Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Engelchen83 am 26. März 2009, 23:07:53

Titel: Meine erste Kontopfändung
Beitrag von: Engelchen83 am 26. März 2009, 23:07:53
Hallo an Alle!

Ja ich habe heute den Brief bekommen, dass mein Konto gepfändet wird.
Nun habe ich keine Erfahrung. Keine Ahnung. Ich war heute bei der Bank, aber groß helfen können die ja leider nicht.
Nun habe ich einige Probleme. Auf mein Konto kommt mein Hartz4 und das Gehalt meiner Mutter. (Geld sparen mit nur einem Konto...)

Wie ist das nun? Das Konto läuft auf mich, dürfen die das Gehalt meiner Mutter pfänden?
Und ich muss ja zum Amtsgericht deswegen (wenn ich es richtig verstanden habe) Wielange dauert es bis ich etwas Geld bekomme? Meine Mutter braucht dringend! Insulin. Und zu essen haben wir auch kaum noch etwas... Ende des Monats halt *g*

Wäre toll, wenn ihr mir ein wenig helfen könntet... :rougi: :cry:

Liebe Grüße :hi:
Titel: Re: Meine erste Kontopfändung
Beitrag von: wiwo am 27. März 2009, 10:05:33
Hallo Engelchen83,

da Gehaltszahlungen Ihrer Mutter auf Ihr Konto eingehen wird der Gang zum Amtsgericht wohl zur Pflichtübung. Meiner Meinung wäre es ratsam, dass sich Ihre Mutter schnellstmöglich ein eigenes Girokonto zulegt und Ihr Gehalt nur noch auf dieses Konto überweisen lässt. Einige Banken bieten  kostenlose Girokonten an und bieten bei Eröffnung sogar noch ein Startguthaben.

Vielleicht auch hier noch lesen:
http://www.caritas-deggendorf.de/einrichtungen/insolvenzberatung/ratgeber_kontopfaendung.htm
http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid--Kontosperre-was-nun--45.html

Gruß
wiwo
Titel: Re: Meine erste Kontopfändung
Beitrag von: Engelchen83 am 27. März 2009, 15:16:45
Hallo wiwo!

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe heute morgen dann nochmal bei den Anwälten angerufen und gefragt, ob es okay ist eine Ratenzahlung zu vereinbaren... Na ja nett ist etwas anderes, als das was die Dame am Telefon war, aber sie konnte mir zumindest sagen, dass wenn ich einen kleinen Betrag überweise sie die Ratenzahlung akzeptieren. Ich habe dann sofort alles Kleingeld (ich sammle Kleingeld immer in einer Spardose *g*) zusammen gegratzt und bin zur Sparkasse gefahren um eine Bar-Überweisung zu tätigen. Lief auch ok (ausser die 9 Euro Gebühren :heulen:)
Danach habe ich nochmal angerufen und gefragt, ob es reicht wenn ich den Beleg faxe, aber das reichte ihr nicht aus, sie meinte ich muss nun warten bis das Geld bei ihnen auf dem Konto eingegangen ist und dann entscheiden sie, ob die Ratenzahlung angenommen wird und mein Konto wieder freigegeben wird. Ich sitze gerade wie auf heißen Kohlen. Das ganze dauert mindestens 1 Woche. :Oh_no:
Ich habe Ihre Links gelesen, auch hierfür nochmal ein dickes Dankeschön. Wenn das alles also 1 Woche dauert, heute ist das Gehalt meiner Mutter eingegangen, wir verlieren davon nichts? Wenn es wirklich nur eine Woche dauert?
Das Problem ist, dass das Amtsgericht für uns sehr weit weg ist. Hin und Rückfahrt für uns beide zusammen würden etwa 16Euro kosten. Ausserdem bekommt meine Mutter nicht regelmässig ihre Abrechnung (obwohl sie bei einer der größten deutschen Firmen/Einrichtungen arbeitet...) und die letzte die wir haben ist vom Januar 2009.

Ach ich weiß einfach nicht weiter. Ich glaube nun kann ich wirklich nurnoch abwarten und Kaffee trinken... :coffee:

Danke Ihnen nochmal!
Titel: Re: Meine erste Kontopfändung
Beitrag von: paps am 27. März 2009, 19:27:13
Sie könnten natürlich auch beim Amtsgericht anrufen und abklären, ob es ausnahmsweise auch per Fax möglich ist.

Die sicherste Variante ist aber
a) die Freigabe ihres Geldes
und
b) den Herausgabeanspruch ihrer Mutter gegen Sie

per Gerichtsbeschluß zu klären
Titel: Re: Meine erste Kontopfändung
Beitrag von: Feuerwald am 27. März 2009, 19:30:35
Ist denn die Mutter KontoMITinhaberin ?
 
Fall nicht, wäre es wohl ratsam die Bank anzuweisen, das eingehende Gehalt der Mutter zurückzuweisen. Eine Gutschrift darf dann nicht erfolgen, da die Mutter nicht Kontoinhaberin ist. Dadurch wird das Gehalt vor der Pfändung geschützt. Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass ein Amtsgericht die Freigabe des Gehalts der Mutter auf einem gepfändeten fremden Konto beschließt.

Bzgl. der Hartz IV Leistungen: Hier greift die 7-Tages-Frist nach § 55 SGB I. Unbedingt diese Frist beachten! In dieser Frist umgehend die Sozialleistungen gänzlich gegen Vorlage des Leistungsbescheid von der Bank herausverlangen.




Titel: Re: Meine erste Kontopfändung
Beitrag von: Engelchen83 am 27. März 2009, 22:03:58
@Feuerwald: Nein, sie ist nicht Kontomitinhaberin. Na ja zurückweisen. Wann würde Sie das Geld dann bekommen? Es ist ja schon seit heute morgen auf dem Konto (kann es durch das Online-Banking sehen)

@paps: Genau das habe ich mir heute Mittag auch überlegt, leider war das Amtsgericht da schon geschlossen (hat Mo-Fr. nur bis 12Uhr auf). Vorallem muss da meine Mutter ja unbeding mit, aber sie kann erst am Mittwoch, Montag und Dienstag muss sie Vormittags arbeiten. Mittwoch würde gehen da arbeitet sie nur Nachmittags. Aber das wären wieder 2 Tage die verloren sind. Weshalb ich am Monatg morgen wohl anrufen werde und darum bitte, dass ich alles per Fax schicke.
Wie ist Variante B gemeint? Sie soll mich verklagen? Hm.
Das mit den 7-Tagen weiß ich, aber ich habe nun schon oft gelesen, dass einige Banken es trotzdem nicht herausgeben und ich dadurch sogar mein Konto verlieren kann... Mir macht das alles echt Angst...