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Autor Thema: Mietkaution  (Gelesen 2609 mal)

velvette

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Mietkaution
« am: 17. Januar 2010, 11:37:17 »


Hallo !
Ich schreibe das erste mal hier . Muß mich leider auch auf den Weg zum Amtsgericht machen, habe aber große Angst davor.
Habe nach 4 jährigerArbeitslosigkeit endlich einen neuen Arbeitsplatz  seit (4 Monaten) und frage mich was dort passiert ,wenn
ich das dort bekannt gebe. Und wie wird mein Vermieter geagieren ? Dazu kommt, dass mein Vater vor zwei Jahren eine Kaution
in Höhe von 1.000.- € für mich gezahlt hat. Nachweisbar von seinem Konto , bei meinem Vermieter für mich hinterlegt.
Ist das Geld verloren ???  :gruebel:
Wer weiß Rat  ??

Danke !
Velvette

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meanmachine

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Re: Mietkaution
« Antwort #1 am: 17. Januar 2010, 12:01:40 »

 :hi:

Moin,
1. Was willst du beim Amtsgericht?
2.Was willst du deinem Arbeitgeber bekanntgeben?
3.Worauf soll dein Vermieter reagieren?

Stell das hier rein,dann kann man überhaupt sehen ,was du willst.......!!!
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velvette

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Re: Mietkaution
« Antwort #2 am: 17. Januar 2010, 14:45:01 »


 Was für Fragen ?????
 Amtsgericht : Natürlich um den Antrag für die PI einzureichen
 Arbeitgeber : Kann das ein Kündigungsgrund sein ? Gut wird er das sicher nicht finden .
 Vermieter : Habe keine Mietrückstände und zahle immer pünktlich. Aber evtl. hat er bedenken ob die Mieter weiterhin problemlos gezahlt wird ?
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meanmachine

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Re: Mietkaution
« Antwort #3 am: 17. Januar 2010, 17:18:59 »

 :hi:

Arbeitgeber:Brauchst ihm nichts mitzuteilen,dazu bist du nicht verpflichtet.
                    PI ist kein Kündigungsgrund.(selbst wenn du in der Firma tagtäglich mit
                    Bargeld umzugehen hättest.)

Vermieter   :TH schreibt Vermieter an u teilt dem Vermieter mit,das er nicht für
                   kommende Mietschulden von dir haftbar zu machen ist.
                   Reine Formsache im Insoverfahren wg.Regress.
                   Kein Kündigungsgrund
                   Zahle pünktlich deine Miete weiter.

Kaution      :An deine Mietkaution kann keiner ran,nur wenn du bis zur WHP
                   umziehst.
                   Es sei denn,du hast deinen Vater in die Gläubigerliste aufgenommen,
                   o.es besteht ein Darlehnsvertrag mit ihm.
                   Willst du schlafende Hunde wecken?
                   
                                                 :thumbup:
    Gruss

       mean.......                   
« Letzte Änderung: 17. Januar 2010, 18:24:25 von meanmachine »
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velvette

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Re: Mietkaution
« Antwort #4 am: 17. Januar 2010, 18:42:56 »


 Ich danke Dir für Deine Info .
 
Leider wohne ich mit meinem Sohn in einer sehr teuren Wohnung und ein Umzug ist in den kommenden Monaten geplant,
 um etwas mehr Geld zur Verfügung zu haben, da er in der Ausbildung ist.
Wenn das Geld ( was mir ja nicht gehört ) dann weg ist, ist mir das wirklich peinlich.


 Gruß Velvette
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meanmachine

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Re: Mietkaution
« Antwort #5 am: 17. Januar 2010, 18:51:46 »

 :hi:
Hast du beim GV o bei einer anderen Stelle die Mietkaution angegeben?
Wenn du sowieso ausziehst,wohnst du die Kaution einfach ab, und gibst die Miete deinem
Vater,dann ist doch allen geholfen.
Wenn du ein gutes Verhältnis mit deinem Vermieter hast sollte das klappen.Wenn dann denn
irgendwas nachzuzahlen fragste halt papa.

                                                            :thumbup:


  Gruss

     mean.......
« Letzte Änderung: 17. Januar 2010, 19:37:00 von meanmachine »
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