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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Mietkaution abgeben ? Wie muß ich mich verhalten.  (Gelesen 3846 mal)

linalotte64

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Mietkaution abgeben ? Wie muß ich mich verhalten.
« am: 27. Oktober 2009, 01:44:25 »

Hallo zusammen,
vor ca. 4 Monaten rief meine Verwalterin an und sagte sie würde alles fertig machen für die WVP.
Vom Gericht hab ich nichts gehört. Die neue Verwalterin bekomme ich nicht ans Tel. und unter dem Link den mir Paps gegeben hat, finde ich absolut keine Angaben über mich bzw. mein Aktenzeichen.
Also geh ich mal davon aus, das sich da bei mir noch nichts getan hat.
Ziehe aber um im Januar. Wie verhalte ich mich jetzt richtig wegen der Kaution. Behalten darf ich die ja in dem Fall nicht, wenn ich alles richtig verstanden habe hier.
Ist das normal, das es mit der WVP so lange dauert ? War vor nem Jahr bei der Verwalterin zur Unterschrift.
Oder kann es sein, das da doch noch irgendwas schief läuft ?
Irgendwie hat keiner Zeit mit mir zu reden icon_frown.gif
Hab auch grade Theater mit Kabel Deutschland und die drohen mit Inkasso.
Kann die Insolvenz daran scheitern ?
Soll ich lieber klein beigeben und bezahlen ?
Die behaupten sie hätten meine Kündigung nie bekommen. Rießen Strubel halt.
Oh man, ist das ne blöde Situation.
Liebe Grüße Biggi
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teute

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Re: Mietkaution abgeben ? Wie muß ich mich verhalten.
« Antwort #1 am: 27. Oktober 2009, 07:56:24 »

hallo

einfach mal beim inso gericht nachfragen.



teute
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paps

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Re: Mietkaution abgeben ? Wie muß ich mich verhalten.
« Antwort #2 am: 27. Oktober 2009, 20:30:13 »

Grundsätzlich wäre zu klären ob das Verfahren überhaupt schon eröffnet ist.
PN ist unterwegs.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Scarlett

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Re: Mietkaution abgeben ? Wie muß ich mich verhalten.
« Antwort #3 am: 28. Oktober 2009, 14:17:51 »

Wegen der Mietkaution habe ich mich damals informiert, weil wir im Zuge des Insolvenzverfahren meines Mannes von einem gemieteten Haus in mein Haus gezogen sind, da ich damals die Information bekommen habe, dass die Kaution an den IV fließen würde, habe ich mit dem Vermieter abgesprochen, dass wir die letzten Monate keine Miete mehr zahlen und das mit der Kaution verrechnet wird. Wäre eh schwierig geworden damals noch monatlich 2500,00 € Miete zu zahlen.
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Ein Diamant ist nichts als Kohle, die dem Druck standgehalten hat.
 

lucca_m

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Re: Mietkaution abgeben ? Wie muß ich mich verhalten.
« Antwort #4 am: 28. Oktober 2009, 19:36:15 »

Leider ist es nicht gestattet eine Mietkaution zu "verwohnen". Diese ist lediglich zum Zweck des Ausgleich evtl. entstandener Reparaturen hinterlegt worden. Ein verwohnen wäre unter Umständen anfechtbar.
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Scarlett

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Re: Mietkaution abgeben ? Wie muß ich mich verhalten.
« Antwort #5 am: 28. Oktober 2009, 21:40:54 »

Eine Kaution ist doch auch eine Mietsicherung - steht sogar so in den meisten Mietverträgen. Was ist denn wenn man die Miete einfach nicht mehr zahlen kann??? Genau dafür will man ja als Vermieter eine Kaution haben.

Bei uns hat der Vermieter da mündlich drauf eingewilligt und der IV ist nicht auf die Idee gekommen, dass wir die Miete bei der HÖhe noch hätten zahlen können.

Warum sollte so etwas anfechtbar sein??? Ein Mieter kann die Miete nicht mehr zahlen und der Vermieter befriedigt seine Ansprüche aus einer Sicherheitsleistung.
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Insokalle

Re: Mietkaution abgeben ? Wie muß ich mich verhalten.
« Antwort #6 am: 29. Oktober 2009, 11:51:05 »

Da kann man nur sagen: Glück gehabt. Eine solch bauernschlaue Argumentation hat leider oft fatale Auswirkungen. In der Wohlverhaltensphase kommt man mit der Kautionsverrechnung vielleicht noch durch, aber nur wenn keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde.

Vor Verfahrensaufhebung jedoch ist davon allerdings abzuraten. Im besten Fall wird nur die Restschuldbefreiung versagt. Auf das schmale Brett: Ich konnte die Miete nicht mehr zahlen. würde ich mich bei den drohenden Konsequenzen nicht unbedingt wagen.
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Scarlett

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Re: Mietkaution abgeben ? Wie muß ich mich verhalten.
« Antwort #7 am: 29. Oktober 2009, 14:51:21 »

Der Zeitpunkt war bei uns zwischen vorläufiger und Eröffnung. Wovon soll ein Selbständiger denn seine Miete zahlen ohne Einkommen????? Wenn plötzlich alles dicht ist wird das schwierig.
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