen lasse, den KFZ-Brief dem Käufer aushändige aber das Fahrzeug gemäß Vereinbarung mit dem Käufer weiter auf meinem Namen angemeldet lasse ?  Wäre das dann eine unanfechtbare Maßnahme ?
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horst69

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Re: Mein PKW
« Antwort #3 am: 17. März 2011, 19:11:57 »

Da stellt sich nur die Frage warum??

Brauchst du das Fahrzeug um in Zukunft deine Brötchen zu verdienen??
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13tr

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Re: Mein PKW
« Antwort #4 am: 18. März 2011, 07:13:40 »

....ob ich das Fahrzeug dringend brauche um Brötchen zu verdienen wird sich erst später herausstellen. Tatsache ist
doch das man das Fahrzeug für alles mögliche benötigt: Zur Fahrt zum Arbeitsplatz, für Einkäufe etc. Wenn man nahezu
"auf dem Land" wohnt und nicht in einer Großstadt ist man ohne PKW doch aufgeschmissen. Abgesehen davon habe ich
Verwandte die sehr weit weg wohnen und ein paar Mal im Jahr besucht werden wollen.
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horst69

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Re: Mein PKW
« Antwort #5 am: 18. März 2011, 08:39:16 »

Da hast du natürlich Recht.
Aber ob du Verwandte hast, die besucht werden wollen,interessiert den IV nicht!
Da du Geschichte so detailiert erklärt hast, denke ich, das du einen "Käufer" hättest!?

Warum meldet er das KFZ nicht gleich auch auf sich an, wäre klüger!

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Paula41

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Re: Mein PKW
« Antwort #6 am: 18. März 2011, 10:35:35 »

Hallo,

ich halte die Ratschläge zur "Verschiebung" von Vermögenswerten, wie sie hier im Zusammenhang mit Fahrzeugen schon öffter vorgekommen sind, für sehr bedenklich.

Wenn der Treuhänder das Kfz nicht ohnehin freigibt, könnte es immernoch ausgelöst werden. Falls der Betrag zu hoch ist, könnte der jetzt bereitstehende Käufer auch ein anderes Fahrzeug kaufen und zur Verfügung stellen. Dann wäre die ganze Sache zwar vermutlich nicht kostenlos aber immerhin legal.

mfg
Paula41
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Schimmelreiter

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Re: Mein PKW
« Antwort #7 am: 18. März 2011, 11:10:52 »

Hallo,

ich halte die Ratschläge zur "Verschiebung" von Vermögenswerten, wie sie hier im Zusammenhang mit Fahrzeugen schon öffter vorgekommen sind, für sehr bedenklich.

Wenn der Treuhänder das Kfz nicht ohnehin freigibt, könnte es immernoch ausgelöst werden. Falls der Betrag zu hoch ist, könnte der jetzt bereitstehende Käufer auch ein anderes Fahrzeug kaufen und zur Verfügung stellen. Dann wäre die ganze Sache zwar vermutlich nicht kostenlos aber immerhin legal.

mfg
Paula41

Ich kann in diesem Fall nix von "Verschiebung" sehen. Der TE schreibt doch ausdrücklich
Zitat
....und was wäre wenn ich das Auto mit Kaufvertrag/Rechnung offiziell verkaufe, das Geld aus dem Verkauf vollständig dem Gläubiger zugute kommen lasse, den KFZ-Brief dem Käufer aushändige aber das Fahrzeug gemäß Vereinbarung mit dem Käufer weiter auf meinem Namen angemeldet lasse ?  Wäre das dann eine unanfechtbare Maßnahme ?
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MfG Schimmelreiter
 

Paula41

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Re: Mein PKW
« Antwort #8 am: 18. März 2011, 13:33:54 »

Hallo,

das habe ich ihm auch keinesfalls unterstellt!

Ich habe nur festgestellt, dass das hier ein Vorschlag wäre
Warum meldet er das KFZ nicht gleich auch auf sich an, wäre klüger!


Und das kann auch in die Hose gehen, wenn es im Antrag nicht angegeben wird. Wenn es angegeben wird, ist es anfechtbar. Man muss sich also dieses Risikos bewusst sein und dann eine Entscheidung treffen.

mfg
Paula41
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13tr

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Re: Mein PKW
« Antwort #9 am: 19. März 2011, 08:31:15 »

Hallo,
danke für Eure Hinweise und Tipps. So wie es aussieht bleibt mir wohl nichts anderes übrig als zu hoffen dass man mir
diesen alten Wagen nicht wegnimmt (auch wenn er vorher verkauft wurde).
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