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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Meine Freundin muss da raus!  (Gelesen 6740 mal)

stellwagenc

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Meine Freundin muss da raus!
« am: 06. November 2007, 12:22:54 »

Hallo zusammen,

ich hoffe hier bin ich richtig und mir kann geholfen werden.

Meine Freundin hat Schulden und ich möchte Sie da raus holen, weil es Sie psychisch sehr belastet.


Wie kamen die Schulden zustande:

Meine Freundin hat mit 18 Jahren, auf drängen ihres Stiefvaters, ein Gewerbe angemeldet.  Sie hat Ihn als Geschäftsführer benannt und ab da begann die ganze sch. . . . ! Er hat das Geschäft gegen die Wand gefahren und alles erdenklich auf Ihren Namen gekauft, finanziert usw.  Sie wusste davon nichts, weil er auch sagte, Sie müsse nur das Gewerbe anmelden und alles andere macht er.  Naja man ist mit 18 jung und dumm und das wird schon alles so gut sein.

Wieviel Schulden sind es:

Es sind aktuell um die 7000-8000 EUR wobei der größte Teil das Finanzamt ist.  Nachträgliche Steuererklärung ist nicht möglich da Ihr Stiefvater die Unterlagen nicht rausgibt bzw.  das was er an Unterlagen rausgegeben hat, eine Nachzahlung zur Folge hätte und uns unser Anwalt auch davon abrät.  Problem ist, dass viele Unterlagen fehlen und es eben nicht so gut ist eine falsche Steuererklärung abzugeben.

Ihr Stiefvater ist nun schon seit ein paar Jahren in der Privat-Insolvenz mit 340. 000 EUR Schulden - der Mann kann gut mit Geld umgehen - und macht sich ein schönes Leben mit seiner neuen Lebensgefährtin.  Die Stieftocher interessiert Ihn nicht mehr.

Ich bin jetzt, durch die Sendung bei RTL "Raus aus den Schulden" auf die Möglichkeit eines Vergleiches aufmerksam geworden.  Wäre es sinnvoll bei einem, ich sag mal, so geringen Betrag diese Vorgehensweiße einzuschlagen? Ich möchte ungern das Sie in die Privat-Insolvenz mit Ihren jetzt 22 Jahren geht.

Gibt es noch andere Möglichkeiten - Infos zur Vorgehensweise usw.  Wäre es auch möglich einen Vergleich selber mit den Gläubigern zu machen und nicht über eine Schuldnerberatung?

Wäre über alle Tipps sehr sehr dankbar!

Grüße Christopher

ps: ich kann gerne eine Liste mit den Gläubern und deren Foderungen einstellen, vielleicht kann mir dann jemand sagen, wenn das mit dem Vergleich funktionieren würde, wieviel Geld ich jedem Gläubiger anbieten soll.  Zur Verfügung würden 2000 EUR stehen <- ist das Möglich damit überhaupt einen Vergleich anzufangen?!
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Planer

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Re: Meine Freundin muss da raus!
« Antwort #1 am: 06. November 2007, 16:39:56 »

Hallo Christopher,

um zu beurteilen, ob man hier mit einem Vergleich aus der sache rauskommt, braucht man tatsächlich eine Aufstellung der Verbindlichkeiten.   grundsätzlich kann man fast alles vergleichen, nachdem hier aber das Finanzamt beteiligt ist, muß man auch wissen, um welche Steuerart es sich handelt und woraus die Steuerschulden entstanden sind.  hiervon hängt die Verhandlungsstrategie mit dem Finanzamt ab.

Grundsätzlich könnten auch die € 2000 ausreichen.

Wenn Sie wollen, können Sie mich kontaktieren, vielleicht kann ich Ihnen helfen.  Tel 08191/320 1100, Fax 08191/2007

Grüße aus Landsberg

Thomas Planer
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stellwagenc

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Re: Meine Freundin muss da raus!
« Antwort #2 am: 06. November 2007, 17:41:51 »

Hallo Thomas,

wenn ich es schaffe, dann werde ich heute die Auflistung der Gläubiger hier rein stellen ansonsten morgen.

Finanzamt dürften meines Wissens zwischen 2000 und 3000 EUR sein - welche Form weiß ich leider nicht, da muss ich erst nachgucken.

Selbst wenn das Finanzamt sich nicht auf einen Vergleich einlässt, würde ich hier noch die Option einer Ratenzahlung in betracht ziehen damit sich das Insolvenzverfahren abwenden lässt.

Was mir noch eingefallen ist, die Berufsgenossenschaft ist auch betroffen und in wie weit diese hier auch bereit wäre kann ich nicht beurteilen.  Ihr Stiefvater hatte auch MA eingestellt, daher die Berufsgenossenschaft.

Grüße Christopher
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Planer

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Re: Meine Freundin muss da raus!
« Antwort #3 am: 06. November 2007, 17:55:03 »

Besser mir zufaxen, dann kann ich mir besser ein Bild machen.  Vorallem die Steuerbescheide wären gut.  Auch die Bescheide der BG.

Grüße

Thomas Planer
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monalisa

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Re: Meine Freundin muss da raus!
« Antwort #4 am: 12. November 2007, 09:47:43 »

Hallo Thomas,
besteht denn für deine Freundin nicht die Möglichkeit die Schulden per akzeptabelen Raten wieder los zu werden? 7000-8000 Euro ist m.  e.  keine Summe für die es sich lohnt in die Insolvenz zu gehen. 

LG Mona
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stellwagenc

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Re: Meine Freundin muss da raus!
« Antwort #5 am: 12. November 2007, 11:40:00 »

Hallo Mona,

es geht nicht um die Freundin von Thomas sondern um meine, nur um unklarheiten zu beseitigen! Thomas möchte mir helfen!

@Thomas

Sorry aber meine Zeit ist im moment etwas knapp ich komme einfach nicht dazu die Sachen rauszusuchen! Aber es kommt!

@Mona

Die Möglichkeit würde bestehen WENN meine Freundin kein Kind hätte.  Sie geht für 450 EUR am WE arbeiten und warum 8000 EUR mit Raten abzahlen wenn wir durch einen Vergleich günstiger rauskommen.  Man bedenke, es sind Schulden die Sie nicht gemacht hat und darum möchten wir so wenig wie möglich davon bezahlen - hoffe das ist verständlich. 

Noch eine Anmerkung: Das Kind ist nicht von mir und der Vater zahlt keinen Unterhalt! So fehlt quasi auch noch zusätzlich Geld jeden Monat.

Gruß Christopher
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Planer

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Re: Meine Freundin muss da raus!
« Antwort #6 am: 12. November 2007, 12:57:08 »

Hallo Mona,

grundsätzlich ist ein Vergleich schon der richtige Weg.  Ich habe ja auch nicht zu einer Insolvenz geraten Bei Verbindlichkeiten mit dem Finanzamt und/oder Sozialversicherungsträgern hängt der Vergleichserfolg aber an einigen Voraussetzungen, die geschaffen werden müssen.  Beide Träger können einem Vergleich nicht zustimmen, wenn nicht bestimmte Voraussetzungen gegeben bzw.  geschaffen sind.  Was hier zu raten ist, bleibt abzuwarten.  Deswegen brauche ich ja mehr Info`s über die Verbindlichkeiten.

Im übrigen Danke für die "neue Freundin".  Meine Frau wird sich freuen!!! :juchu:

Grüße

Thomas Planer
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monalisa

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Re: Meine Freundin muss da raus!
« Antwort #7 am: 13. November 2007, 07:50:08 »

Moin, moin. . . . .
Sorry wenn ich da jemandem eine Freundin angehängt habe  :rougi:
Hab das mit der Inso wohl auch nicht richtig gelesen.  :Oh_no:

Wenn man ein kleines Kind zu versorgen hat (davon gehe ich mal aus da die Freundin ja erst 22 ist) ist es natürlich nicht einfach noch nebenbei zu arbeiten. 
Wenn der KV nicht zahlen will oder kann, kann sie aber zumindest beim JA Unterhaltsvorschuss beantragen - wenigstens etwas.

Bin in einer ähnlichen Situation, hab 12. 000 Euro Schulden, 1 Kind, arbeite aber ganztags.

LG Mona
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stellwagenc

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Re: Meine Freundin muss da raus!
« Antwort #8 am: 14. November 2007, 12:57:50 »

Dann hoffe ich mal das deine Frau hier nicht mitliest  :wink:

Ja der KV will nicht zahlen und Justin (unser kleiner Zwerg) ist jetzt knapp zwei Jahre jung.   Diese zwei Jahre bezieht Sie schon Unterhaltsvorschuss.   Also noch drei Jahre und dann wars das. 

Ganztags arbeiten ist leider nicht drin, da unser Zwerg leicht Entwicklungsverzögert ist und es doch einige Termine in der Woche sind wie Frühförderung, Krankengymnasik usw. 
Aber wir machen es eben so, dass ich unter der Woche arbeiten gehe und Sie am WE.   Klappt richtig prima und teilweise kann Sie unter der Woche auch noch arbeiten gehen, weil ich recht flexibel bin was meine Arbeitszeiten angeht (werde auch nach Stunden bezahlt). 

@Thomas

Ich beeile micht - versprochen! Aber jetzt will mich noch die Bundeswehr und ich muss grad alle Geschütze auffahren um da nicht hinzumüssen - ich sag nur "Hochzeitsvorbereitung  :biggrin:
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stellwagenc

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Re: Meine Freundin muss da raus!
« Antwort #9 am: 13. Januar 2008, 11:31:55 »

kann mir vielleicht jemand helfen der Ahnung von der Materie hat.

Ich hab gerade in den Unterlagen meiner Frau einen Titel gegen ihren Stiefvater gefunden. Es steht folgendes geschrieben:

....
2. Es wird festegestellt, dass der Beklagte (ihr Stiefvater) verpflichtet ist, die Klägerin (meine Frau) von allen weiteren, ihr aus dem ehemaligen Gewerbebetrieb in der ............... beireits entstandenen oder auch noch entstehenden Forderungen nebst etwa entstehenden Zinsen und Kosten freizustellen.
.....

Heißt das quasi das wir alle Gläubiger mit diesem Titel an ihren Stiefvater weiterleiten können/sollen???

Viele Grüße

Christopher
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Mandarin

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Re: Meine Freundin muss da raus!
« Antwort #10 am: 13. Januar 2008, 12:20:02 »



....
2. Es wird festegestellt, dass der Beklagte (ihr Stiefvater) verpflichtet ist, die Klägerin (meine Frau) von allen weiteren, ihr aus dem ehemaligen Gewerbebetrieb in der ............... beireits entstandenen oder auch noch entstehenden Forderungen nebst etwa entstehenden Zinsen und Kosten freizustellen.
.....


Könnte man so verstehen... Nur

Ihr Stiefvater ist nun schon seit ein paar Jahren in der Privat-Insolvenz mit 340. 000 EUR Schulden - der Mann kann gut mit Geld umgehen - und macht sich ein schönes Leben mit seiner neuen Lebensgefährtin.  Die Stieftocher interessiert Ihn nicht mehr.


Greifen Sie mal in eine leere Taschen... was glauben Sie da zu finden?

Was das veröffentlichen/zur Verfügungstellungvon Gläubigerdaten gegenüber Dritten...hmmm...wäre ich persönlich vorsichtig.  :gruebel:

Vergleichsverhandlung sind gut und machbar. Insolvenz bei der "geringen" Summe erscheint mir unrealistisch
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stellwagenc

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Re: Meine Freundin muss da raus!
« Antwort #11 am: 13. Januar 2008, 13:22:07 »

In wie fern wären Sie mit der Veröffentlichung von Gläubigerdaten vorsichtig?

Und was den Titel angeht, verstehe ich das so, dass ich quasi alle Forderungen an den Stiefvater meiner Frau weiterleiten kann. Vielleicht bin ich auch in diesem Bereich zu unerfahren um das richtig zu interpretieren. Wenn das so sein sollte, ist es nur die Frage ob die Gläubiger dieses "Spiel" auch mit spielen.

Bleibt der Titel auch nach seiner Insolvenz bestehen oder ist ihr Stiefvater nach seiner Insolvenz "unantastbar" für uns?

Was die aktuelle Summe angeht müssen es nach meinen Informationen (Unterlagen) jetzt ca. 9600 EUR sein.

Viele Grüße

Christopher
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Mandarin

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Re: Meine Freundin muss da raus!
« Antwort #12 am: 13. Januar 2008, 14:38:58 »

Ich würde mich bzgl . der Veröffentlichung nochmals jur.  rückversichern. Nicht das irgendwelche Persönlichkeitsrechte o.ä.  berührt werden und daraus noch "Schadensersatzforderungen" gegen Sie entstehen. Bin halt nur was meine pers. gemachten Insolvenzerfahrungen und dem entsprechenden Vorgeplänkel sehr, sehr vorsichtig und mißtrauisch geworden :sad:


Zum Titel:

Ein vollstreckbarer Titel ist eine öffentliche Urkunde, mit dem ein Gläubiger das Recht erwirbt, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, seine Forderungen durch eine Zwangsvollstreckung zu befriedigen.
Ein vollstreckbarer Titel wird z.B. nach Abschluss eines Klageverfahrens mit einem Urteil zugunsten des Gläubigers ausgestellt.

Sie habe das Recht (Titel) erworben gegen den "Stiefvater" vorzugehen.
Ihre Freundin ist Vertragsnehmer und somit Ansprechpartner Dritter.
Also sind das -nach meiner Auffassung- zwei unabhängige Rechtsgeschäfte.

Da der "Stiefvater" in der Insolvenz ist, vermute ich das da nicht viel, bis gar nichts zu holen ist.
Es scheint es mir unrealistisch das sich die Gläubiger von Ihnen (dem 2.ooo Plus Fisch) abwenden,  um sich dem "Stiefvater" (den 340t€ Minus Fisch) zu angeln.

Gedankenansatz:
Ködern Sie einfach den "Stiefvater" mit der 2.000,- Prämie.
Was muß der tun: notariell eine Generalquittung o.ä.  auf sämtlche Forderungen a.d. Geschäft unterschreiben. Da er in der Vergangenheit irgendwelche Dinger gedreht hat, könnte er unter umständen für die 2.000 offen sein. Aber Vorsicht: er ist ein Windhund :cool:

Aber bitte warten Sie ruhig auf ein Statement vom Paps. Er ist um ein Vielfaches versierter als ich.

Gruß Mandarin

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Re: Meine Freundin muss da raus!
« Antwort #13 am: 13. Januar 2008, 15:47:26 »

Also ist der Titel immernoch wirksam wenn seine Insolvenz gelaufen ist, wenn ich das richtig verstehe?

Ich werde hier definitv keine Liste von Gläubigern veröffentlichen (warum hab ich das damals geschrieben :dntknw: ). Es reicht, wenn man weiß um wieviel Schulden es geht.

Wer ist eigentlich Paps?

Grüße Christopher
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Re: Meine Freundin muss da raus!
« Antwort #14 am: 13. Januar 2008, 19:58:44 »

Paps ist einer der Moderatoren dieses Forums :wink:
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Re: Meine Freundin muss da raus!
« Antwort #15 am: 13. Januar 2008, 21:05:32 »

Ich hab gerade in den Unterlagen meiner Frau einen Titel gegen ihren Stiefvater gefunden. Es steht folgendes geschrieben:

....
2. Es wird festegestellt, dass der Beklagte (ihr Stiefvater) verpflichtet ist, die Klägerin (meine Frau) von allen weiteren, ihr aus dem ehemaligen Gewerbebetrieb in der ............... beireits entstandenen oder auch noch entstehenden Forderungen nebst etwa entstehenden Zinsen und Kosten freizustellen.
.....

Heißt das quasi das wir alle Gläubiger mit diesem Titel an ihren Stiefvater weiterleiten können/sollen???

Viele Grüße

Christopher

Das mag vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegolten haben.
Jetzt  können Sie zwar weiterleiten, aber da der Titel nicht vollstreckbar ist, ist er nur noch Makulatur.
Sie sollten zumindest das Insolvenzgericht des Stiefvaters über den nun aufgetauchten Titel informieren.
Für Ihre Frau ehr ohne Belang, für das Verfahren des Stiefvaters könnte es noch Bedeutung erlangen.

Ihre Frau hätte mit dieser Vereinbarung (ist es wirklich Tituliert?) die Möglichkeit, alle aus dem "Altverfahren" herrührende Verbindlichkeiten auf den Schwiegervater abzuleiten.

Leider bin ich auch kein Anwalt um hier verbindlich was zu sagen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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stellwagenc

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Re: Meine Freundin muss da raus!
« Antwort #16 am: 13. Januar 2008, 22:31:34 »

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ja es ist wirklich ein Titel - u.a. daran zu erkennen das der Stempel "vollstreckbare Ausfertigung" da ist und unter 4. steht "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar".

Der Titel wurde aber erwirkt als sich der Stiefvater schon in der Insolvenz befand. Hat dies irgendwelche auswirkungen? Der Vater müsste seit 2004/2005 in der Insolvenz befinden und der Titel ist vom 08. März 2007.

Bin wirklich über jede Hilfe dankbar.

Grüße Christopher
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paps

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Re: Meine Freundin muss da raus!
« Antwort #17 am: 14. Januar 2008, 19:42:56 »

Wurde ggf, gegen den Titel mit Rechtsmitteln durch den Stiefvater vorgegangen?
Erfolgte neben dem Titel ev. auch noch eine Verurteilung wegen einer Straftat.
(Sieht so aus als wurde wegen des Strohmanngeschäftes mit der Stieftochter ein Verfahren geführt.)

Da der Titel nach Eröffnung erstellt wurde, bleibt er 30 Jahre  gültig.
Ob jedoch jemals Zahlungen des Stiefvaters an ihre Frau erfolgen werden?
Ich gehe jetzt davon aus, dass Ihre Frau das Geschäft nicht mehr führt.

Alle Verbindlichkeiten, die aus dem ehem. Geschäft entstehen/entstanden sind, können auf den Stiefvater abgestellt werden.  Allerdings auch nur die, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Die davor sollten der RSB unterliegen.

Aus meiner Sicht bleiben die Schulden und die damit verbundenen Vollstreckungsmaßnahmen trotzdem bei Ihrer Frau(Geschäftsführer).
Sie sollte ja nur durch Zahlungen des Stiefvaters an ihre Frau so gestellt werden, als hätte er die Schulden selbst verursacht.

Ich denke hier sollte mal ein Rechtsbeistand den ganzen Schriftkram prüfen.
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Re: Meine Freundin muss da raus!
« Antwort #18 am: 14. Januar 2008, 22:09:32 »

Jetzt ist mir heute noch eine Idee gekommen. Lt. meiner Frau hat Sie bei den meisten Firmen nie etwas unterschrieben und eigentlich alle Gläubiger schreiben meine Frau persönlich an und nicht die Firma XXX.
Wenn jetzt Ihr Stiefvater den Fehler (falls es ein Fehler war/ist) gemacht hat und alles auf Frau XXX abgeschlossen hat und nicht auf die Firma XXX dann würde dies ja Betrug darstellen, da er ja nicht auf meine Frau irgendetwas abschließen kann - lediglich auf die Firma.

Ist hier mein Ansatzpunkt richtig?

Ich würde, falls das alles so seine richtigkeit hätte, die Gläubiger anschreiben und erstmal Widerspruch gegen die Forderung einlegen mit der Begründung nie etwas unterschrieben zu haben. Folglich muss der Gläubiger mir nachweisen das Ich respektive meine Frau etwas unterschrieben hat. Anhand der Unterlagen, die der Gläubiger dann "zückt" wäre erkennbar ob Aufträge oder ähnliches auf die Firma oder auf meine Frau persönlich abgeschlossen wurden.
Sollte hierbei rauskommen, dass Ihr Stiefvater es auf Sie persönlich gemacht hätte wäre er in keiner guten Position, richtig?!

Viele Grüße

Christopher

ps: gibt es Online gute Anlaufstellen für derartige Problem? Rechtsanwälte sind leider nicht billig  :whistle:
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Mandarin

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Re: Meine Freundin muss da raus!
« Antwort #19 am: 16. Januar 2008, 20:33:58 »

Habe ich eigentlich schon erwähnt das ich kein Jurist bin???

Stichwort: Personengesellschaft.

Dabei unterscheidet man zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen.

Beispiel  natürliche Personen: stellwagenc & Mandarin = Gbr -> Gesellschaft bürgerlichen Rechts -> Ergebniss: wir haften gesamtschuldnerisch mit unserem (jeder mit seinem pivatvem) Vermögen. Oder nur eine Person, zB Ihre Freundin, dann handelt es sich um einen e.K. (eingetragenen Kaufmann)

Beispiel jur. Person: GmbH (ich denke jeder weiß was das heißt) -> Haftung der Gesellschaft durch Stammkapital (25t€).

Egal um welche Gesellschaftsform es sich handelt einer haftet immer.

Und das auch, für die Tätigkeit seiner "Erfüllungsgehilfen", die ja für die Firma arbeiten und somit in deren Auftrag handeln.  Soll heißen der Eigentümer haftet für das Tun & Handeln seiner Mitarbeiter.
(Um das zu minimieren, wenn einer Mist baut gibt es Vermögensschadensversicherungen, aber das geht jetzt zu weit und hilft hier eh nicht mehr).

Da ihr Freundin die Geschäftsführg. an den Stiefvater übertragen hat und der Material o.ä. im Auftrag der Firma orderte, wenden sich die Lieferanten selbstverständlich an ihren Geschäftspartner die Firma XY. Da es sich um eine Personengesellschaft handelt, an Ihre Freundin.

Wenn es anders wäre könnte ja folgendes Beispiel runde machen:
GangsterEigentümer engagiert  gutgläubigen, unschuldigen Gf.. Sagt in seiner Funktion als Boss zum Gf: "kaufe einen Ferrari". Der macht wie man ihm befahl. Böser Boss kickt Gf, fährt ital. Auto, freut sich und Gf muß löhnen. Und weil er auch gern einen Porsche haben will stellt er  ´nen neuen Gf ein... Sie verstehen worauf ich hinaus will?

Um genau das zu Umgehen, gibt es vorgenannte rechtliche Regelung. Da idR davon ausgegangen wird, das eine Person die als Vollkaufmann auftritt sich ihres Tuns & Handeln bewußt ist. Und daraus resultierend nicht jeden X beliebigen die Gf übergibt. Wäre es anders, wären wir dann nicht alle Geschäftsführer? (Wo ist das IronieSmiley?)

So bitter das auch klingen mag, Ihre Freundin steht in der Haftung.
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