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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Meine Eigenheimzulage mit den Steuerschulden meines Mannes verrechnet???  (Gelesen 3863 mal)

zussel

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Kurze Geschichte vorab,

wir haben im Jahr 2005 ein Haus gekauft uns wurde eine Eigenheimzulage für 8 Jahre von 2800 Euro gewährt. Mein Mann ist seit 1998 selbständig, 2007 ließen wir das Haus vorsichtshalber auf mich überschreiben. Bis zum Jahre 2009 wurde uns die Eigenheimzulage in vollem Umfang gezahlt. Im Jahre 2010 musste dann mein Mann Insolvenz anmelden und hatte auch Schulden beim Finanzamt. Jetzt wurde die Eigenheimizulage im März 2010 nur zur HÄlfte an mich ausgezahlt, die andere Hälfte wurde mit den Steuerschulden meines Mannes verrechnet OBWOHL DAS HAUS IM JAHRE 2007 AUF MICH ÜBERSCHRIEBEN wurde. Im Jahre 2011, war es genause, ebenfalls nur die Hälfte auf mich, obwohl ja auch die Steuerschulden in die Insolvenzmasse mit eingeflossen sind????!!! Das kann doch nicht rechtens sein, oder. Ich bin seit 2007 Hauseigentümer und das FA hält die Hälfe der EIGENHEIMZULAGe zurück um die Steuerschuld meines Mannes zu tilgen, was ich eben erst im Internet las, das mit der gemeinsamen veranlagung, das die hierbei von bedeutung ist, ist das auch hierbei wirklilchl der fall, kann ich hier nicht nachträglich anfechten oder einen Antrag auf getrenntveranlagung stellen? Mir hat leider keiner was dazu gesagt was damals izu tun gewesen wäre. Hat einer eine Ahnung? DANKE
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Der_Alte

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Beantragen Sie beim FA die Aufteilung der Steuerschuld, dann muss das FA getrennt nach den Ehepartnern aufrechnen. Damit sollte dann auch die Eigenheimzulage wieder voll bei Ihnen zu Buche schlagen.
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zussel

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auch Rückwirkend???
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Der_Alte

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Solange der Steuerbescheid nicht rechtskräftig ist.
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zussel

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sorry aber ich steh gerade auf dem Schlauch, meinen Sie den Steuerbescheid von 2010 ???? Wir haben die Steuer für 2010 nie abgegeben, weil 2010 die insolvenz war, unsere Insolvenzanwältin meinte, sie würde die erklärung nicht machen sondern ließe das FA einfach schätzen, da eh der Betrag in die insolvenz laufen würde. Mir geht es jetzt nur um die Einbehaltene Eigenheimizulage, die für die Schulden, die dann sowieso in die Insolvenzflossen damit anteilsmäßig getilgt wurden da das FA mir nur "meine" Hälfte auszzahlte obwohl mir die komplette Eigenheimizulage ab dem Jahr 2007 zusteht, da das Haus in diesem Jahre auf mich geschrieben wurde, ich habe 20010 (da wiurde die Insolvenz eröffnet) und 2011 nur die Hälfte bekommen, obwohl ja mein Mann in Insolvenz ist und nicht ich und das Haus auf mich steht, verstehen Sie wie ich es meine? Hätte ich nioch möglichkeiten die Eigenheimzulage von 2010 und 2011 u 2012 zurückzuholen? Durch nachträglichen Antrag auf getrenntVeranlagung???? 2012 war das letzte Jahr wo ich die Eigenheimzulage bekomme da sind die 8 jahre rum. Danke niochmals...
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Insokalle


Ich steh auch auf dem Schlauch. Aufteilung der Steuerschuld ist doch irrelevant. Was soll denn wie aufgeteilt werden? Und warum? Es steht derzeit fest, dass beim Ehemann Steuerschulden bestehen. Die Aufteilung kann nur bewirken, dass bei der Ehefrau keine ESt-schulden des Mannes landen. Das scheint hier aber nicht problematisch zu sein, denn das FA scheint beim Mann geschätzt zu haben und die Frau bekam die Hälfte der Eigenheimzulage ausgezahlt.
Übrigens ist die Beantragung der Aufteilung der Steuerschuld nicht von der Rechtskraft eines Steuerbescheides abhängig, sondern davon, ob die Schuld bezahlt ist.
Getrennte Veranlagung würde also auch nicht weiterhelfen.

Die Frage, ist doch die, ob nach der Übertragung des Miteigentumsanteils die Frau nicht nur die Hälfte sondern dem gesamten Förderbetrag ausgezahlt bekommen muss. Das Problem liegt als nach meinem Verständnis nur bei der Eigenheimzulage.
Dazu einige Grundüberlegungen, ob es überhaupt um Aufrechnung geht:
- Die Eigenheimzulage fiel 2006 weg. Die Übertragung des Miteigentumsanteils war 2007. Kann dann überhaupt Eigenheimzulage für den übertragenen Anteil weiter beansprucht werden?
Ich vermute ja

- Der Miteigentumsanteil der Ehefrau ist bereits ein Objekt. Greift beim Erwerb des Miteigentumsanteils der Objektverbrauch?
Ich vermute nein

- War die Übertragung unentgeltlich? Würde das die Übernahme der Förderung verhindern?
Ich vermute nein

Wenn meine Vermutungen stimmen, die aber sicherheitshalber unbedingt überprüft werden sollten, landen wir bei folgender ebenfalls noch offener Frage:
Wurde die Eigenheimzulage nach der Übertragung des Miteigentums neu festgesetzt? Und falls ja, in welcher Höhe?


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zussel

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die überschreibung von dem haus von meinem mann auf mich (vorher war hälfig ich hälfig er hausbesitzer) war im Jahre 2007, über einen Notar. Wir bekamen ab 2005 Eigenheimzulage. Im Jahre 2010 und 2011 wurde Sie aber nur hälfig überwiesen, die andere Hälfte wurde mit den Steuerschulden meines Mannes verrechnet, obwohl er 2010 Insolvenz angemeldet hatte. Das Haus stand zwar schon auf mich, aber wir waren gemeinsam veranlagt, kann ich die getrennt veranlagung nun rückwirkend beantragen? Könnte ich dann die zurückbehaltene Hälfe des FA wieder einfordern ? Ich hatte keine Steuerschulden, ich müsste sicher dann meine eigene Steuererklärung dann auch rückwirkend dann abgeben um zu beweisen, das von den Schulden die damals bestanden KEINE von mir waren sondern diese nur mit der Insolvenz des Geschäftes meines Mannes zu tun hatten. Kennt sich einer aus? Ebenso hat da FA uns gestern eine Schätzung zur EK Steuer 2010 geschickt, wo wir auchnoch zusammen veranlagt waren, somit wurde ICH bei der Schätzung angeschrieben und soll warsch auch zahlen, es war eine Schätzung weil die Insolvenizanwältin damals meinte sie würde keine Steuererklärung machen, da egeal wie hoch der Betrag wäre man auch einfach Schätzen lassen könnte, da eh alles in die Insolvenz mit einläuft. NUR: bin ichjetzt die blöde, kann ich zwei fliegen mit einer klappe schlagen und eine getrennt veranlagung rückwirkend beantragen um a) die geschätze Steuerschuld die jetzt kam vom 2010 nicht zahlen zu müssen und b) evtl auch dadurch die Eigenheimizulage zurückfordern zu können. WER KENNT SICH AUS??? DANKE
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Insokalle


Habens denn mei Beitrag nich gelese? Oder nicht verstanden? Da steht alles drin. Und meine Frage haben Sie auch nicht beantwortet: Wurde die Eigenheimzulage nach der Übertragung des Miteigentums neu festgesetzt?

Für 2010 beantragen Sie dementsprechend die Aufteilung der Steuerschuld, damit Sie wegen der Zusammenveranlagung nicht mehr für die auf Ihren Mann entfallenden Steuern haften. Oder Sie (beide) geben die Steuererklärung für 2010 ab. Oder beides, hängt von den Zahlen ab.
Am besten, Sie suchen einen Stb auf.
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zussel

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hallo insokalle,

sorry ich war gestern so neben der Spur deshalb das ich mich nicht richtig konzentrieren konnte um den Beitrag richtig zu lesen.

Die Eigenheimizulage wuirde nach Umschreibung des Hauses auf mich NICHT neu errechnet sonder lief ganz normal weiter durch bis 2012, nur wie gesagt es wurde 2010  2011 und 2012 nur die Hälfte ausgezahlt an mich mit der Begründund die andere HÄlfe seien mit den Steuerschuilden meines Mannes verrechnet worden. Insolvenz meines Mannes war 2010.Danke nohcmal für die mühe.
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Insokalle


Ich fasse zusammen, wie ich es verstanden habe: Eheleute haben eine Immobilie erworben. Beide bekommen für ihren Anteil Eigenheimzulage. 2007 wurde der Miteigentumsanteil des Mannes auf die Frau übertragen. Das wurde anscheinend der für die Eigenheimzulage zuständigen Stelle beim FA nicht mitgeteilt, obwohl das hätte gemacht werden müssen. Die Folge war, dass die Eigenheimzulage nicht neu berechnet wurde sondern unverändert weiterlief, weil eben offenbar aus Sicht des FA keine Änderung eingetreten ist. Bei dem Mann liefen Steuerschulden auf. Und jetzt wundern Sie sich ernsthaft darüber, dass eine Aufrechnung bei dem Ehemann vorgenommen wurde?

Normalerweise hätte 2007 eine Mitteilung an das FA an die für die Eigenheimzulage zuständige Stelle geschickt werden müssen. Dann wäre die Bewilligung für den Ehemann aufgehoben worden. Und bei der Frau wäre zu prüfen, ob sie die Förderung voll bekommt (zu den drei Rechtsfragen dazu s.o.).

Wenn dem so ist, dann ergeben sich aus heutiger Sicht meiner Meinung nach noch ganz andere Fragen:
Ist die Neuberechnung jetzt noch möglich?
Kann das ganze womöglich strafrechtliche Konsequenzen haben?

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zussel

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Danke für die Hilfe
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